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INFEKTIONSSCHUTZ
Berlin - Angesichts von bis
zu 15.000 Toten im Jahr durch Klinikinfektionen hat die Bundesregierung
ein Gesetz für mehr Hygiene und höhere Standards beschlossen. Der
Entwurf passierte am Mittwoch das Kabinett. Hierzulande erkranken
jährlich zwischen 400.000 und 600.000 Patientinnen und Patienten an
Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme
stehen.
Bis zu 30 Prozent der Infektionsfälle seien vermeidbar, sagte
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP). „Wir können froh
sein, wenn es gelingt, diese Zahl möglich zu machen." Bisher hätten nur
sieben der 16 Bundesländer Hygieneverordnungen. Mit dem Gesetz solle
eine Rechtsbasis geschaffen werden, so dass die anderen Länder leichter
solche Verordnungen erlassen können.
Das Ziel ist laut Gesetzesbegründung die Einstellung von 413
zusätzlichen Hygienebeauftragten in den Kliniken und 71 Ärzten mit
Hygieneaufgaben. Sie sollen für saubere Abläufe in den insgesamt rund
2100 Krankenhäusern sorgen. Zudem müssen Kliniken ihre Hygienestandards
öffentlich machen. Insgesamt würden die Maßnahmen rund 76 Millionen Euro
kosten. Das Gesundheitsressort geht davon aus, dass es im Gegenzug
Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe durch Vermeidung von
Infektionen gibt.
Außerdem sieht das Gesetz die Einrichtung einer Antiinfektiva-Kommission
am Robert Koch-Institut vor. Diese soll Empfehlungen für Diagnostik und
Antibiotika-Therapie erstellen. Vorgesehen ist auch, dass überflüssige
Antibiotika-Behandlungen eingedämmt werden und niedergelassene Ärzte für
Checks auf resistente Keime besser bezahlt werden sollen.
Mit dem geplanten Gesetz soll auch der Pflege-TÜV verschärft werden. Bei
der Festlegung genauerer und schärferer Noten soll eine neue
Schiedsstelle von Pflegeverbänden und -kassen im Streitfall entscheiden.
Zwei Kleinverbände hatten bereits im vergangenen Jahr Verbesserungen
blockiert. Das Problem ist, dass Heime gravierende Pflegemängel mit
guten Noten etwa bei Ernährung oder Freizeitgestaltung in der
Gesamtbewertung weitgehend ausgleichen können.
Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom
Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in
Kraft treten.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 16. März 2011, 14:21 Uhr
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