• 23.11.2012 – Neue Beitragsbemessungsgrenzen

    APOTHEKE – Steuern & Recht Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen. Deshalb ändern sich 2013 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicher ...

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Steuern & Recht

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

 

Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen. Deshalb ändern sich 2013 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung. Der Bundesrat billigte die entsprechende Verordnung.

Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt um 200 Euro von 5.600 Euro/Monat (2012) auf 5.800 Euro/Monat in 2013. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.900 Euro/Monat. 2012 lag sie 100 Euro niedriger. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten folgende Beträge: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.100 Euro/Monat, (Ost): 6.050 Euro/Monat.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2013 bundeseinheitlich auf 34.071 Euro/Jahr festgesetzt.

Versicherungspflichtgrenze für die GKV

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bundeseinheitlich festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2012 (50.850 Euro) auf 52.200 Euro (4.350 Euro/Monat). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250 Euro in 2013 (2012: 45.900 Euro).

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der (niedrigeren) Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 Euro/Jahr beziehungsweise 3.937,50 Euro/Monat.

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt der Beitrag für Selbständige oder Pflegepersonen von ihr ab.

Die Bezugsgröße 2013 beträgt 2.695 Euro in den alten Bundesländern (2012: 2.625 Euro/Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.275 Euro (2012: 2.240 Euro/Monat).

Eine Gesamtübersicht finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Bundesregierung

 

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