• 20.09.2010 - AOK: Ängste der Union unbegründet

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ZYTO-AUSSCHREIBUNG

AOK: Ängste der Union unbegründet

 

Berlin  -  Die AOK Berlin-Brandenburg hat mit Unverständnis auf die Ankündigung der Union reagiert, den Krankenkassen die Versorgung mit parenteralen Rezepturen durch exklusive Vertragspartner verbieten zu wollen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gerade geschaffene Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren in Frage gestellt wird, bevor überhaupt beurteilt werden kann, wie sich dieses wettbewerbliche Instrument konkret auswirkt", sagte Dr. Sabine Richard, Leiterin des Arzneimittelbereichs bei der Kasse. 

Keine Oligopolisierung: Die AOK Berlin-Brandenburg hält die Ängste der Union für unbegründet. Foto: APOTHEKE ADHOC

Keine Oligopolisierung: Die AOK Berlin-Brandenburg hält die Ängste der Union für unbegründet. Foto: APOTHEKE ADHOC

Schon jetzt sei erkennbar, dass die ausgeschriebenen AOK-Selektivverträge zu Kostensenkungen führen werden, auch gegenüber den Abrechnungsbedingungen der neuen Hilfstaxe. Die von den Bietern zu erfüllenden Qualitätsstandards gewährleisteten zudem, dass die Versorgungsqualität nicht beeinträchtigt werde. Auch das in diesem Zusammenhang angeführte Argument der Oligopolisierung könne nach dem jetzigen Stand des Verfahrens nicht nachvollzogen werden.

Die AOK hatte im Januar die Belieferung von onkologischen Praxen mit parenteralen Rezepturen ausgeschrieben. Dabei wurde das Berliner Stadtgebiet in 13 regionale Lose aufgeteilt. Nach zahlreichen Rügen gegen die Ausschreibung hatte die AOK nachgebessert. Um eine zu starke Konzentration in der Versorgung zu verhindern, konnte ein Bieter maximal vier Lose holen.

Im Laufe des Verfahrens sah sich die AOK mit einer Vielzahl von Nachprüfungsverfahren konfrontiert, die den ursprünglich für April 2010 vorgesehenen Vertragsbeginn erheblich verzögert haben. Am vergangenen Freitag konnte die AOK vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen weiteren Erfolg verbuchen. Allerdings sind noch mehrere Verfahren gegen die Ausschreibung beim LSG und der Vergabekammer Brandenburg anhängig. Erst nach Abschluss der Verfahren kann die Kasse Zuschläge erteilen.

Désirée Kietzmann, Montag, 20. September 2010, 16:48 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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