Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Zum heutigen
Kabinettsbeschluss für eine verbesserte Versorgung von schwerstkranker
und sterbender Patienten mit Schmerzmedikamenten erklärt der
Berichterstatter für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion Michael
KAUCH:
Die Bundesregierung hat auf Initiative von Bundesgesundheitsminister
Philipp Rösler wichtige Weichen im Betäubungsmittelrecht gestellt, um
die Versorgung schwerstkranker Patienten am Lebensende zu verbessern.
Erstmals werden cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Schmerzbehandlung
zugelassen. Nicht aufgebrauchte Schmerzmittel dürfen künftig für andere
Patienten verwendet werden. Zudem ermöglicht es die Bundesregierung den
Hospizen, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln parat zu halten.
So gibt es keine Zeitverzögerung mehr, wenn Sterbende und Schwerstkranke
unmittelbar mit Schmerzmitteln versorgt werden müssen. Bisher bedarf es
für jeden Fall der gesonderten Verschreibung durch einen qualifizierten
Arzt - auch dann, wenn es sich lediglich um eine Neuverschreibung
handelte, weil der verordnete Vorrat aufgebraucht war. Dies führt
insbesondere in den Nachtstunden und am Wochenende zu Verzögerungen und
nicht hinnehmbaren Leiden der Patienten. Für Hospize bedeutet die neue
Regelung eine enorme Erleichterung in ihrem Alltag. Für die Patienten
bedeutet sie schnelle und kompetente Hilfe.
Die Vorschriften für die Weiterverwendung von Betäubungsmitteln, die
nach dem Tod eines Patienten übrig geblieben sind, werden auf die
spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausgeweitet. Das bedeutet,
dass auch ambulante Palliativteams künftig nicht verwendete
Schmerzmittel einem anderen Patienten verordnen dürfen. Das spart Kosten
und vermindert den bürokratischen Aufwand.
Mit seiner Initiative verfolgt der Bundesgesundheitsminister konsequent
den Weg weiter, die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Behandlung
Sterbenskranker zu optimieren und den gesetzlich verankerten Anspruch
auf Leid mindernde Palliativmedizin zu untermauern. Die Verordnung tritt
in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt hat.
Kontakt
Olaf Bentlage
Pressesprecher und
Leiter der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
eMail: bentlage@fdp-bundestag.de
http://www.fdp-bundestag.de
(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
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