• 05.02.2010 - Schnäppchenjäger im Pharmamarkt

    MARKT – ZWISCHENHÄNDLER Berlin - Hersteller, Großhandel, Apotheke. Das ist die klassische Lieferkette. Aber das ist nicht alles. In zahlreichen Nischen tummeln sich Zwischenh ...

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ZWISCHENHÄNDLER

Schnäppchenjäger im Pharmamarkt

 

Berlin  -  Hersteller, Großhandel, Apotheke. Das ist die klassische Lieferkette. Aber das ist nicht alles. In zahlreichen Nischen tummeln sich Zwischenhändler, Umverteiler und Schnäppchenjäger. Ein Akronym als Firmenname und ein gut gepflegtes Adressbuch, dazu eine Handvoll Mitarbeiter und zwei Dutzend Apotheken als Kunden - mehr braucht es nicht, um erfolgreich zu sein. Die Branche ist unscheinbar und verschwiegen, Diskretion gehört ebenso wie Schnelligkeit und Flexibilität zum Geschäft.

Schnelle Eingreiftruppen: Wenn Ware zu verfallen droht, sind Zwischenhändlern und ihre Netzwerke gefragt. Foto: Elke Hinkelbein Schnelle Eingreiftruppen: Wenn Ware zu verfallen droht, sind Zwischenhändlern und ihre Netzwerke gefragt. Foto: Elke Hinkelbein

Rund 4000 Großhandelslizenzen gibt es in Deutschland. Eine Übersicht fehlt, doch drei Viertel, so schätzen Experten, gehören so genannten „Schwiegermutterbetrieben" von Apotheken. Zieht man Vollsortimenter, Reimporteure und Logistikdienstleister ab, bleiben immer noch mehrere hundert Anbieter, die am Rande der regulären Lieferkette ihr Glück suchen. Gehandelt wird zwischen Hersteller, Großhandel und Apotheke - und dabei in alle Richtungen.

Eines haben fast alle gemeinsam: Sie sind Schnäppchenjäger auf dem Pharmamarkt, mit geringem personellem und logistischem Aufwand und einer guten Vernetzung. Sie finden Angebote, für die normale Strukturen zu langsam und schwerfällig sind. „Wir bekommen einen Anruf und dann schauen wir, wo wir das her bekommen", sagt einer der Anbieter.

Die Zwischenhändler kaufen zu guten Konditionen direkt bei den Herstellern oder im Großhandel. Die Gründe für die Zusammenarbeit sind ebenso vielfältig wie schlicht: Überhänge aus der laufenden Produktion belegen Lagerfläche, Verfallware droht zur Komplettabschreibung zu werden. Vielleicht steht gerade der Jahresabschluss vor der Tür, oder der Konzernchef aus Übersee hat sich zur Revision angemeldet. Dann wird kurzfristig Ware mit großen Zugeständnissen in den Markt gedrückt.

„Der Zwischenhandel ist verpönt, aber auch erwünscht - selbst wenn die Hersteller keine offiziellen Angebote machen", sagt einer der Anbieter. Auch aus Sicht so manches vollsortierten Großhändlers sind Teilsortimenter nichts als Rosinenpicker, die keine Verantwortung für eine kontinuierliche Versorgung übernehmen.

Gemeinsame Geschäfte macht man trotzdem. Zum Beispiel wenn Ware bei einer Tochtergesellschaft im Ausland abgegeben werden muss oder Restposten aufgelöst werden sollen. Bei unwiderstehlichen Angeboten oder dringendem Bedarf beziehen die Großhändler auch schon mal Ware abseits der Lieferkette. Reden will darüber aber niemand.

Dass sich die Großhändler nicht selbst stärker in dem Bereich engagieren, liegt einem Industrievertreter zufolge an der Grenzenlosigkeit des Geschäfts: „Fast immer gehen die Bestände in den Export. Das können nicht alle Großhändler, das wollen nicht alle Großhändler, und das dürfen nicht alle Großhändler: Schließlich haben die Landesgesellschaften Verträge mit den jeweiligen Dependancen der Hersteller."

