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HAUSARZTVERTRÄGE
Berlin - Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) und sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) haben sich im Honorarstreit auf die Seite der Hausärzte gestellt - und gegen die AOK. Nachdem die Kasse den Medizinern ihre Zusatzverträge zur hausarztzentrierten Versorgung im November gekündigt hatte, wird jetzt neu verhandelt. Während die AOK den Ärzten weniger zahlen will, unterstützen die beiden Minister die Forderung der Hausärzte nach der alten Vergütung.
Alte Konditionen: Die AOK Bayern muss Hausärzten nach Meinung von
BMG und bayerischem Gesundheitsministerium mehr Geld zahlen. Foto:
APOTHEKE ADHOC
Die Hausärzte in Bayern können pro Patient bis zu 8 Euro mehr abrechnen
als ihre Kollegen in den anderen Bundesländern, die sich in
entsprechende Versorgungsverträge eingeschrieben haben. Nach dem im
Dezember verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) darf die
Vergütung aber nur dann über dem Bundesdurchschnitt liegen, wenn die
Mehrkosten durch Einsparungen refinanziert werden.
Die Furcht vor finanziellen Einbußen hatte die Ärzte auf die Straße
getrieben: Sie protestierten monatelang gegen die Klausel und drohten,
komplett aus dem Kassensystem auszutreten. Die AOK und andere bayerische
Krankenkassen waren über die Proteste ihrer Vertragspartner so
verärgert, dass sie nach mehreren Warnungen ihre Hausarztverträge
kündigten.
Weil die Politik sich von der hausarztzentrierten Versorgung
Einsparungen erhofft, wurden die Verhandlungen bald wieder aufgenommen.
Die AOK Bayern argumentiert nun, dass für neue Verträge auch das neue
Gesetz gelte. Demnach dürfte die Vergütung nicht über dem
Bundesdurchschnitt liegen und könnte somit gesenkt werden.
Die Hausärzte berufen sich dagegen auf eine Bestandsschutzklausel im
GKV-FinG und wollen zu den alte Konditionen neu abschließen. Eine
Auffassung, die Rösler und Söder offenbar teilen: „Verträge, die in
diesem Zusammenhang geschlossen werden, sind nach unserer
Rechtsauffassung Anschlussverträge", heißt es in einem Brief aus dem
bayerischen Gesundheitsministerium, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die
Bestandsschutzklausel gelte bis 2014 und damit auch für gekündigte
Verträge. „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem Schreiben
[...] mitgeteilt, dass es diese Rechtsauffassung ausdrücklich teilt."
Ob die neuen Verträge nun nach altem oder neuen Recht abgeschlossen
werden, bleibt abzuwarten. Die AOK lehnt Verträge mit der alten
Vergütung weiterhin ab: „Wir gehen davon aus, dass neue Verträge auf
Basis des neuen Rechts abgeschlossen werden", so ein Kassensprecher. Die
Kasse gerät jedoch nicht nur wegen der politischen Intervention unter
Druck: Mindestens zwei Kassen, die den Medizinern ebenfalls gekündigt
hatten, haben laut Deutschem Hausärzteverband inzwischen neue Verträge
ausgehandelt - zu den alten Konditionen.
Benjamin Rohrer, Freitag, 04. März 2011, 13:30 Uhr
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