• 21.01.2010 - Lohnsteuerkarten verschwinden - Datenschützer haben Bedenken

    Eigentlich hätte die Lohnsteuerkarte in diesem Jahr die symbolträchtigere Farbe Rot tragen müssen. Denn 2010 ist Schluss mit den bunten Kärtchen.

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Lohnsteuerkarten verschwinden

Datenschützer haben Bedenken

 

Eigentlich hätte die Lohnsteuerkarte in diesem Jahr die symbolträchtigere Farbe Rot tragen müssen. Denn 2010 ist Schluss mit den bunten Kärtchen. Weil aber selbst die Farbreihenfolge der Lohnsteuerkarten in Deutschland festgelegt ist, ist die letzte Karte ihrer Art in diesem Jahr gelb. Mit der Abschaffung der Karte geht eine fast 90-jährige Geschichte zu Ende. Das Aus für die Pappkarten ist Teil der Digitalisierung der Kommunikation zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Datenschützer und Steuerberater sehen das nicht nur positiv.

"Ein bisschen wehmütig bin ich schon", räumt Ernst Nöll ein. Schließlich sei die jährlich zugeschickte Lohnsteuerkarte für den Steuerzahler so etwas wie die Bestätigung gewesen, dass er am Arbeitsleben teilnimmt, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. So etwas wie der Nachfolger der bunten Pappkärtchen ist ELStAM. Hinter dieser Abkürzung stecken "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale".

Papierlose Kommunikation

Dieses Wort-Ungetüm wiederum steht dafür, dass künftig die Kommunikation zwischen Bürger und Finanzamt weitgehend papierlos ablaufen soll. Der Wegfall der Lohnsteuerkarte ist ein Schritt hin zur digitalen Zukunft in der Finanzverwaltung. Dazu baut das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine Datenbank auf. Die Arbeitgeber müssen die für die Ermittlung der Lohnsteuer erforderlichen Informationen wie die Steuerklasse oder die Religionszugehörigkeit von 2012 an aus dieser Datenbank abrufen.

Die Arbeitnehmer brauchen dann nicht mehr die Lohnsteuerkarte im Betrieb abgeben. Vielmehr soll es ausreichen, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel der neue Chef eine spezielle Identifikationsnummer mitgeteilt bekommt. Für Änderungen an den Lohnsteuerdaten wie Steuerklasse oder Freibeträge ist künftig ausschließlich das Finanzamt zuständig. Das Bundesfinanzministerium erhofft sich von dieser Veränderung eine schnellere Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Finanzamt sowie eine einfachere Verwaltung.

Daten können Begehrlichkeiten wecken

Aber die Neuregelung ruft auch Kritiker auf den Plan. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bezweifelt, dass die riesige Datensammlung verfassungsrechtlich in Ordnung ist. "Außerdem sehe ich die Gefahr, dass die zentrale Datenbank Begehrlichkeiten bei anderen Stellen weckt", schreibt Schaar in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht: "So wären die dort gespeicherten Daten sicherlich auch für Sozialleistungsträger oder Strafverfolgungsbehörden von Interesse."

Auch Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg, bereitet das neue elektronische System Sorgen: "Der gläserne Bürger wird immer mehr Wirklichkeit. Wenn irgendwer ganz viele Daten hat, wird die Versuchung groß, das auch für andere Zwecke auszunutzen." Wawro sieht aber nicht nur Datenschutzprobleme: Für seine Berufskollegen, aber auch für die Angestellten in den Personalabteilungen großer Firmen bedeute die Änderung zusätzliche Arbeit, weil zahlreiche Daten zusätzlich elektronisch erfasst werden müssten: "Die Verwaltungsvereinfachung ist in Wahrheit eine Arbeitsverlagerung vom Finanzamt auf andere Stellen."

Endgültige Einführung 2012

Das ELStAM-Verfahren wird den derzeitigen Planungen zufolge erst 2012 endgültig eingeführt. Die für 2010 verschickten Lohnsteuerkarten sollen aber definitiv die letzten sein. Steuerzahler sollen die Karte daher bis 2011 weiter benutzen. BDL-Geschäftsführer Nöll sieht zwar grundsätzlich Vorteile in der elektronischen Kommunikation zwischen Finanzamt und Bürgern: "Vieles erleichtert da schon die Arbeit." Allerdings bringe der Wegfall der Lohnsteuerkarte für den Bürger kaum Vereinfachungen.

Auf die Steuererklärung hat die Abschaffung der Lohnsteuerkarte laut Finanzministerium keine Auswirkungen. Wie bislang schon bekommt der Arbeitnehmer in der Regel vom Chef einen Ausdruck seiner Lohnsteuer-Daten, die er seiner Einkommensteuer-Erklärung beifügen muss. Diese Belege sollte er ebenso gut aufheben wie andere steuerrelevante Meldungen, die etwa die Rentenversicherung oder die Banken inzwischen elektronisch übermitteln, empfiehlt Steuerberater Wawro. Denn anders als das Finanzamt hat der Steuerzahler derzeit keinen direkten Zugriff auf die gespeicherten Daten. Da sei es für den Bürger schwierig, den Überblick zu behalten. dpa

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