• 22.03.2010 – Mehr Altersvorsorge für Hartz IV-Empfänger

    VORSORGE – SCHONVERMÖGEN Der Bundestag hat beschlossen, die Freigrenze zur Anrechnung des Vermögens aus einer privaten Altersversorgung für Arbeitslose mit Grundsicherungsb ...

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SCHONVERMÖGEN

Mehr Altersvorsorge für Hartz IV-Empfänger

 

Der Bundestag hat beschlossen, die Freigrenze zur Anrechnung des Vermögens aus einer privaten Altersversorgung für Arbeitslose mit Grundsicherungsbedarf zu erhöhen.

Personen, die auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind, müssen künftig seltener als bisher auf die Ersparnisse für ihre private Altersversorgung zurückgreifen. Der Deutsche Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungs-Systeme beschlossen, mit dem das Schonvermögen für Altersvorsorge von 250 auf 750 Euro verdreifacht wird.

Als Schonvermögen gilt im deutschen Sozialrecht jener Vermögensanteil, den Hilfsbedürftige nicht zuerst einmal verwerten müssen, ehe sie einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Verdreifachung

Hatte ein in Not geratener Bürger für seine Altersversorgung zum Beispiel eine Lebensversicherung abgeschlossen, so verblieben ihm von dem darauf angesparten Vermögen bislang ganze 250 Euro pro Lebensjahr als Schonvermögen.

Im Fall eines 60-Jährigen kam so ein Betrag von 15.000 Euro zusammen. Jeder darüber hinaus angesparte Euro wurde als Vermögen gewertet und musste für den Lebensunterhalt ausgegeben werden, ehe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand.

Unwiderrufliche Verfügung

Betroffene können künftig einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr geltend machen. Einem 60-Jährigen werden folglich 45.000 Euro seiner privaten Altersversorgung verbleiben, die er nicht anzutasten braucht.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Ersparte unwiderruflich der Altersversorgung dient. Das heißt, dass die Ersparnisse so angelegt werden müssen, dass sie garantiert erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar sind, etwa durch den Abschluss eines entsprechend gestalteten Lebensversicherungs-Vertrages. Ebenfalls unangetastet bleiben Vermögen aus Riester-Verträgen.

Lob von den Versicherern

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat die Gesetzesinitiative in einer ersten Reaktion für die Verdreifachung des Freibetrages ausdrücklich gelobt.

„Wir begrüßen dies als eine folgerichtige und konsequente Regelung zur Stärkung der privaten Altersvorsorge. Wer arbeitslos wird, wird künftig nicht mehr dafür bestraft, dass er für sein Alter vorsorgt. Damit wird ein wichtiges Signal gesetzt, dass sich private Vorsorge lohnt", so Dr. Jörg Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV.

(verpd) (ApoRisk)

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