Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG
Berlin - Ein Apothekeninhaber aus Nordrhein-Westfalen will unbedingt verschreibungsfreie Arzneimittel in der Freiwahl anbieten - und rüttelt dafür an der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Nach acht Jahren juristischer Auseinandersetzungen hat der Apotheker jetzt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig angerufen. Die Apothekenpflicht will der Apotheker dagegen nicht aufheben.
Umsatz per Selbstbedienung: Ein Apotheker aus NRW will vor dem
Bundesverwaltungsgericht für OTC in der Freiwahl streiten. Foto:
APOTHEKE ADHOC
Der Pharmazeut aus Düren setzt auf Discount: „Selbstbedienen, Sparen,
Sich Wohlfühlen" lautet das Motto seiner Apotheke. Mit OTC-Arzneimitteln
in der Freiwahl hofft der Apotheker, seinen Umsatz steigern zu können.
„Wir sind uns aber auch bewusst, dass der Effekt abnehmen wird, wenn
alle Apotheken nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei
anbieten", erklärt sein Anwalt.
Erste Erfahrungen mit OTC in der Freiwahl hat der Apotheker vor Jahren
gemacht: 2003 stellte er rund 150 apothekenpflichtige Arzneimittel vor
den HV-Tisch. Auf diese Weise konnte er nach Angaben seines Anwalt den
Verkauf ankurbeln, bevor der Amtsapotheker kurz darauf einschritt. Denn
gemäß Paragraph 17 ApBetrO dürfen Arzneimittel, die der Apothekenpflicht
unterliegen, nicht im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht
werden.
Gegen die Ordnungsverfügung wehrt sich der Apotheker seither. Zunächst
lehnte die Bezirksregierung Köln seinen Widerspruch ab. Auch das
Verwaltungsgericht Aachen stellte sich gegen das Ansinnen des
Apothekers. Im August erklärte schließlich das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Nordrhein-Westfalen das Selbstbedienungsverbot für
verfassungsgemäß - und lehnte die Revision ab.
Der Apotheker und sein Anwalt wollten sich nicht geschlagen geben und
kämpfen per Nichtzulassungsbeschwerde darum, dass der Fall vor dem
BVerwG neu aufgerollt wird. Sollten sie in Leipzig keinen Erfolg haben,
wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Bedenken, dass sie
mit ihrem Fall die Apothekenpflicht kippen könnten, hat der Anwalt
nicht. Denn auch beim Verkauf in der Freiwahl bliebe den Kunden die
Möglichkeit, sich pharmazeutisch beraten zu lassen.
Beratung auf Abruf gibt es dem Juristen zufolge auch im Versandhandel;
die dabei vorgesehen Auflagen könnten ebenso bei der Abgabe per
Selbstbedienung erfüllt werden. Anderenfalls verstoße die Zulassung von
Versandapotheken gegen den Gleichheitsgrundsatz, zumal die
Beratungsmöglichkeiten in der Apotheke sogar besser und sicherer seien.
Das Selbstbedienungsverbot damit zu begründen, dass es sich bei
Apotheken nicht um gewerbliche, wirtschaftlich geprägte Betriebe
handele, sei widersprüchlich und nicht zeitgemäß. Sowohl durch die
Werbung für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel als auch durch
die Aufhebung der Preisbindung habe der Gesetzgeber den Wettbewerb
gefördert. Die so geschaffenen Kaufanreize würden mit dem bestehenden
Selbstbedienungsverbot aber wieder konterkariert. Die Selbstbedienung
für OTC-Arzneimittel könnte den Preiswettbewerb weiter intensivieren und
so Kosten senken, so der Anwalt mit Verweis auf das Hauptgutachten der
Monopolkommission.
Yvette Meißner, Mittwoch, 02. März 2011, 13:12 Uhr
Lesen Sie auch
Kommentar: Riskanter Poker um OTC-Freiwahl
OVG Nordrhein-Westfalen: Keine Selbstbedienung für OTC-Arzneimittel
ARD-Beitrag: Haucap: Selbstbedienung für OTC
Bundesverwaltungsgericht: Apotheker schlägt Automat
Monopolkommission: Haucap: Kein fixes Apothekenhonorar
Video-Interview Rowa/Visavia: „Keine Selbstbedienung für Arzneimittel"
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE
BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN
WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.de
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für
den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de |
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de