Obwohl sie eher im Hintergrund arbeiten und Kontakte zu ihren Geschäftspartnern ohne Marketing und Außendienst pflegen, legen die Zwischenhändler Wert darauf, nicht in die illegale Ecke gestellt zu werden. „Gefälschte Produkte hatte ich noch nie, und bei dubiosen Händlern kaufe ich erst gar nicht", sagt ein Händler. Er beziehe seine Ware ausschließlich aus erster oder zweiter Hand. „Es gibt nur wenige schwarze Schafe, denn man kann in dem Markt auch so Geld verdienen", sagt der Händler.

Wie viel, das bleibt sein Geheimnis. Wie alle Kaufleute lassen sich die Zwischenhändler nicht gerne in die Bücher schauen. „Das Preisgefälle ist nicht so groß, zum Teil ist man froh, wenn man 2 Prozent herausbekommt", berichtet ein Zwischenhändler. Ein anderer meint, die Pharmazie sei in Angebot und Nachfrage „ein ganz normaler Wirtschaftsraum". Und ein Dritter: „Der Jahresumsatz einzelner 'Pharmagroßhändler' im Graumarkt schwankt zwischen 2 Millionen und 100 Millionen Euro."

Über die eigenen Umsätze spricht jedenfalls niemand. Dafür über Gemeinnutz: Während einige Anbieter sich als Garanten für die Versorgung bei Engpässen sehen, stellen andere Effizienzaspekte nach vorn: „Es muss Zwischenhändler neben Herstellern und vollsortiertem Großhandel geben, sonst würden viel mehr Produkte in der Mülltonne landen."

Das funktioniert allerdings nicht immer: Vor nicht allzu langer Zeit übernahm ein Apotheker mit Großhandelserlaubnis ein größeres Kontingent eines Generikaherstellers. Die Ware war vermutlich in der Hoffnung auf einen Rabattvertrag angelegt worden und musste erst einmal aus den Büchern verschwinden. „Nicht zu verkaufen", lautete irgendwann das Urteil des Apothekers. Doch offenbar hatte er gut verhandelt: Nach Ende der Laufzeit ging die verfallene Ware an den Hersteller zurück. (apotheke adhoc)

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HIV-MEDIKAMENTE

Arzneimittelfälschung in Apotheke aufgetaucht

 

Berlin  -  Zum ersten Mal ist in diesem Jahr in Deutschland eine Arzneimittelfälschung in der regulären Lieferkette aufgetaucht: In einer Apotheke in Delmenhorst wurde bereits vor zwei Monaten eine gefälschte Packung des HIV-Medikaments Combivir entdeckt. Der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) rief daraufhin in der vergangenen Woche die komplette Charge zurück. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen legen nahe, dass illegal reimportierte Ware über einen Zwischenhändler in das Großhandelssortiment gelangte.

Fälschung in Lieferkette: In Apotheken ist gefälschtes Combivir aufgetaucht. Foto: APOTHEKE ADHOC Fälschung in Lieferkette: In Apotheken ist gefälschtes Combivir aufgetaucht. Foto: APOTHEKE ADHOC

Am 16. Juni wandte sich die Apotheke mit einem pharmazeutischen Problem an den Hersteller sowie die zuständige Aufsichtsbehörde: Ein Kunde hatte reklamiert, dass seine Packung einen versiegelten Blister ohne Tabletten enthielt. Bei einer Vergleichsuntersuchung stellte GSK fest, dass sowohl Verpackung, Beipackzettel als auch Blister gefälscht waren.

Obwohl GSK damit nur ein einziger Fall bekannt war, ließ der Hersteller die komplette Charge vom Markt nehmen. Denn die aufgedruckte Chargennummer R343741 stimmte mit einer tatsächlich von GSK vergebenen Nummer überein. Die betroffenen Packungen, die zwischen Mai und Juni 2008 an deutsche Großhändler und Apotheken ausgeliefert wurden, sollten überprüft werden.

