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PACKUNGSGRÖSSEN
Berlin - Probleme mit ihrem Omeprazol-Rabattvertrag hatte die Firma KSK schon seit Vertragsbeginn im Sommer 2009: Wegen der „krummen" Packungsgrößen (28/56/98 statt 30/60/100) wurde der Exklusivpartner der AOK in der Apotheke kaum abgegeben. Die seit Jahresbeginn geltenden neuen Austauschregeln könnten die Lage für KSK noch verschlimmern. Weil das Unternehmen hohe Verluste befürchtet, will Firmen-Chef Peter Krcmar den Deutschen Apothekerverband (DAV) jetzt auf Schadenersatz verklagen.
Neue Austauschregeln: Die Firma KSK bangt um ihren Rabattvertrag über Omeprazol. Foto: Elke Hinkelbein
KSK kritisiert die Substitutionsregeln, die der DAV aus den Vorgaben des
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) abgeleitet hat. Danach
müssen Apotheker immer ein Arzneimittel mit identischer Stückzahl
abgeben, wenn die verordnete Menge außerhalb der neuen N-Klassifizierung
liegt. Nur innerhalb der N-Spannen kann mit abweichender Stückzahl
ausgetauscht werden: Die maximalen Abweichungen von der Normgröße liegen
neu für N1-Packungen bei 20 Prozent, für N2 bei 10 Prozent und für N3
bei 5 Prozent.
Bei Omeprazol beträgt die Normgröße bei N2 50 Stück, die Toleranzgrenze
liegt somit bei 45 bis 55 Kapseln. Bei der Verordnung von N2 wäre der
KSK-Vertrag über 28 Kapseln damit ausgestochen. Verordnet ein Arzt die
Menge 30 Kapseln, kommt KSK ebenfalls nicht zum Zug: Laut einer
Übersicht der Apothekerverbände dürfen nur Packungen mit exakt dieser
Stückzahl abgegeben werden. Für die KSK-Packungen mit 56 Stück gilt dies
entsprechend bei Verschreibungen über 60 Kapseln.
Substitution erleichtern: KSK-Chef Peter Krcmar findet es logisch, dass die prozentualen Abweichungen auch für Stückzahlverordnungen gelten. Foto: KSK
Krcmar hält diese Auslegung für falsch: „Der Sinn der N-Klassifizierung
im AMNOG war, die Substitution zu erleichtern." Es sei daher nur
logisch, dass die prozentualen Abweichungen auch für
Stückzahlverordnungen gelten. „Etwas anderes steht auch im AMNOG nicht
drin", sagt Krcmar. Der KSK-Chef hatte den DAV nach eigenen Angaben
zunächst schriftlich zu einer Klarstellung aufgefordert; jetzt will er
den entstehenden Schaden einklagen.
Immerhin habe sich KSK vertraglich verpflichtet, den Rabattvertrag mit
der AOK beliefern zu können und sich entsprechend bevorratet. Krcmar
befürchtet Ausfälle von mehreren 100.000 Euro. Die AOK erleide sogar
noch einen größeren Verlust, wenn der Rabattvertrag nie bedient werde.
Beim DAV hat man derzeit andere Sorgen: „Es gibt eine Reihe von
Problemen bei der Umsetzung. Das liegt zum Teil an der sehr kurzen
Vorlaufzeit der Umstellung, aber auch an zahlreichen fehlerhaften
Herstellermeldungen", sagte ein Sprecher. Tatsächlich hatten einige
Hersteller ihre Medikamente als Normgrößenpackung gemeldet, obwohl sie
außerhalb der Spannen liegen. Diese Präparate werden bei N-Verordnungen
aktuell als austauschbar angezeigt - unter anderem Omeprazol von KSK.
Alexander Müller, Mittwoch, 05. Januar 2011, 08:44 Uhr
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