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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Der Deutsche
Apothekerverband (DAV) fordert Politik und Krankenkassen auf, den
Mehraufwand in den Apotheken bei der Anpassung des Zwangsabschlags
endlich angemessen zu berücksichtigen. Nach der heutigen Festlegung des
Apothekenabschlages für 2010 durch die Schiedsstelle auf 1,75 Euro pro
Arzneimittelpackung werden die Kostensteigerungen, z.B.
Tariflohnsteigerungen und Inflation, nur unzureichend berücksichtigt.
„In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen
erbringen", sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Der Beschluss der
Schiedsstelle ist enttäuschend, weil zusätzlicher Beratungsaufwand und
steigende Sachkosten zu einem geringeren Zwangsrabatt hätten führen
müssen."
Das Schiedsstellenverfahren unter Beteiligung von DAV,
GKV-Spitzenverband und drei unparteiischen Mitgliedern ist gesetzlich
vorgeschrieben. Für 2009 hatte die Schiedsstelle schon einen Abschlag
von 1,75 Euro festgelegt, der dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
zur Überprüfung vorliegt. Für 2010 wurde der Zwangsrabatt nun von der
Schiedsstelle gegenüber 2009 unverändert gelassen. Die Apotheken haben
für 2009 und 2010 bereits Abschläge von 1,75 Euro pro
Arzneimittelpackung an die Krankenkassen entrichtet - das sind insgesamt
mehr als 2 Mrd. Euro. Für 2011 und 2012 hatte der Gesetzgeber 2,05 Euro
gesetzlich festgesetzt; ab 2013 wird über den Abschlag wieder
verhandelt.
„Die Apotheken schultern in diesem Jahr weit höhere Belastungen als
politisch mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz gewollt", sagte
DAV-Vorsitzender Fritz Becker mit Blick auf 2011. Die eigentlich vom
Pharmagroßhandel zu leistenden Sparbeiträge werden 2011 in weitem Umfang
an die Apotheken weitergereicht. Becker bekräftigte seine Forderung,
den Zwangsabschlag an die Kassen im Rahmen des
Versorgungsstrukturgesetzes für 2012 wieder zu senken.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
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