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HILFSMITTELVERSORGUNG
Berlin - Trotz der Kritik des Bundesversicherungsamtes (BVA) wollen Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) bei den aktuellen Verträgen zur Hilfsmittelversorgung nicht einlenken: Die beiden Kassen hatten Apotheken vor knapp einem Jahr vertraglich verpflichtet, Genehmigungen für Hilfsmittel immer elektronisch einzuholen. Das hatte das BVA in einem Schreiben an die Kassen Ende Dezember kritisiert.
Kein Grund für Korrekturen: Barmer GEK und Techniker Krankenkasse
wollen den bestehenden Hilfsmittelvertrag nicht ändern. Foto: Elke
Hinkelbein
Es gebe keinen Grund, die bestehenden Verträge in Frage zu stellen oder
anzupassen, sagte ein Barmer-Sprecher. Das gelte auch für die
vertraglich geregelte Verpflichtung zum Einreichen von elektronischen
Kostenvoranschlägen (eKV). Der Vertragspartner habe dies durch seine
Unterschrift akzeptiert. Zudem gehe aus dem Schreiben des BVA hervor,
dass vertraglich vereinbarte Regelungen aufsichtsrechtlich nicht zu
beanstanden seien, so der Sprecher.
Bei der TK vertritt man einen ähnlichen Standpunkt: Die Bedingungen
seien nicht einseitig vorgegeben worden; beide Seiten hätten den Vertrag
schließlich unterzeichnet, sagte ein Sprecher. Das habe man auch
gegenüber dem BVA betont. Zudem gehe man bei der TK kulant mit der
Regelung um und nehme Rücksicht auf einzelne Leistungserbringer. Die
Kasse hatte die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr auf Ende 2011
verlängert.
In dem Schreiben hatte das BVA die Verhandlungspraxis der Kassen gerügt:
Sie würden beim Abschluss von Hilfsmittelverträgen zu stark von ihrer
Verhandlungsmacht Gebrauch machen. Einige Vertragsregelungen würden die
Leistungserbringer in rechtswidriger Weise benachteiligen, so zum
Beispiel die Forderung, Kostenvoranschläge auf elektronischem Weg
einzureichen, heißt es.
Yvette Meißner, Montag, 07. Februar 2011, 15:03 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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