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RABATTVERTRÄGE
Berlin - Das Bundeskartellamt hat nichts gegen die Rabattverträge. Zwar freut sich die Behörde, dass das Kartellverbot künftig im Gesundheitswesen gelten soll. Das derzeitige System der Rabattverträge werde damit aber nicht in Frage gestellt, heißt es in der Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Für die Krankenkassen sollen demnach die gesetzlichen Ausnahmen vom Kartellverbot gelten.
Effizienz für Verbraucher: Das Bundeskartellamt hat kein Problem mit
gemeinsamen Ausschreibungen von Krankenkassen. Foto: Elke Hinkelbein
Insbesondere die AOK befürchtet, keine bundesweiten Verträge mehr
aushandeln zu können, wenn das Kartellrecht für die Kassen gilt. „Die
Pharmaindustrie wird das auszunutzen wissen. Sie wird uns mit Prozessen
überziehen", sagte Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Aus Sicht des Kartellamtes sind solche Befürchtungen unbegründet: „Die
bisherige Praxis der AOK, zwar bei den Rabattverträgen zu kooperieren,
dann aber in Gebietslosen auszuschreiben, steht nicht grundsätzlich zur
Debatte", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Denn nach dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Vereinbarungen vom
Kartellverbot ausgenommen, wenn sie eine höhere Effizienz im Sinne der
Verbraucher erzielen.
Dies ist laut Sprecher bei den bisherigen und geplanten Ausschreibungen
der Fall: Einerseits sei die Bündelung von Nachfrage ein belebendes
Element; andererseits lägen die Marktanteile maximal im niedrigen
zweistelligen Bereich. Allerdings sei die Überführung in Kartellrecht -
wie im AMNOG vorgesehen - Voraussetzung dafür, dass das Vorgehen der
Kassen überprüft und „Exzesse" verhindert werden könnten, so der
Sprecher.
Ebenfalls vom Kartellverbot nicht erfasst sind laut
Bundeskartellamt künftig die Rahmenverträge, bei denen der Gesetzgeber
ein kollektiv abgestimmtes Verhalten zwischen den Verbänden von Kassen
und Leistungserbringern für erforderlich hält. Zudem richte sich das
Kartellrecht nicht nur gegen die Bildung von Nachfragemacht: „Ganz im
Gegenteil kann es gerade auf Seiten der Leistungserbringer in manchen
Versorgungsgebieten bereits heute zu nennenswerter Marktmacht oder zu
wettbewerbsschädlichen Kooperationen kommen", so das Kartellamt.
Auf der anderen Seite will die Behörde die mittelfristigen Auswirkungen
der Rabattverträge im Auge behalten. Das Kartellamt sieht die Gefahr,
dass ansonsten gerade kleinere Hersteller aus dem Markt gedrängt werden
können. „Dies würde die Tendenz zur Oligopolisierung, beispielsweise
bei den Generikaherstellern, verstärken und mittelfristig dazu führen,
dass der Anbieterwettbewerb abnimmt und die Preise steigen", so die
Stellungnahme.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 29. September 2010, 10:35 Uhr
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