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GRAUMARKT
Berlin - Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) will, dass es Apothekern künftig verboten wird, nebenbei als Großhändler tätig zu sein. Um den so genannten grauen Markt zurückzudrängen, solle der unerwünschte Zwischenhandel mit Arzneimitteln jenseits des etablierten Lieferweges eingedämmt werden, fordert der Verband in seiner Stellungnahme zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG).
Graumarkt eindämmen: Apotheken sollen nach Ansicht des BAH nicht als Großhändler aktiv sein. Foto: Elke Hinkelbein
Bei einigen lebenswichtigen Arzneimitteln habe es in der Vergangenheit
in Deutschland bereits Versorgungsengpässe gegeben, weil die Präparate
außer Landes gebracht worden seien, legt der Verband dar. „Vor allem
hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel wandern ins Ausland ab",
sagte eine BAH-Sprecherin ohne konkrete Beispiele zu nennen.
Das Problem habe sich verschärft, seit der Großhandel seinen
gesetzlichen Belieferungsauftrag erhalten habe. Zuvor hatten die
Hersteller der Sprecherin zufolge versucht, den Abfluss über die
Direktbelieferung der Apotheken zu verhindern.
Um zu verhindern, dass Arzneimittel, die eigentlich für deutsche
Patienten bestimmt sind, über Zwischenhändler in andere Kanäle
abfließen, fordert der BAH, dass die Aufgaben der Hersteller,
Großhändler und Apotheken eindeutig auf ihre eigentliche Funktion
konkretisiert und beschränkt werden. „Jeder soll seinen gesetzlichen
Auftrag erfüllen und das tun, wofür er zuständig ist", so die
Sprecherin.
So gehört nach Auffassung des BAH ein Warenhandel, der letztlich in
Exportgeschäfte mündet, nicht zum üblichen Apothekenbetrieb. „Ein
Apotheker soll deshalb nicht gleichzeitig Großhändler sein und ein
Großhändler nicht Apotheker", so die Sprecherin. Im Arzneimittel- und
im Apothekengesetz soll deshalb festgeschrieben werden, dass ein
Apotheker nur eine Apothekenbetriebserlaubnis oder eine
Großhandelslizenz erhalten darf.
Alternativ schlägt der BAH vor, den Großhandel dazu zu verpflichten,
seine Ware ausschließlich bei der Industrie zu bestellen. Dies sei der
logische Umkehrschluss, der sich aus dem Belieferungsanspruch gegenüber
der Industrie ergebe. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der
Großhandel nicht durch Krankenhausapotheken beliefert werde, da die
Ware nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliege.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 21. September 2010, 11:18 Uhr
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