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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hamburg - Das
Bundesministerium für Gesundheit hat am 12. April 2011 Eckpunkte zur
Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung veröffentlicht. Die DGOP
fordert in diesem Zusammenhang den Erhalt der bewährten
flächendeckenden, zeit- und ortsnahen Versorgung von Krebspatienten aus
spezialisierten Apotheken.
Sowohl in der Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) „Aseptische
Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem
Potential" (Stand: 25.11.2008), den „Qualitätsstandards für den
pharmazeutisch-onkologischen Service" (QuapoS, 4. Auflage 2009) als auch
im Kapitel 5.1.1 des Europäischen Arzneibuchs „Methoden zur Herstellung
steriler Zubereitungen" sind die für die Zytostatikaherstellung
spezifischen Prüf- und Dokumentationspflichten, die Anforderungen an
Räumlichkeiten sowie die Verantwortlichkeiten verbindlich und für alle
Apotheken praktikabel definiert. Die kürzlich in Mainz aufgetretene
Verkeimung aseptisch hergestellter Infusionslösungen wurde nachweislich
nicht in der Apotheke eingebracht.
Für den onkologischen Patienten werden in Abhängigkeit von seinen
aktuellen Laborbefunden endgültige Therapieentscheidungen häufig erst
unmittelbar vor Therapiebeginn durch den Arzt getroffen. Da die
Dosierung der Zytostatika an aktuellen klinischen Werten des einzelnen
Patienten ausgerichtet ist und ggf. eine Dosisanpassung vorgenommen
werden muss, kann eine Versorgung im Voraus und über weite Strecken
sowohl bei stationären als auch ambulanten onkologischen Therapien weder
wirtschaftlich sinnvoll noch qualitätsgesichert sein.
Die Einhaltung der oben genannten Arzneibuchmonographien, Leitlinien und
Standards sichert die Qualität der in der Apotheke hergestellten
patientenindividuellen sterilen Infusionslösungen. Die Herstellung
erfolgt zeit- und ortsnah durch qualifiziertes pharmazeutisches
Fachpersonal.
Die Maximalanforderungen der Arzneimittel- und
Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV (GMP)) sind auf mit ungelerntem
Personal arbeitende Großbetriebe ausgerichtet. Die nun geplante
Anwendung dieser AMWHV auf die Herstellung parenteraler Rezepturen in
Apotheken wird eine Konzentration in wenigen Herstellbetrieben zur Folge
haben. Und konterkariert damit zugleich die formulierten Hauptziele des
Bundesministeriums für Gesundheit zur Überarbeitung der
Apothekenbetriebsordnung: Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und
der Versorgung von Patienten im Nahbereich der Apotheke.
Die DGOP ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, deren rund 700
Mitglieder überwiegend als Pharmazeuten im Bereich der Onkologie tätig
sind. Die DGOP ist eng mit nationalen und internationalen Fachleuten und
Fachorganisationen wie z.B. der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und
der European Cancer Organisation (ECCO) verzahnt. Sie gibt die
Qualitätsstandards für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS)
heraus. Auf dem Gebiet der onkologisch-pharmazeutischen Versorgung kann
die DGOP als die führende Fort- und Weiterbildungsorganisation im
deutschsprachigen Raum bezeichnet werden. Weitergehende Informationen
finden Sie unter http://www.dgop.org
Deutsche Gesellschaft für
Onkologische Pharmazie (DGOP e.V.)
Cuxhavener Str. 36,
21149 Hamburg
Tel.: 040 / 790 33 56
Fax: 040 / 790 59 00
http://www.dgop.org
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Unternehmensinformation: http://www.pharmarisk.de/impressum
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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Fälle
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DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
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