• 21.01.2010 - Zweifelhaftes Timesharing - Teurer Traum vom Ferien-Domizil

    Ein verlockendes Angebot: Jedes Jahr Ferien machen im eigenen Appartement und dabei Sonne, Strand und Meer genießen. Das ist möglich mit dem sogenannten Timesharing.

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Zweifelhaftes Timesharing

Teurer Traum vom Ferien-Domizil

 

Ein verlockendes Angebot: Jedes Jahr Ferien machen im eigenen Appartement und dabei Sonne, Strand und Meer genießen. Das ist möglich mit dem sogenannten Timesharing. So wird das periodisch wiederkehrende Wohnrecht in einer Ferienimmobilie bezeichnet. Für den Kauf eines solchen Ferienwohnrechts greifen Verbraucher immer wieder tief in die Tasche. Oftmals sitzen sie dabei dubiosen Anbietern auf.

Die Käufer erwerben das Recht, das Domizil während eines bestimmten Zeitraums - zum Bespiel in der 1. Woche im Jahr - nutzen zu können. Die Vertragslaufzeit kann allerdings unter Umständen 99 Jahre betragen, warnt die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA). Ein Eigentumsrecht an der Ferienanlage erwerben Timesharing-Inhaber in der Regel damit nicht. Üblicherweise schließen sie zusätzlich zum Timesharing-Vertrag auch noch einen zweiten Vertrag mit einer Tauschbörse, die Aufenthalte in anderen Anlagen vermitteln kann. Dafür muss extra gezahlt werden.

Von 2011 an soll eine neugefasste EU-Richtlinie die Rechte der Verbraucher stärken, indem sie entsprechende Verträge widerrufen können. Denn der Knackpunkt ist oft die Laufzeit. Andrea Sack, Juristin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Kiel, erläutert: "Bisher gelten die Schutzvorschriften erst ab 36 Monaten Vertragslaufzeit. Oft haben Verkäufer dies mit Verträgen bis zu 35 Monaten unterlaufen. Deshalb können Verbraucher künftig unabhängig von der Vertragsdauer innerhalb von 10 bis 14 Tagen vom Kauf zurücktreten."

Teilzeit-Wohnrechtegesetz

Die bislang geltenden Rechte sind seit 1997 als "Teilzeit-Wohnrechtegesetz" im Bürgerlichen Gesetzbuch (§481 - §487 BGB) verankert. In Spanien - dem größten Timesharing-Markt Europas - existiert ein entsprechendes Gesetz seit 1999.

Auf Gran Canaria sowie in Griechenland und Portugal werden Urlauber immer wieder Opfer dubioser Anbieter, warnt Sack. Potenzielle Kunden werden zum Beispiel beim Bummeln zur Teilnahme an einer Verlosung überredet und am Ende von gewieften Verkäufern zur Vertragsunterschrift gedrängt. Die Betrüger schlagen dabei aus Gesetzeslücken und Unkenntnis Kapital.

Aber selbst bei seriösen Anbietern kann das erworbene Ferienwohnrecht mehr als 10.000 Euro pro Woche kosten, so die DSA. Hinzu kommen Umlagen und Reisekosten. Bei diesen exorbitanten Preisen seien Verbraucher besser beraten, eine Ferienimmobilie gleich ganz zu kaufen oder zu mieten.

Weiterverkauf von Anteilen schwierig

Die wichtigsten Timesharing-Anbieter im deutschsprachigen Raum sind im Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte (DBTW) zusammengeschlossen. Timesharing komme durch die vielen unseriösen Anbieter vor allem in Spanien in einen schlechten Ruf, sagt dessen Sprecher Mike Dörr. Das erschwere wiederum den rund 200.000 deutschen Inhabern von Teilzeitwohnrechten auch den Weiterkauf von Anteilen.

Vielen geht es wie dem Ehepaar Weber aus Kassel, das seit langem einen Abnehmer für zwei Wochen Aufenthalt in einer Anlage im süddeutschen Raum sucht. Den Anteil hatten die Webers in den 80er Jahre erworben, als das aus den USA stammende, klassische Timesharing-Modell hierzulande erstmals auf den Markt kam.

Familie Weber nutzte zum Beispiel die Möglichkeit, ihre Wochen mit Timeshare-Besitzern in Mexiko und Teneriffa zu tauschen. Seit das Paar aber aus Gesundheitsgründen zuhause bleiben muss, versucht es vergeblich, Wohnrecht und Kosten loszuwerden. Dörr rät, Anteile in der Familie weiterzugeben oder zu verschenken. Manchmal könnten Verträge auch gekündigt und an den Anbieter zurückgegeben werden. Eine weitere Alternative sei die Vermietung. Ab und zu würden komplette Anlagen in den Katalog großer Reiseveranstalter oder Hotelketten aufgenommen.

Betrugsversuche häufen sich

Aber auch der Wiederverkauf hat seine Tücken. 2009 registrierte das EVZ 177 Fälle, in denen Verbraucher fadenscheinigen Offerten aufsaßen. Mal ging es um angebliche Steuernachzahlungen für die Timesharing-Rechte, mal um vermeintliche Notare, die gegen 1200 Euro Vorkasse Hilfe versprachen - und mit dem Geld verschwanden. "Die Verbraucher werden zuerst telefonisch kontaktiert, dann kommen die Angebote per Fax oder Post", beschreibt Sack die Masche.

Um die Klientel zu täuschen, würden vielfach offiziell wirkende Briefköpfe und Stempel benutzt. An die Daten der Verkaufswilligen kamen die Betrüger über Timesharing-Tauschbörsen. Die Verbraucherschützerin empfiehlt deshalb, sowohl gegenüber solchen Börsen als auch gegenüber sogenannten Interessensgemeinschaften vorsichtig zu sein.

Holiday-Clubs oder Reise-Discount-Clubs sind neue Timesharing-Varianten. Die Verkäufer locken mit Gewinnspielen und versprechen einen günstigen Urlaub. Dafür sollen Verbraucher dann fünfstellige Beträge zahlen, sagt Sack. Als Gegenleistung gebe es oftmals - wenn überhaupt - ein wertloses Zertifikat. dpa

 

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