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KRANKENKASSEN
Berlin - Bei der sechsten AOK-Ausschreibung sind mehr als die Hälfte der Wirkstoffe wegen Nachprüfverfahren blockiert. Sollte die Kasse die Ausschreibung nicht wie geplant im Juni 2011 an den Start bringen, entgehen ihr Einsparungen in Millionenhöhe. Die Ausfälle könnten allerdings abgefedert werden - von den schlummernden Portfolioverträgen. Dabei sollte es die längst nicht mehr geben.
Auf Abruf: Die Portfolio-Rabattverträge der AOK können im Notfall reaktiviert werden. Foto: Elke Hinkelbein
Die AOKen haben auf Landesebene mit nahezu sämtlichen Herstellern
Sortimentsverträge geschlossen. Zwar fallen alle Wirkstoffe heraus, die
bundesweit ausgeschrieben werden. Doch nach Ende der Laufzeit dieser
Tenderverträge greifen wieder die alten Abmachungen. Denn diese wurden
nur in den wenigsten Fällen gekündigt. Mehrere Hersteller bestätigten
dieses Vorgehen gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die AOKen sind dabei
keineswegs alleine. Einige Unternehmen werben sogar im Internet mit
ihren Sortimentsverträgen bei verschiedenen Kassen.
Dabei hat das Bundesversicherungsamt (BVA) die Kassen schon mehrfach
aufgefordert, ihre bestehenden Portfolioverträge zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu kündigen. Denn mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der
Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-OrgWG) hat der Gesetzgeber den Weg der öffentlichen Ausschreibung
bei Rabattverträgen vorgegeben. Seit Ende 2008 dürfen die Kassen keine
Portfolioverträge mehr abschließen. Das BVA hat allerdings nur
beschränkte Mittel, eine schnelle Kündigung in der Praxis durchzusetzen.
Denn über die Laufzeit der vor dem Verbot geschlossenen Verträge
schweigen Kassen und Hersteller.
Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) greift bei den
Rabattverträgen künftig das Kartellrecht. Zwar hat das Bundeskartellamt
in seiner Stellungnahmen zum Gesetz betont, dass es die Ausschreibungen
in ihrer derzeitigen Form nicht beanstanden wird. Trotzdem wollen die
Wettbewerbshüter genau hinschauen: Grundsätzlich handele es sich auch
bei der Bündelung von Nachfragemacht durch gemeinsamen Einkauf um einen
kartellrechtlich relevanten Vorgang, sagte ein Sprecher der Behörde
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Nach den Leitlinien der EU-Kommission sei ein Marktanteil von weniger
als 15 Prozent unkritisch. Bei den Rabattverträge spielten dabei auch
die Regionallose eine Rolle. „Für die Beurteilung der Rabattverträge
durch das Bundeskartellamt wird es entscheidend sein, ob die
Nachfragebündelung effektiv auf die in einem Regionallos
zusammengefassten AOKen begrenzt wird", so der Sprecher.
Für die Portfolioverträge gelte dies analog: „Arzneimittelmärkte werden
üblicherweise nach Wirkstoffen abgegrenzt; bei der Untersuchung von
Portfolioverträgen ist es also entscheidend, ob die Krankenkassen als
Nachfrager einzelner Wirkstoffe über Marktmacht verfügen", sagte der
Sprecher. Eine genauere Bewertung sei derzeit noch nicht möglich.
Spannend wird zudem, wie die Oberlandesgerichte die Rabattverträge
bewerten werden. Mit dem AMNOG wurde die Zuständigkeit für Klagen gegen
Entscheidungen der Vergabekammer von den Sozial- auf die Zivilgerichte
verlagert.
Alexander Müller, Donnerstag, 30. Dezember 2010, 13:37 Uhr
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