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GESUNDHEITSPOLITIK
Berlin - Die Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission erhält im Frühjahr kommenden Jahres Unterstützung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG): Dr. Niels-Jürgen Seeberg-Elverfeldt wechselt als so genannter abgeordneter nationaler Sachverständiger von Berlin nach Brüssel. Dort soll er sich mit der Niederlassungsfreiheit und insbesondere mit dem Versandhandel beschäftigen.
Von Berlin nach Brüssel: Der BMG-Referent Dr. Niels-Jürgen Seeberg-Elverfeldt wechselt zur EU-Kommission. Foto: Elke Hinkelbein
Seeberg-Elverfeldt ist seit 2002 im BMG und derzeit im Referat 113
(Grundsatzfragen Apothekengesetz, Pharmaberufe) tätig. Der 57-jährige
Jurist war zuletzt unter anderem für den Kontakt mit der EU zuständig
und hatte für die Bundesregierung an den Workshops der Kommission zum
Apothekenrecht teilgenommen.
Schwerpunktmäßig beschäftigte sich Seeberg-Elverfeldt außerdem mit dem
Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland und innerhalb der EU. In
einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „European Journal of Health Law"
kam Seeberg-Elverfeldt im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass der
Versandhandel bisher keine Probleme aufgeworfen habe, sondern sich zu
einer festen Säule der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland
entwickelt habe.
Da auch aus anderen EU-Ländern keine Meldungen über negative Erfahrungen
vorlägen, sei zweifelhaft, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein
Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
noch durchgehen lassen würde, so Seeberg-Elverfeldt: „In seinem
DocMorris-Urteil sah er dies nur als gerechtfertigt an vor dem
Hintergrund der Sicherheit von Arzneimitteln und der Versorgung der
Bevölkerung. Dieses Argument gilt nicht länger."
In Brüssel soll sich der BMG-Beamte laut Stellenprofil um
Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und den elektronischen
Geschäftsverkehr kümmern. Dabei geht es auch um die Umsetzung der so
genannten E-Commerce-Richtlinie, mit der ein einheitlicher Rechtsrahmen
für den Bereich geschaffen werden soll - unter anderem für „die
kommerzielle Kommunikation der reglementierten Berufe, z.B. der
Apotheker".
Erst im November war eine Anhörung zum Thema zu Ende gegangen, bei der
die EU-Kommission sich bei Behörden, Firmen und Verbrauchern unter
anderem nach dem Stand des Versandhandels mit Arzneimitteln in den
Mitgliedstaaten erkundigte. Der anstehende Abschlussbericht soll ein
Gutachten zum Einzelhandel ergänzen, das erst vor wenigen Wochen
vorgelegt wurde und unter anderem Besitzbeschränkungen für Apotheken
kritisiert.
Patrick Hollstein, Montag, 20. Dezember 2010, 15:21 Uhr
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