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hier ist der vollständige Text für Sie:
IMPFSTOFFVERSORGUNG
Berlin - In Berlin haben sich Apotheker-Verein (BAV) und AOK auf eine neue Vergütung für Grippeimpfstoffe für die Saison 2011/12 geeinigt. Demnach bekommen die Apotheken im kommenden Jahr 11 Euro für Grippeimpfstoffe ohne Adjuvans und 14 Euro für Vakzine mit Wirkverstärker. Die Apotheken müssen sich schon jetzt um die Rezepte kümmern, denn die Abrechnungspreise gelten nur für Verordnungen, die bis 16. Dezember in der Apotheke vorliegen.
Neue Preise: In Berlin zahlt die AOK künftig 11 Euro beziehungsweise 14 Euro pro Grippeimpfstoff. Foto: Elke Hinkelbein
Der BAV hat die Apotheken bereits über die neue Regelung informiert.
Bezüglich des Einkaufs wurde auf das Angebot der D.S.C.
Dienstleistungs-Service-Center GmbH hingewiesen: Das Tochterunternehmen
des BAV hat Kooperationsvereinbarungen mit den Herstellern Stada und CSL
für Grippeimpfstoffe ohne Adjuvans sowie mit Baxter für Vakzine mit
Wirkverstärker geschlossen.
Laut Angebot werden die Impfstoffe für 7,95 Euro (Stada), 9,25 Euro
(CSL) beziehungsweise 11 Euro (Baxter), jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer
und abzüglich bestimmter Boni und Skonti, geliefert. Die Bestellungen
müssen bis spätestens 28. Februar bei D.S.C. eingegangen sein, für
Impfstoff von Stada sogar schon bis 16. Dezember.
Die Firma fungiert bei dem Geschäft lediglich als Vermittler, die
Lieferung übernehmen die Hersteller selbst. Bis spätestens 10. September
2011 sollen mindestens 40 Prozent der bestellten Menge ausgeliefert
werden.
Die Apotheken sind nicht verpflichtet, bei D.S.C. zu kaufen, sondern
können auch selbst mit den Herstellern in Kontakt treten. Allerdings
weist die D.S.C. in ihrem Angebot explizit darauf hin, dass die
Bestellformulare nicht dem Außendienst übergeben werden sollen. Zudem
fielen die Boni, die die Apotheken von der D.S.C. abschließend erhalten,
umso größer aus, je mehr Grippeimpfstoffe über die Firma bestellt
werden.
Die Ärzte wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
aufgefordert, Bestellungen bis Mitte Dezember bei einer Berliner
Apotheke ihrer Wahl einzureichen. Die Ärzte müssen generisch verordnen
und können maximal 250 Dosen pro Rezept bestellen. Nachbestellungen und
produktspezifische Verordnungen sollen laut KV-Information „auf das
erforderliche Maß" beschränkt werden.
Halten sich die Ärzte nicht an die neuen Vorgaben, könnte es für die
Apotheken kompliziert werden. Denn für namentliche Verordnungen oder
spätere Bestellungen ist kein Erstattungspreis vereinbart. In diesen
Fällen muss die Apotheke der AOK deshalb einen Kostenvoranschlag
schicken.
Die AOK Berlin-Brandenburg hatte Ende Juni die Preisvereinbarung für
Impfstoffe im Sprechstundenbedarf gekündigt, dann aber mit den
Apothekern neue Konditionen verhandelt. Der BAV hatte den Mitgliedern
deshalb geraten, für 2011/2012 keine Impfstoffe ohne uneingeschränktes
Stornierungsrecht vorzubestellen.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 02. Dezember 2010, 15:18 Uhr
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