• 20.09.2010 - AOK plaudert über Rabatte

    POLITIK – RABATTVERTRÄGE Berlin - AOK-Rabattverträge sind für die Generikahersteller ein zweischneidiges Schwert: Zwar klagen die Unternehmen, ein Zuschlag zu Spottpreise ...

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RABATTVERTRÄGE

AOK plaudert über Rabatte

 

Berlin  -  AOK-Rabattverträge sind für die Generikahersteller ein zweischneidiges Schwert: Zwar klagen die Unternehmen, ein Zuschlag zu Spottpreisen sei kaum besser als ein faktisch vorübergehender Marktausschluss. Trotzdem werden bei jeder Ausschreibung immense Preisnachlässe geboten. Die genaue Höhe ihrer Offerten halten die Hersteller hermetisch unter Verschluss. Doch offenbar fühlen sich nicht alle Beteiligten an die Schweigepflicht gebunden.

93 Prozent Rabatt: AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann freut sich über die Nachlässe der Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein

93 Prozent Rabatt: AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann freut sich über die Nachlässe der Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein

In seiner aktuellen Ausgabe berichtet der Spiegel über die Rabattverträge und den Abschluss der AOK zu Clopidogrel. Den wichtigsten Wirkstoff der fünften Rabattrunde hat das Unternehmen TAD Pharma geholt. Laut Bericht muss die Kasse künftig nur noch knapp 18 Euro für den Thrombozytenaggregationshemmer bezahlen, inklusive Zuschläge der Handelsstufen und Mehrwertsteuer.

AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann wird im Spiegel als Preisdrücker gefeiert: 268,12 Euro habe das Clopidogrel-Originalpräparat im Jahr 2008 gekostet, bei der jüngsten AOK-Rabattrunde hätten in diesem Jahr neun Generikafirmen Angebote unter zehn Euro abgegeben.

Das Problem: Diese Zahlen kennt niemand außerhalb der AOK. Denn die Hersteller werden von der Kasse nur über ihr eigenes Abschneiden bei der Ausschreibung informiert. Ratiopharm, Hexal, Stada & Co. werden sich kaum gegenseitig ihre Gebote verraten. Auch die Kasse darf mit vertraglichen Details eigentlich nicht an die Öffentlichkeit gehen.

Ausschreibungsgewinner TAD wollte sich gegenüber APOTHEKE ADHOC nicht zu der kleinen Indiskretion der Kasse äußern. Überhaupt ist man in der Branche zurückhaltend. Nur hinter vorgehaltener Hand werden die Verschwiegenheitsklauseln angedeutet.

Die AOK könnte sich durch die geplanten Gesetzgebungsschritte genötigt fühlen, für die eigenen Rabattverträge zu werben. Denn die Ausschreibungen sollen nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung entschärft werden: Wenn das Kartellrecht voll zur Anwendungen kommt, könnte die AOK ihre bundesweiten Ausschreibungen begraben. Die Mehrkostenregelung könnte andererseits die Preisnachlässe der Hersteller drücken.

Alexander Müller, Montag, 20. September 2010, 18:46 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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