Unterdessen stellte die Staatsanwaltschaft Bremen bei Durchsuchungen in diversen Apotheken im Bremer Raum weitere gefälschte Packungen sicher - diesmal mit Inhalt. Bei einem Labortest stellte sich heraus, dass die Tabletten mit den Originalprodukten von GSK identisch sind. Die Ermittler vermuten daher, dass es sich um illegale Reimporte von subventionierten Produkten für den afrikanischen Markt handelt.

Im Fokus der Untersuchungen stand nun die Herkunft der gefälschten Ware. Der Frankfurter Großhändler Anzag hatte im Vorfeld Combivir an die Apotheke geliefert; unklar war jedoch zunächst, ob auch die betreffende Packung aus den Beständen der Anzag stammte. Wie andere Großhändler kauft auch die Anzag über ihre Logistiktochter CPL Ware nicht nur beim Hersteller, sondern auch bei zugelassenen Zwischenhändlern.

In diesem Zusammenhang folgten die Ermittler einer weiteren Spur, diesmal nach Sylt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Hinweis auf ein Geflecht von drei auf der Insel ansässigen Pharma-Vertriebsfirmen erhalten. Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume wurden weitere gefälschte GSK-Präparate sichergestellt: Neben gefälschtem Combivir gab es Plagiate der HIV-Medikamente Epivir und Trizivir, die offenbar über Antwerpen nach Deutschland eingeführt worden waren.

Für die Bremer Ermittler ist der Fall damit weitgehend abgeschlossen; in den kommenden Wochen soll das Verfahren an die Kollegen in Flensburg abgegeben werden. Das prinzipielle Problem bleibt: Der grenzübergreifende Handel mit so genannter vagabundierender Ware gilt unter Kritikern als Haupteinfallstor für Fälschungen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes sind seit 1996 in der legalen Verteilerkette 38 Fälle aufgetaucht: meist Packungsfälschungen mit verschobener Ware aus Afrika oder Osteuropa. (apotheke adhoc) Désirée Kietzmann und Patrick Hollstein, Mittwoch, 02. September 2009, 18:45 Uhr

 

 

MARKTKAUF

Edeka setzt auf Apothekenexklusives

 

Berlin  -  Der Lebensmittelhändler Edeka will sein Sortiment nun auch in Baden-Württemberg mit Produkten aufwerten, die von den Herstellern eigentlich nur an Apotheken verkauft werden. Seit drei Monaten gibt es in der Region Südwest in fünf Filialen der Edeka-Tochter Marktkauf apothekenexklusive Produkte im Sortiment.

Ein Meter Testware: Fünf Marktkauf-Filialen in Baden-Württemberg bieten nun apothekenexklusive Produkte an. Ein Meter Testware: Fünf Marktkauf-Filialen in Baden-Württemberg bieten nun apothekenexklusive Produkte an.

So bietet der Marktkauf in Friedrichshafen unter anderem Biolectra Magnesium (Hermes), Antistax (Boehringer Ingelheim), Calcium-Sandoz (Novartis), Cetebe und Eunova (beide GlaxoSmithKline) sowie Produkte der Kosmetikmarken Bepanthol (Bayer), Frei und Vichy an.

Platziert waren die Artikel zunächst wenig prominent: Im Regal mit der Bezeichnung „Freiverkäufliche Medikamente" standen sie auf einer Länge von etwa einem Meter auf den unteren drei Böden. Pünktlich zur Eröffnung des umgebauten Supermarktes Anfang Dezember wurden sie allerdings in die oberen fünf Böden geräumt. Für Großeinkäufe eignet sich das Angebot allerdings nicht, von jedem Artikel stehen nur zwei bis drei Packungen im Regal.

Mit den apothekenexklusiven Produkten wollte man das Angebot für die Kunden erweitern, begründete eine Edeka-Sprecherin die Neuausrichtung gegenüber apotheke adhoc. „Die fünf Marktkauf-Häuser dienen als Testmärkte", sagte sie. Für den Fall, dass die Kundschaft das Angebot gut annehme, wollte sie eine Ausweitung auf andere Filialen nicht ausschließen.

