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hier ist der vollständige Text für Sie:
PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die jüngsten Empfehlungen von AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann bezüglich der Umsetzung der Rabattverträge außerhalb der N-Spannen ruft die Pharmaindustrie auf den Plan: „Gesetze gelten auch für die AOK", kommentierte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Ausführungen Hermanns. Mit seiner Aufforderung an die Apotheker, die gesetzliche Grundlage der neuen Packungsgrößenverordnung unter den Tisch fallen zu lassen und die Rabattverträge zu bedienen, lasse Hermann ein seltsames Rechtsverständnis erkennen.
Unerträgliche Kakophonie: BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hennig
Fahrenkamp kritisiert die Empfehlung von AOK-Rabattchef Dr. Christopher
Hermann. Foto: BPI
Hermann hatte gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärt, die Abverkaufsfrist
mache nur dann Sinn, wenn man alte und neue N-Größen gegeneinander
austauschen könne. Der BPI kontert, es gehe nicht um seine
Rechtsauffassung, sondern um die Gesetzeslage. Die Hersteller fordern
die Kassen auf, sich schnell einig zu werden, wie diese zu
interpretieren sei. „Die Kakophonie auf Kassenseite ist unerträglich",
sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.
Der BPI habe seit der Vorlage des Gesetzes immer wieder vor dem Chaos
gewarnt, dass eine Umsetzung der Verordnung in dieser Kurzfristigkeit
und ohne gründliche Diskussion erzeugen würde. „Dass nun ausgerechnet
die AOK, für die diese Regelungen geschaffen wurden, ihre Umsetzung
jetzt für verfrüht hält, ist ein unglaublicher Vorgang. Die Hersteller
erst mit maximaler Rechtsunsicherheit und enormem Aufwand zu überziehen,
dies angesichts unangenehmer Nebenwirkungen für die AOK jetzt für
verfrüht zu halten und dem Bundesgesundheitsministerium nun eine zu enge
Rechtsinterpretation vorzuwerfen, schlägt dem Fass den Boden aus", so
Fahrenkamp.
Es sei spannend, dass ein Kassenvorstand dem Gesetzgeber mitteile, wie
dieser seine eigene Gesetze zu interpretieren habe. „Wenn Dr. Hermann
die Geister, die er rief, nun nicht wieder los wird, zeugt das von der
Insuffizienz der Regelung", so Fahrenkamp. Die AOK müsse, ebenso wie die
Hersteller, mit den Folgen dieser unsinnigen Umstellung leben. Der BPI
forderte den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband auf,
klare Regelungen für die Substitution im Rahmenvertrag zu schaffen.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 13. Januar 2011, 12:00 Uhr
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