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SCHMERZENSGELD
Koblenz - Das
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Patienten wegen eines zu spät
operierten Bandscheibenvorfalls 384.000 Euro zugesprochen. Die Summe
setzt sich aus einem Schmerzensgeld von 180.000 Euro und Schadenersatz
von 204.000 Euro zusammen.
In dem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil wird dem behandelnden Arzt
ein grober Fehler vorgehalten, weil der Kläger nicht unmittelbar nach
seiner Ankunft in der Klinik operiert worden war. Nun leidet er unter
anderem an Lähmungen.
Die Koblenzer Richter betonten, wenn bei einem Bandscheibenvorfall das
klinische Bild auf einen massiven und bei einer Behandlung ohne
Operation möglicherweise irreversiblen Schaden hindeute, sei ein
chirurgischer Eingriff dringend geboten.
Der Kläger hatte die Klinik mit Bandscheibenschäden aufgesucht. Dort
wurde er aber zunächst nur mit Kortison und einem Schmerzmittel
behandelt. Als keine Linderung der Beschwerden eintrat, wurde der Kläger
erst neun Tage nach seiner Ankunft operiert. Seitdem kommt es bei ihm
zu weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit
Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen.
dpa, Mittwoch, 28. April 2010, 12:16 Uhr
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