Beliefert werden die Märkte der Sprecherin zufolge von der Firma Fertimed Pharma. Das Unternehmen mit Großhandelserlaubnis stand bereits als Lieferant für die 26 Marktkauf-Filialen im Raum Hannover/Minden im Verdacht, in denen seit August 2008 apothekenexklusive Produkte angeboten werden.

Geschäftsführer Frank Riemer stritt gegenüber apotheke adhoc eine geschäftliche Beziehung zu Edeka ab. „Davon weiß ich nichts", lautete die knappe Stellungnahme. Welche Kunden die Firma beliefert, wollte Riemer nicht verraten. Neben dem Großhandelsgeschäft betreibt Riemer die Apotheke in der Deutschen Klinik in Bad Münder am Deister sowie die DocMorris-Apotheke Wedemark.

Seit kurzem ist der Apotheker außerdem Prokurist bei der Iwan Budnikowsky Marketinggesellschaft. Das Joint-Venture zwischen der Drogeriekette und der schweizerischen Apo AG des ehemaligen DocMorris-Marketing- und Vertriebschefs Jens Apermann hat zum Zweck, „Sortimente und Verkaufskompetenzen für Medikamente und andere Gesundheitsprodukte zu komplettieren und aufzuwerten". Budni ist in der Branche bereits seit längerem für seine Aktivitäten mit apothekenexklusiver Ware bekannt. (apotheke adhoc), Désirée Kietzmann, Montag, 04. Januar 2010, 11:15 Uhr

 

 

GROßHANDEL

Apothekenbedarf bleibt Auslegungssache

 

Berlin  -  Der von den Großhändlern gewünschte Fixzuschlag war in den Verhandlungen zur AMG-Novelle unter die Räder gekommen. Wenigstens den Belieferungsanspruch hatten die Grossisten ins Ziel gerettet. Doch wie viel ist er wert? Während Hersteller und Großhändler streiten, hält sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vage und fordert Vernunft von allen Beteiligten.

Anspruch mit Grenzen: Laut BMG können die Großhändler die Belieferung durch Hersteller einfordern, allerdings nur in Maßen. Foto: Elke Hinkelbein Anspruch mit Grenzen: Laut BMG können die Großhändler die Belieferung durch Hersteller einfordern, allerdings nur in Maßen. Foto: Elke Hinkelbein

Seit Inkrafttreten der AMG-Novelle zeichnet sich zunehmend ab, dass es in der Branche unterschiedliche Auffassungen gibt, wie der Belieferungsanspruch auszulegen ist: Einige Hersteller haben ihre Produkte kommentarlos in den Großhandel gegeben und das Nichtverfügbarkeits-Kennzeichen aus der Software gelöscht. Andere Firmen versuchen, über Einzelverträge die Lieferbedingungen zu fixieren.

Wieder andere Hersteller sperren sich unter Berufung auf Ausnahmeregelungen dagegen, ihre Produkte aus dem Direktvertrieb zu entlassen. Ein Teil der Firmen schließe sogar weiterhin Exklusivverträge ab, um einen Rechtsstreit in dieser Frage zu provozieren, heißt es aus der Branche.

Laut Gesetzestext muss die Industrie eine „kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten". In der Begründung zur AMG-Novelle heißt es dagegen, es stehe den pharmazeutischen Unternehmern grundsätzlich frei, in welcher Form und gegenüber welchen vollversorgenden Großhändlern sie ihrer Pflicht zur Belieferung nachkämen. Diesen Widerspruch wollte der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) geklärt wissen.

In seiner Antwort stellte das BMG jetzt klar, dass der Belieferungsanspruch nicht mit einem unbedingten Kontrahierungszwang einhergehe, dass die Pharmahersteller also nicht verpflichtet seien, an jeden Großhändler in gleicher Menge und zu gleichen Konditionen zu liefern. Schließlich solle trotz Bereitstellungsauftrag der Wettbewerb zwischen den Großhändlern untereinander und mit der pharmazeutischen Industrie erhalten bleiben.

