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hier ist der vollständige Text für Sie:
EU-RICHTLINIE
Berlin - Die EU-Richtlinie zu
Patientenrechten hat die nächste Hürde genommen: Bei einem informellen
Treffen haben sich belgische EU-Ratspräsidentschaft und Vertreter des
Europäischen Parlaments auf die Regeln zur grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung geeinigt.
Generell sollen durch die Richtlinie medizinische Behandlungen im
Ausland vereinfacht werden. Ablehnungen soll es nur in Ausnehmen geben.
Lassen Patienten die Behandlung vorab von den Kassen genehmigen, können
die Kostenträger Voucher ausstellen - die Patienten müssen dann nicht
mehr in Vorkasse für die Leistung gehen. Vorgesehen sind auch
Erleichterungen für Patienten mit seltenen Erkrankungen, indem die
Diagnostik verbessert und Überweisungen in benachbarte Länder
vereinfacht werden sollen.
Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion
EVP-Christdemokraten, hofft, dass auch Deutschland das System des
Vouchers nutzen wird. Der EU-Parlamentarier sieht zudem eine große
Chance für Anbieter im deutschen Gesundheitswesen, wenn sich
ausländische Patienten in Zukunft stärker hierzulande behandeln lassen.
Parlament und Ministerrat werden voraussichtlich in den kommenden
Monaten die Richtlinie formal beschließen. Nach der Veröffentlichung im
EU-Amtsblatt und einer Übergangsfrist werden die Regelungen in Kraft
treten. Mit der Einigung geht ein jahrelanger Streit um die
grenzüberschreitende Versorgung zu Ende. Der Kommissionsvorschlag stammt
aus dem Jahr 2008. Nach der Zustimmung im Parlament hatten sich aber
einige Länder gegen den Entwurf gestellt.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 20. Dezember 2010, 12:27 Uhr
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