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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Nicht klein gedruckt, sondern kundenfreundlich und vollständig - solche Versicherungsbedingungen ersparen Kulanzbitten
Karlsruhe - Wie so oft im
Leben kommt es auch bei der Absicherung der Risiken eines
Apothekenbetriebes auf die Feinheiten an, sprich auf das Kleingedruckte.
Das sind in dem Fall die schriftlich fixierten
Versicherungsbedingungen. Sie sind die Grundlage der Vereinbarung des
Versicherungsvertrages und regeln unter anderem den Vertragsinhalt. Da
der Kunde sich mit ihnen intensiv auseinandersetzen muss, sollten sie
mit einer entsprechenden Organisationsstruktur übersichtlich und damit
kundenfreundlich präsentiert werden. Eine derartige Klarheit legt zudem
mit einem Blick offen, welche Leistungen in der Police enthalten und
welche konkreten Versicherungsfälle abgedeckt sind. Das ist auch für den
Versicherer positiv, der, überzeugt von dem Leistungsportfolio der
Police, nicht auf schwammige Kulanzparagraphen zurückgreifen muss und
somit sein Licht nicht unter den Scheffel zu stellen braucht. Die
ApoRisk GmbH hat jetzt die Versicherungsbedingungen der
Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk umfassender und in einem
übersichtlicheren Schema neu konzipiert. Zu sehen online auf dem
Versicherungsportal: http://www.pharmarisk.de
Wer sich mit dem Gedanken trägt, in einer Apothekenversicherung (fast)
alle Risiken der Apotheke abzusichern, tut gut daran, neben dem Preis
auch die Qualität der Policen genau unter die Lupe zu nehmen. Denn die
billigste muss nicht immer auch die beste Versicherung sein. Im
Gegenteil, entscheidend sind primär die Leistungsmerkmale der
Apothekenversicherung. Im Fall einer Allgefahrenversicherung wie
PharmaRisk ist das von besonderem Interesse. Was nutzt bei so breit
angelegten Absicherungsleistungen ein zum Beispiel fünf Prozent
niedrigerer Jahresbeitrag, wenn in den Vereinbarungen so substanzielle
Absicherungen wie beispielsweise die gesamte Elektrotechnik/Elektronik,
eine grundsätzliche Neuwertentschädigung im Sachsubstanzbereich oder
Verblisterung und Aut-Idem fehlen? Eine derartige Leistungsbreite wie
bei einer Allgefahrenversicherung kann optimaler in einer übersichtlich
dargestellten Form vom Versicherungsnehmer überblickt werden, wie sie
jetzt bei PharmaRisk eingerichtet wurde.
Innerhalb der Versicherungsbedingungen unterscheidet man zwischen den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den besonderen
Versicherungsbedingungen. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind
diejenigen Versicherungsbedingungen, die den Charakter von allgemeinen
Geschäftsbeziehungen haben, die also für eine Vielzahl von Verträgen
verwendet werden. Die besondere Versicherungsbedingungen werden im
Vergleich dazu im Einzelfall konkret zwischen den Vertragsparteien
vereinbart. PharmaRisk ist zum Beispiel in die vier Hauptbereiche
Allgemeines, Sachsubstanz, Haftpflicht und Optionen unterteilt: http://www.pharmarisk.de
Der Inhalt eines Versicherungsvertrages bestimmt sich somit nicht
ausschließlich aus den speziellen Versicherungsbedingungen, die
vereinbart wurden. Wie bei jedem Vertrag sind die Regelungen des BGB und
anderer gesetzlicher Vorschriften zu beachten. Insbesondere regelt auch
das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Inhalt eines
Versicherungsvertrages. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag ist ein
Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von
Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. Wie das Landgericht Köln zu
Beginn des Jahres urteilte, kann das dann in Konsequenz heißen, dass bei
fehlender Anpassung der Versicherungsbedingungen an Neuregelungen des
VVG ein Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung, also trotz
schuldhaften Verhaltens des Versicherungsnehmers, leistungspflichtig ist
(Quelle: LG Köln, Urteil vom 21.01.2010, 24 O 458/09).
Der Abdruck der Pressemitteilung ist honorarfrei, ein Belegexemplar wird erbeten.
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Pressekontakt:
Paul Vermeehren
Freier Fachjournalist
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Weitere Informationen:
ApoRisk GmbH
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Geschäftsführer
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(0800 / 919 00 00 - kostenfrei)
Telefax: 07253 / 802-1001
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(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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