• 28.02.2011 - Koalition droht Versorgungs-Streit

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Koalition droht Versorgungs-Streit

 

Berlin  -  Das für dieses Jahr angestrebte Versorgungsgesetz könnte zur neuen Zerreißprobe für die Koalition werden. Nachdem die Union in den vergangenen Wochen Vorschläge zu neuen Regelungen erarbeitet hatte, ist die FDP nun mit einem eigenen Positionspapier nachgezogen. Die Ideen der Liberalen widersprechen in wichtigen Punkten, wie etwa der ärztlichen Bedarfsplanung oder den Besitzverhältnissen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), denen ihrer Koalitionspartner.

Streit um Versorgung: Union und FDP haben unterschiedliche Vorstellungen zur Zukunft der ärztlichen Versorgung. Foto: Elke Hinkelbein

Streit um Versorgung: Union und FDP haben unterschiedliche Vorstellungen zur Zukunft der ärztlichen Versorgung. Foto: Elke Hinkelbein

Schon bei der Organisation der Bedarfsplanung driften die Meinungen auseinander: Zwar sind Union und FDP sich darüber einig, dass die für die Bedarfsplanung zuständige Selbstverwaltung mehr Kompetenzen erhält: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann demnach künftig auch demographische Kriterien in die Bedarfsplanung einfließen lassen.

Die Union hatte zuletzt aber angekündigt, Ländern und Kommunen in den entsprechenden Gremien des G-BA ein Mitspracherecht einräumen zu wollen. Auch sollen Planungsentscheidungen vor dem Beschluss den Ländern vorgelegt werden.

Diese Vorschläge stoßen jedoch bei den Liberalen auf Ablehnung: „Die FDP will keine neuen bürokratischen Gremien für die Bedarfsplanung", heißt es in dem FDP-Papier. Man sei gegen etwaige Versorgungsräte oder Kommissionen auf Länderebene oder im G-BA . Auch den Vorschlag der Union, die Zonen der Bedarfsplanung künftig kleinräumiger zu gestalten, um besser auf Versorgungsbedürfnisse einzugehen, lehnen die Liberalen ab.

Um die Versorgunng in unterversorgten Regionen zu verbessern, setzt die FDP auf die Abschaffung der Residenzpflicht für Ärzte. „Der Wohnort des Arztes muss damit nicht der Ort der Leistungserbringung sein", heißt es in dem Papier.

Auch in Sachen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen die Meinungen auseinander: „Wir stehen zum Koalitionsvertrag", schreibt die FDP. Nur Vertragsärzte und Krankenhäuser sollten MVZ gründen dürfen; die Besitzanteile müssten mehrheitlich in ärztlicher Hand liegen. Die FDP geht sogar noch einen Schritt weiter als im Koalitionsvertrag: „Daneben soll der ärztliche Leiter selbst im MVZ tätig sein, um sicherzustellen, dass er tatsächlich Einwirkungsmöglichkeiten auf die Abläufe im MVZ hat", heißt es im Papier der Liberalen. Die Union hatte die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zuletzt abgeschwächt. MVZ müssten nur von Ärzten geleitet werden, hieß es.

Welche Vorschläge der Liberalen sich durchsetzen, bleibt nun abzuwarten. Zumal es neben den Koalitionspartnern eine dritte Interessengemeinschaft gibt: Bereits seit Wochen verhandelt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) mit den Bundesländern, die sich eine stärkere Einbindung in die Versorgungsregelung wünschen.

Eine Einigung mit den Ländern ist notwendig, da diese dem Gesetz im Bundesrat zustimmen müssen. Am 6. April wollen Rösler und die Ländervertreter zusammen kommen und ihre gemeinsame Lösung bekannt geben.

Benjamin Rohrer, Montag, 28. Februar 2011, 12:36 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

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