• 24.09.2010 - Bundesrat zerpflückt AMNOG

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GESUNDHEITSREFORM

Bundesrat zerpflückt AMNOG

 

Berlin  -  Schnelle Entscheidungen zum Kassenabschlag, klare Substitutionsregeln und ein Verbot von Pick-up-Stellen: Der Bundesrat hat heute Änderungsanträge zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) angenommen.

Wichtig für Apotheken: Der Bundesrat hat heute mehreren Änderungsanträgen zum AMNOG zugestimmt. Foto: Elke Hinkelbein

Wichtig für Apotheken: Der Bundesrat hat heute mehreren Änderungsanträgen zum AMNOG zugestimmt. Foto: Elke Hinkelbein

Entscheidungen der Schiedsstelle zum Kassenabschlag sollen laut Länderkammer künftig sofort umgesetzt werden. Damit folgte der Bundesrat einem Vorschlag aus Bayern. Klagen gegen den Schiedsspruch haben derzeit eine aufschiebende Wirkung; die ABDA hat in ihrer Stellungnahme zum AMNOG ebenfalls einen Sofortvollzug gefordert.

Die Mehrkostenregelung bei den Rabattverträgen soll nach dem Willen des Bundesrats gekippt werden: Die Mehrheit der Länder stimmte für eine Streichung der entsprechenden Passagen aus dem AMNOG-Entwurf. Eine Mehrkostenregelung erhöhe den bürokratischen Aufwand und gefährde die Wirksamkeit der Rabattverträge, heißt es in der Begründung. Substituiert werden soll dagegen künftig nur noch, wenn das abzugebende Arzneimittel alle Indikationen des verordneten Arzneimittels abdeckt.

Zudem sprach sich die Länderkammer dafür aus, dass Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und der Pharmaindustrie zum Herstellerrabatt innerhalb von sechs Monaten geklärt werden müssen. Außerdem soll ein Pick-up-Verbot noch in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, fordert der Bundesrat.

Keine Mehrheit dagegen gab es für die Ausnahme der Importarzneimittel von der Erhöhung des Herstellerrabatts. Auch der Antrag, die Novellierung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) aus dem AMNOG zu streichen, scheiterte im Plenum. Die Politiker stimmten nur für Ausnahmen bei anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln. Allerdings appelliert der Bundesrat an die Regierung, die Auswirkungen der Novelle der PackungsV zu überprüfen. Gegebenenfalls solle die Änderung in einem eigenständigen Verordnungsverfahren weiter verfolgt werden.

Die Entscheidung des Bundesrats hat allerdings allenfalls indirekte Wirkung auf das weitere Gesetzgebungsverfahren. Denn für die Verabschiedung des AMNOG wird die Zustimmung des Bundesrats nicht benötigt. Am 29. September werden im Bundestag Unternehmen und Verbände zum Gesetzesentwurf gehört. Das AMNOG soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Janina Rauers, Freitag, 24. September 2010, 11:49 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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