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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - GKV-Spitzenverband
und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben sich darauf geeinigt, dass
Apotheken künftig bestimmte biotechnologisch hergestellte Folgeprodukte
(Biosimilars) gegeneinander austauschen sollen. Eine Abgabe von
Biosimilars anstelle des jeweiligen patentfreien Erstanbieterpräparates
(Biological) ist hingegen nicht vorgesehen. Hierzu erklärt Bork
Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
„Ursprünglich sind die zwischen Apotheken und Krankenkassen verhandelten
Regelungen zur Austauschbarkeit dazu gedacht, mögliche
Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Mit der jetzt getroffenen
Vereinbarung arbeiten die Vertragspartner diesem Ziel aber völlig
entgegen. Der Austausch von Biosimilars untereinander führt nicht zu
Einsparungen. Patienten mit schweren Erkrankungen würden hingegen durch
diese 'Substitution um der Substitution willen' erheblich verunsichert.
Beides, Einsparungen und eine patientenfreundliche Substitution, kann es
nur geben, wenn auf Vertragsarztebene Biosimilars statt der erheblich
teureren Erstanbieterpräparate verordnet werden.
Aus Sicht von Pro Generika ist klar: Die Substitution von
biotechnologischen Arzneimitteln muss ausschließlich in der
Verantwortung des Arztes liegen. Auch die Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft hat in der Vergangenheit mehrfach davor gewarnt,
biotechnologische Arzneimittel gegeneinander auszutauschen.
Hinzu kommt: Biosimilars sind eine noch sehr junge Arzneimittelgruppe,
von der bislang europaweit nur ein gutes Dutzend Produkte zugelassen
sind. Der Markt für dieses Segment steht daher noch am Anfang seiner
Entwicklung. Dabei hat er enormes Potential - vorausgesetzt die
Rahmenbedingungen stimmen. Denn mittelfristig laufen zahlreiche
hochpreisige Biotech-Arzneimittel aus dem Patent. Das Berliner
IGES-Institut hatte 2008 das Einsparpotential durch Biosimilars bis 2020
auf 8 Milliarden Euro beziffert. Aber nur wenn nach Patentablauf
tatsächlich Biosimilarwettbewerb einsetzt, wird das Gesundheitssystem
von diesen Einsparungen profitieren.
Bleibt es hingegen bei der jetzt beschlossenen Regelung zur
Austauschbarkeit, gefährdet das akut die Bereitschaft von Herstellern,
das unternehmerische Risiko der Entwicklung dieser
High-Tech-Arzneimittel auf sich zu nehmen. Denn die Austauschbarkeit
wäre auch eine Grundlage für Ausschreibungen der Krankenkassen.
Zugunsten beabsichtigter kurzfristiger Einsparungen bliebe der
Biosimilarwettbewerb dann auf der Strecke, bevor er sich überhaupt voll
entwickeln konnte.
Jüngste Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium und die
BARMER-GEK plädieren dabei völlig zu Recht für eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Biosimilars und für den Abbau von Marktbarrieren.
Wer Einsparungen bei Biotech-Arzneimitteln erzielen will, muss
Biosimilars jetzt fördern, nicht ausbremsen!"
Pro Generika e.V.
Bork Bretthauer, Geschäftsführer
Tel: 030 - 81 61 60 90
E-Mail: info@progenerika.de
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