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hier ist der vollständige Text für Sie:
EUGH-URTEIL
Berlin - Frauen mit einer privaten Krankenversicherung sollen künftig nicht mehr als Männer für die gleiche Risikoabsicherung zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts auch für Versicherungsverträge gilt. Ausnahmen, die die Mitgliedstaaten laut einer EU-Richtlinie bislang zulassen konnten, sind demzufolge ab dem 21. Dezember 2012 ungültig.
Aufschlag kassiert: Der EuGH hat höhere Versicherungsbeiträge für Frauen verboten. Foto: Elke Hinkelbein
Die EU-Richtlinie untersagt jede Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts bei Gütern und Dienstleistungen. Zwar schließt diese
Vorschrift auch Versicherungen ein. Ausnahmen sind aber möglich, wenn
die versicherungsmathematischen und statistischen Daten, mit denen die
Unternehmen die Ungleichbehandlungen begründen, verlässlich sind und
regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden. Ende 2012 sollten die
Mitgliedstaaten die genehmigten Ausnahmen erneut überprüfen.
Der EuGH hat diese Ausnahmemöglichkeit nun ab diesem Datum - und damit
„nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist" - für ungültig erklärt.
Denn andernfalls bestehe die Gefahr, dass Ausnahmen von der
Gleichbehandlung unbefristet zulässig seien.
Die Versicherungsunternehmen prüfen das Urteil. Die Höhe der Kosten
seien noch nicht absehbar, sagte ein Sprecher des PKV-Verbands. Zunächst
müsse das Urteil in nationales Recht umgesetzt werden. Zurzeit
begründen die Unternehmen den Aufschlag mit der statistisch höheren
Lebenserwartung von Frauen. Bei sinkenden Beiträgen für die Frauen
müssten die Beiträge der Männer angehoben werden. Bei der PKV geht man
aber nicht von großen Änderungen aus: „Weil 60 Prozent der Versicherten
Männer sind, wird die Beitragssteigerung gering ausfallen", sagte der
Sprecher.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 01. März 2011, 16:47 Uhr
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