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AMNOG
Berlin - Die Zyto-Apotheken wollen Privatrezepte über parenterale Zubereitungen künftig nicht mehr mit den Patienten, sondern direkt mit den Versicherern abrechnen. Auf diese Weise soll das Inkasso-Risiko minimiert werden. Außerdem fordert der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) einen prozentualen Festzuschlag in Höhe von 3 Prozent - zusätzlich zu den angekündigten höheren Rezepturzuschlägen.
Spanne für Risiko: Die Zyto-Apotheken wollen 3 Prozent Spanne zur Deckung ihrer Finanzierungsaufwendungen. Foto: Elke Hinkelbein
Laut Entwurf des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sollen
Apotheken für die Herstellung zytostatikahaltiger Lösungen für
PKV-Patienten künftig statt 70 Euro einen Zuschlag von 90 Euro
erhalten. Für Antibiotika-, Virusstatika- sowie Schmerzmittel-haltige
Lösungen soll es in Zukunft eine Vergütung von 51 statt bisher 40 Euro
geben. Bei Ernährungslösungen wird der Zuschlag von 65 auf 83 Euro
erhöht. Für sonstige Lösungen gibt es künftig 70 statt 55 Euro.
Die Erhöhungen könnten aber die bestehenden Probleme der immensen
Zahlungsausfälle und der langen Vorfinanzierung der eingesetzten
Fertigarzneimittel für die herstellenden Apotheken nicht lösen, so der
VZA in seiner Stellungnahme zum AMNOG. Es komme immer wieder vor, dass
die Apotheke ihre Ansprüche gegenüber den Privatversicherten oder deren
Erben nicht durchsetzen könne. Da es sich häufig um mehrere Rezepturen
handele, liege der Ausfall schnell bei 20.000 bis 40.000 Euro pro
Patient und Therapiezyklus, rechnet der VZA vor. Die direkte
Abrechnungsmöglichkeit mit den privaten Versicherern soll die Apotheke
vor Ausfällen schützen.
„Unverzichtbar ist daher - sollte eine gesetzlich geregelte
Direktabrechnung gegenüber den privaten Krankenversicherungen mit
kurzen Zahlungszielen nicht möglich sein - die Festlegung eines
prozentualen Festzuschlags", schreibt der VZA in seiner Stellungnahme.
Dabei hält der Verband 3 Prozent für „sachgerecht und angemessen".
Der VZA spricht sich zudem dafür aus, die Ausschreibungsmöglichkeit für
die Versorgung mit onkologischen Rezepturen wieder abzuschaffen. Das
würde dazu beitragen, die bewährten mittelständischen Strukturen zu
erhalten und der Gefahr der Oligopolisierung durch einige wenige
Dienstleister entgegenzuwirken. Angesichts der zwischen
GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) ausgehandelten
Hilfstaxe besteht aus Sicht des VZA kein Bedarf mehr für Rabatte im
Wege von Selektivverträgen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 28. September 2010, 08:36 Uhr
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