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AMNOG
Berlin - Die Krankenkassen gehen mit eigenen Ergänzungsvorschlägen in die Anhörung zum Arzneimittelmarkt-Neurordnungsgesetz (AMNOG) am kommenden Mittwoch: Der GKV-Spitzenverband will nicht nur den Kassenabschlag auf 2,30 Euro gesetzlich festschreiben, sondern auch den Apothekenzuschlag deckeln. Maximal 26,20 Euro sollen die Apotheken demnach pro Arzneimittelpackung abrechnen dürfen.
Wettbewerbsfreie Zone: Der GKV-Spitzenverband will bei den Apotheken sparen. Foto: Elke Hinkelbein
Zur „nachhaltigen Dämpfung der Preisentwicklung" schwebt den Kassen
eine Kappung des prozentualen Vergütungsanteils von derzeit 3 Prozent
vor: Bei 20,40 Euro soll künftig Schluss sein, das entspricht laut
Stellungnahme einem Abgabepreis von 843,12 Euro. Der Fixzuschlag von
8,10 Euro bliebe zunächst unangetastet.
Laut GKV-Spitzenverband ist der linear prozentuale Vergütungsanteil -
gemessen am Kriterium der leistungsgerechten Vergütung bei
wirtschaftlicher Betriebsführung - angesichts des „stetigen
Aufwärdstrends des Preisniveaus" in Frage zu stellen: Vor allem im
Bereich der Onkologie würden regelmäßig neue Arzneimittel im 3- bis
4-stelligen Euro-Bereich eingeführt, bei denen der Aufschlag den Kassen
zufolge in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht.
Auch beim Kassenabschlag hätten die Kassen gerne eine dauerhafte
Lösung: Weil die Schiedsstelle Kriterien wie Tarifanpassung,
Inflationsrate und Personalentwicklung als zu berücksichtigende
Anpassungsfaktoren festgesetzt habe, sei bei jährlichen Anpassungen von
weiteren Absenkungen auszugehen. 10 Cent Absenkung kosteten die Kassen
aber 60 Millionen Euro.
Der GKV-Spitzenverband glaubt nicht mehr an das Prinzip der
Selbstverwaltung: Historisch habe sich ein weiteres Mal heraus
gestellt, dass der Anpassungsauftrag an die Selbstverwaltung wegen
eines grundlegenden Interessenkonflikts der Vertragsparteien in diesem
Bereich nicht zu erfüllen und aus diesem Grund aufzuheben sei.
Stattdessen solle der Verordnungsgeber die Vergütung der Handelsstufen
in regelmäßigen Abständen prüfen und bedarfsweise anpassen.
Die Kassen sehen die deutsche Apothekenlandschaft gegenwärtig als
weitgehend wettbewerbsfreie Zone: „Abgeschafft - weil markt- und
wettbewerbswidrig - gehören insbesondere das Mehr- und
Fremdbesitzverbot bei Apotheken. Zur Nutzbarmachung der erheblichen
Wirtschaftlichkeitsreserven für die GKV muss die Vergütung nach
Arzneimittelpreisverordnung entsprechend angepasst werden."
Patrick Hollstein, Donnerstag, 23. September 2010, 12:01 Uhr
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