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GKV-LEISTUNGSKATALOG
Berlin - Die Krankenkassen fürchten, dass sie bald deutlich mehr Arzneimittel erstatten müssen. Nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes könnten durch eine im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehene Änderung 1300 Arzneimittel wieder zu Lasten der Kassen verordnungsfähig werden. Dabei geht es vor allem um OTC-Arzneimittel, die derzeit selbst für Kinder von der Erstattung ausgeschlossen sind.
Ausschluss als Patientenschutz: Die Kassen wollen bislang nicht
erstattungsfähige Arzneimittel auch künftig nicht bezahlen. Foto: Elke
Hinkelbein
Laut Gesetzesentwurf soll die sogenannte Negativliste, die das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstmalig 1990 erstellt hatte,
aufgehoben werden. In der Verordnung sind Arzneimittel aufgeführt, die
aus verschiedenen Gründen als unwirtschaftlich eingeschätzt wurden. Die
Kassen müssen sie daher derzeit - egal ob rezeptfrei der
verschreibungspflichtig - generell weder für Erwachsene noch für Kinder
erstatten.
In die Liste aufgenommen wurden Arzneimittel, deren Nutzen nicht
nachgewiesen ist sowie diverse Kombinationsarzneimittel. So stehen zum
Beispiel Analgetika, die sowohl Acetylsalicysäure als auch Vitamin C
enthalten, aber auch bestimmte Kombipräparate gegen Erkältungen auf der
Liste. Die Negativliste wurde für Arzneimittel, die vor dem 1. Februar
1987 die Zulassung erhalten hatten, eingeführt. Für später zugelassene
Arzneimittel wurde angenommen, dass der Nutzen im Zulassungsverfahren
nachgewiesen wurde.
Die Ermächtigung des BMG zum Ausschluss von unwirtschaftlichen
Arzneimitteln sei nicht mehr erforderlich und werde daher aufgehoben,
heißt es in der Begründung zum AMNOG-Entwurf. Mit dem Abschluss der
Nachzulassungsverfahren entfalle der Anwendungsbereich der Verordnung.
Die Kassen wollen die bislang ausgeschlossenen Präparate aber unter
keinen Umständen wieder erstatten. Der Ausschluss wegen
Unwirtschaftlichkeit sei zum Schutz des Patienten erfolgt, sagte
Wolfgang Kaesbach, Leiter der Abteilung Arzneimittel beim
GKV-Spitzenverband. Durch die Aufhebung würden alle bisher
ausgeschlossenen OTC-Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und
für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen wieder verordnungsfähig
werden. Daneben sei auch ein kleiner Teil an verschreibungspflichtigen
Arzneimittel betroffen.
Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gegen die Streichung der
Negativliste. Das Gremium bezieht sich in seiner Arzneimittelrichtlinie
derzeit an vielen Stellen auf den Ausschluss durch die Verordnung.
Werde der gesamte Komplex gestrichten, müssten alle betroffenen
Arzneimittel einzeln bewertet werden, warnt der Vorsitzende des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess.
Um den Schaden zu begrenzen, schlagen die Kassen daher eine
Übergangsregelung vor. Demnach sollen die bislang ausgeschlossenen
Arzneimittel auch nach der Streichung der Verordnung so lange nicht
erstattungsfähig bleiben, bis der G-BA ihre Verordnungsfähigkeit im
Einzelnen bewertet hat.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 05. Oktober 2010, 15:25 Uhr
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