• 27.09.2010 - „1,75 Euro sind nicht gerechtfertigt"

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VIDEO-INTERVIEW VDEK

„1,75 Euro sind nicht gerechtfertigt"

 

Berlin  -  Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht Teile der geplanten Gesundheitsreform kritisch. Vor allem hätte sich Verbandschef Thomas Ballast härtere Sparmaßnahmen bei den Leistungserbringern gewünscht. Gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärt Ballast, was er gegen die geplante Mehrkostenregelung hat und warum der Kassenabschlag aus seiner Sicht bei 2,30 Euro festgeschrieben werden sollte.

ADHOC: Wie bewerten Sie die Gesundheitsreform?
BALLAST: Es ist gut, dass es ein Gesetz gibt, denn sonst hätten wir nicht gewusst, wie wir mit dem erwarteten Defizit von elf Milliarden Euro hätten umgehen können. Es gibt aber Punkte, mit denen wir nicht ganz so zufrieden sind: Die Zusatzbeiträge führen dazu, dass zukünftige Kostenbelastungen allein von den Versicherten zu zahlen sind, und der Sozialausgleich ist relativ kompliziert geraten. Auch bei den Einsparungen hätte man durchaus konsequenter zu Werke gehen können.

ADHOC: Wo hätte stärker gespart werden können?
BALLAST: Insbesondere bei den Ärzten und bei den Krankenhäusern waren die Ausgabenzuwächse in den letzten Jahren doch erheblich. Und in einer so schwierigen Situation hätten wir uns eine Nullrunde gewünscht, so wie es im Gesetz auch bei den Krankenkassen vorgesehen ist. Man hätte aber auch bei anderen Gruppen noch was machen können, zum Beispiel bei den Apothekern. Immerhin ist die Vergütung der Apotheken durch die Anpassung des Abschlags ja bedeutend gestiegen im Jahr 2010. Das hätte man korrigieren können.

ADHOC: Sollte der Kassenabschlag gesetzlich festgeschrieben werden?
BALLAST: Der Abschlag wurde von 2,30 Euro auf 1,75 Euro abgesenkt, mit einer Begründung, die wir nicht nachvollziehen können und die wir für gesetzlich ausgeschlossen halten - nämlich, dass Mehraufwand entstanden sein soll durch das Handling der Rabattverträge. Wir haben keine sichere Hoffnung, dass diese Entscheidung gerichtlich rückgängig gemacht wird. Um diese Unklarheit zu beenden, wäre es deshalb klug, den Abschlag im Gesetz festzuschreiben und nicht jedes Jahr zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen.

ADHOC: Warum vertrauen Sie nicht auf die Selbstverwaltung?
BALLAST: Wir vertrauen auf die Selbstverwaltung, es hat ja das Schiedsverfahren gegeben. Wir halten nur in diesem Fall die Entscheidung des Schiedsamtsvorsitzenden für falsch und lassen sie gerichtlich überprüfen. Aber bis das abgeschlossen ist, vergehen mehrere Jahre und in der Zwischenzeit müssen wir uns weiter mit den Apothekern streiten, was denn jetzt der richtige Abschlag ist.

ADHOC: Was ist denn der „richtige Abschlag"?
BALLAST: Wir glauben, dass die 2,30 Euro ein richtiger Wert waren und dass man dahin zurückkehren sollte.

ADHOC: Belasten die Rabattverträge die Apotheken?
BALLAST: Das kann ich mir durchaus vorstellen, insbesondere in der Anfangszeit. Mit dem Übergang in den Routinebetrieb ist der Aufwand aber gesunken. Inwieweit es tatsächlich jetzt noch zu Belastungen führt, da gehen die Meinungen sicherlich auseinander. Jedenfalls sind die Belastungen aus unserer Sicht nicht so hoch, dass man den Apothekenabschlag hätte senken müssen.

ADHOC: Wie bewerten Sie die geplante Mehrkostenregelung bei den Rabattverträgen?
BALLAST: Das ist für uns problematisch: Wir befürchten, dass Rabattverträge schwerer zustande kommen als in der Vergangeheit, wenn man keinen Umsatz mehr garantieren kann, der für die Berechnung des Rabatts herangezogen wird. Zudem befürchten wir, dass die Versicherten noch stärker verunsichert werden: Sie hören nicht nur in der Apotheke, dass sie jetzt ein rabattiertes Arzneimittel nehmen sollen. Sie haben zusätzlich noch Wahlmöglichkeiten, bei denen sie nicht einschätzen können, ob sie am Ende auf Mehrkosten sitzen bleiben und wie hoch die tatsächlich sind.

Alexander Müller, Montag, 27. September 2010, 15:33 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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