• 22.09.2010 - Rösler stellt GKV-Finanzreform vor

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GKV-FINANZIERUNGSGESETZ

Rösler stellt GKV-Finanzreform vor

 

Berlin  -  Das Bundeskabinett hat heute die Finanzreform der Krankenkassen beschlossen. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) ist vom GKV-Finanzierungsgesetz überzeugt: Kurzfristig werde das zu erwartende Defizit der Krankenkassen von elf Milliarden Euro im kommenden Jahr ausgeglichen, langfristig werde das System stabilisiert. Dabei setzt Rösler auf einen fixierten Arbeitgeberbeitrag und unbegrenzte Zusatzbeiträge inklusive Sozialausgleich.

Sparen und Entkoppeln: Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) verteidigt sein GKV-Finanzierungsgesetz. Foto: Elke Hinkelbein

Sparen und Entkoppeln: Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) verteidigt sein GKV-Finanzierungsgesetz. Foto: Elke Hinkelbein

Das Finanzloch der Kassen will Rösler mit Sparmaßnahmen bei den Leistungserbringern und einer Beitragserhöhung stopfen. Der Kassenbeitrag steigt zum Jahreswechsel von 14,9 auf 15,5 Prozent, wobei die Arbeitnehmer wegen des Sonderbeitrags mit 8,2 Prozent den größeren Teil tragen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,2 Prozent festgeschrieben.

Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen sollen die Krankenkassen durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ausgleichen. Diese werden künftig nicht mehr prozentual, sondern in absoluten Beträgen erhoben. Damit niemand mehr als 2 Prozent seines Einkommens zahlen muss, hat die Regierung einen steuerfinanzierten Sozialausgleich vorgesehen. Rösler rechnet damit, dass etwa 44 Millionen der insgesamt rund 50 Millionen gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf den Sozialausgleich haben.

Dieser wird vom Beitrag abgezogen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erhebt. Hierzu lässt das Bundesgesundheitsministerium jährlich einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kassen errechnen. Für säumige Versicherte ist eine Strafzahlung in Höhe von drei Zusatzbeiträgen, mindestens aber 30 Euro vorgesehen.

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz werden außerdem die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen für die kommenden zwei Jahre eingefroren. In der hausarztzentrierten Versorgung dürfen laut Gesetzentwurf künftig keine Verträge mehr geschlossen werden, die über dem Niveau der Regelversorgung liegen. Die vertragsärztliche Vergütung soll insgesamt überarbeitet werden, bei den Zahnärzten ist eine Begrenzung des Honorarzuwachses geplant. Auch bei den Krankenhäusern will die Regierung über einen Zwangsabschlag und eine Preisgrenze für die Akutversorgung rund 500 Millionen Euro einsparen.

Alexander Müller, Mittwoch, 22. September 2010, 15:33 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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