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MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Die neue Mehrkostenregelung sorgt nicht nur für viel Aufwand in den Apotheken, sondern auch für politischen Sprengstoff. Nachdem die Ersatzkassen den Apothekern unterstellt hatten, von der Reform zu profitieren, schaltet sich nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in die Diskussion ein und stellt klar, dass weder Apotheken noch Hersteller aus der Mehrkostenregelung Vorteile ziehen könnten. Alle gesetzlichen Abschläge müssten gezahlt werden.
Keine Profiteure: Das BMG will, dass Apotheken und Hersteller ihre
Abschläge auch bei der Mehrkostenregelung abführen. Foto: Elke
Hinkelbein
Bislang werden Patienten, die sich für ein Wunscharzneimittel
entscheiden, wie Privatpatienten behandelt. Sie zahlen den kompletten
Preis und rechnen im Anschluss mit ihrer Krankenkasse ab. Für Apotheken-
und Herstellerrabatt ist dabei noch keine Lösung gefunden; der Patient
zahlt die Abschläge bislang aus eigener Tasche. Gewollt war dies vom
Gesetzgeber nicht: In der Begründung zum
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) heißt es, auch im Fall der
Kostenerstattung dürften weder Versicherter noch Krankenkasse mit dem
Herstellerrabatt belastet werden.
Auch wenn das Verfahren nach wie vor unklar ist, pfeift das BMG jetzt
die Ersatzkassen zurück und fordert eine Richtigstellung: Weder
Apotheken noch Hersteller würden bei der Mehrkostenregelung begünstigt.
Gleichzeitig erinnert das Ministerium die Selbstverwaltung an ihre
Verpflichtung: „Die Krankenkassen müssen mit den Apothekerverbänden eine
entsprechende Regelung im Rahmenvertrag finden", sagt eine
BMG-Sprecherin. Dabei gehe es nicht nur um den Herstellerrabatt, sondern
auch um den Kassenabschlag: „Apotheken müssen den Abschlag immer
leisten, wenn sie ein Arzneimitteln an einen gesetzlich Versicherten
abgeben, das heißt auch im Rahmen der Kostenerstattung."
Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband hatten bereits
Ende des Jahres über die Umsetzung verhandelt. Bislang gibt es noch kein
konkretes Ergebnis: „Wegen schwieriger Detailfragen konnten die
Verhandlungen im Dezember noch nicht abgeschlossen werden", sagt ein
DAV-Sprecher. Das nächste Gespräch ist für Mitte des Monats angesetzt.
Das Problem ist, dass der Herstellerrabatt von den Apotheken
normalerweise vorgesteckt und anschließend über die Rechenzentren
eingezogen wird. Sollte dieser Weg auch bei der Mehrkostenregelung
gewählt werden, müsste das Rezept allerdings wie üblich in der Apotheke
verbleiben. Auch die Honorierung für die Dienstleistung außerhalb des
Abrechnungsverfahrens müsste geklärt werden.
Beim Kassenabschlag plädieren die Kassen für eine pragmatische Lösung:
„Die 2,05 Euro sollten dem Versicherten direkt in der Apotheke erlassen
werden", sagt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands.
Désirée Kietzmann, Freitag, 07. Januar 2011, 10:32 Uhr
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