Allerdings dürfe kein Großhändler von der Industrie bewusst ausgeschlossen werden. Vertragsgestaltungen, die den Handelsstufen „die Erfüllung ihrer Aufgaben bewusst unmöglich machen oder unangemessen erschweren", seien nicht mit den Regelungen aus dem AMG vereinbar, so das BMG. Dies gelte insbesondere für Exklusivverträge.

Neben dem Diskriminierungsverbot müssten die Firmen die „grundsätzliche Zielsetzung" des Gesetzestextes beachten: Da die Großhändler zur Belieferung der Apotheken verpflichtet seien, dürften sie vom pharmazeutischen Unternehmer „innerhalb eines vorhandenen Bedarfs für den deutschen Markt" eine Belieferung einfordern. Auch Mengenkürzungen dürfe es - „sofern sich die Nachfrage des Großhandels im Rahmen der Bedarfsdeckung bewegt" - nur geben, wenn der Hersteller mit der Produktion nicht nachkommt.

Die eigentliche Frage bleibt damit offen: Was ist normaler Bedarf - und wer muss diesen im Zweifelsfall definieren? Zwar gibt das AMG eine Linie vor: Der Bedarf der Patienten muss von den Apotheken „werktäglich innerhalb angemessener Zeit gedeckt werden"; die vom Großhandel vorzuhaltenden Arzneimittel müssen mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen.

Doch darüber hinaus fühlt sich das BMG nicht zuständig: Starre mengenmäßige Grenzen, „ab wann ein Belieferungsanspruch nicht mehr besteht oder an wie viele Großhändler zu welchen Teilen geliefert werden muss oder bis zu welchem Prozentsatz eine Direktbelieferung an Apotheken zulässig ist", sehe das Gesetz bewusst nicht vor.

Ein Ministeriumssprecher sagte auf Nachfrage: „Der Gesetzestext ist eindeutig." Gleichzeitig räumt man im BMG ein, dass „bedarfsgerecht" und „kontinuierlich" unbestimmte Rechtsbegriffe seien, deren Interpretationsspielraum im Zweifel die Gerichte klären müssten.

Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den tatsächlichen Bedarf wird es laut BAH mit Sicherheit kommen: Der Belieferungsanspruch sei ein „massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit" der Hersteller, sagte BAH-Geschäftsführer Dr. Hermann Kortland gegenüber APOTHEKE ADHOC.

„Der Gesetzgeber hat zu kurz gedacht. Eine Umstellung der Honorierung wäre der richtige Weg gewesen. Der Belieferungsanspruch ist eine Krücke und nicht geeignet, dem Großhandel wirtschaftlich auf die Füße zu helfen", so Kortland weiter. „Es wird Zivilklagen geben, und sehr wahrscheinlich wird dann ein Hauptsacheverfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden."

Für die EU-Richter wäre der Sachverhalt nicht neu: Im vergangenen Jahr hatte Luxemburg in einem Vorlageverfahren aus Griechenland entschieden, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bestimmen müssen, was „normale Mengen" sind und ab wann Hersteller die Belieferung verweigern dürfen.

In Berlin pocht man derweil auf ein gegenseitiges Rücksichtnahmegebot und hofft, dass sich „für die große Mehrzahl der Marktbeteiligten die meisten Fragen - ein verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes vorausgesetzt - ohne Rechtsstreitigkeiten werden lösen lassen". (apotheke adhoc), Alexander Müller und Patrick Hollstein, Freitag, 04. September 2009, 16:09 Uhr

 

 

GROßBRITANNIEN

Schutzzäune für Pharmagroßhändler

 

Berlin  -  In Großbritannien könnten so genannte Teilsortimenter in Zukunft deutliche Schwierigkeiten bekommen, auf der Großhandelsstufe Arzneimittel zu vertreiben. Die Arzneimittelaufsicht will die Auflagen für die Vergabe von Großhandelslizenzen sowie für den Geschäftsbetrieb deutlich verschärfen. Zur Zeit können die Verbände im Gesundheitswesen im Rahmen einer Anhörung Stellungnahmen zum Thema abgeben.

Strengere Auflagen, weniger Anbieter: Die britische Arzneimittelaufsicht will die Zahl der Großhandelslizenzen reduzieren. Foto: M Strengere Auflagen, weniger Anbieter: Die britische Arzneimittelaufsicht will die Zahl der Großhandelslizenzen reduzieren. Foto: M

Ziel der Behörde ist es, die Zahl der Lizenzen - mit derzeit 1800 über EU-Durchschnitt - zu reduzieren. Dadurch soll das wachsende Risiko für Fälschungen innerhalb der regulären Lieferkette minimiert werden. Seit 2004 habe es neun Zwischenfälle gegeben, in denen gefälschte Arzneimittel Apotheken und Patienten erreichten. In weiteren fünf Fällen seien die Fälschungen bis zur Großhandelsstufe gelangt.

Künftig sollen Herstellung, Besitz und Vetrieb von gefälschten Arzneimitteln härter bestraft werden. Andere geplante Maßnahmen sind Eignungsprüfungen, Anmeldegebühren, Lager- und Transportvorschriften sowie die Ernennung einer verantwortlichen Person und regelmäßige Betriebsinspektionen.

Diese Auflagen richten sich auch gegen den Parallelhandel mit Arzneimitteln. Dieser hatte zuletzt eine Reihe internationaler Pharmakonzerne zur Einführung von Exklusivvertriebsmodellen veranlasst, bei denen ausschließlich Vertragsgroßhändler die Ware eines Herstellers in die Apotheken liefern (Direct to pharmacy, DTP).

Was auf den ersten Blick geeignet erscheint, den Anreiz für DTP und damit auch den immensen logistischen und finanziellen Aufwand für die Apotheken zu senken, könnte schnell zum Bumerang werden: Denn Kritikern zufolge werden die strengeren Auflagen, zusammen mit den geplanten Maßnahmen der EU-Kommission, kleinere Anbieter (Short-Liner) komplett aus dem Markt kegeln.

Schon heute dominieren, nicht zuletzt dank DTP, Alliance Boots, Celesio und Phoenix mit ihren Landesgesellschaften den britischen Großhandelsmarkt. Kein anderer Großhändler hat bislang einen DTP-Zuschlag erhalten; ein privater Anbieter warf angesichts wegbrechender Umsätze vor einem Jahr sogar komplett das Handtuch. Die drei Konzerne, die auch die größten Apothekenketten des Landes betreiben, sitzen dagegen relativ fest im Sattel.

Der britische Liberalismus könnte in ein Oligopol nach norwegischem Vorbild umschlagen. Schützenhilfe erhalten die Konzerne dabei nun ausgerechnet von den britischen Behörden. Auch Apotheken sollen laut Vorschlag nur noch in Notfällen Arzneimittel ohne Großhandelserlaubnis untereinander vertreiben dürfen.

Dies könnte dramatische Konsequenzen für Einkaufsmodelle wie beispielsweise das Apothekenportal Rxchange haben: Hier können Apotheken ihren Kollegen gegen Gebühr Ladenhüter zum Verkauf anbieten. 500 Apotheken nutzten laut Unternehmen seit dem Launch im Juli 2007 die Plattform, deren Betreiber sich als Dienstleister für unabhängige Apotheken verstehen.

Bei Rxchange will man sich die Vorschläge zunächst im Detail ansehen. Auch der Apothekerverband muss seine Antwort noch erarbeiten. Kritiker fürchten aber schon jetzt, dass die neuen Regelungen die unabhängigen Apotheken weiter in die Enge treiben könnten. (apotheke adhoc), Patrick Hollstein, Dienstag, 20. Januar 2009, 10:04 Uhr

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