• 03.02.2010 - Retax-Panne bei der Techniker Krankenkasse

    APOTHEKENPRAXIS - KRANKENKASSEN Datenpanne bei der Techniker Krankenkasse (TK): Bei ihrer jüngsten Retaxationsrunde hat die Kasse mindestens hundert Apotheken falsche Bescheide ...

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KRANKENKASSEN

Retax-Panne bei der TK

 

Berlin  -  Datenpanne bei der Techniker Krankenkasse (TK): Bei ihrer jüngsten Retaxationsrunde hat die Kasse mindestens hundert Apotheken falsche Bescheide geschickt - Bescheide für Kollegen inklusive der Rezeptkopien mit sämtlichen Patientendaten. Laut TK gab es technische Probleme beim Versand. Das genaue Ausmaß der Panne will die Kasse jetzt prüfen.

Fehler bei Retax: Die TK hat mehr als 100 Apotheken Rezeptdaten ihrer Kollegen geschickt. Foto: APOTHEKE ADHOC Fehler bei Retax: Die TK hat mehr als 100 Apotheken Rezeptdaten ihrer Kollegen geschickt. Foto: APOTHEKE ADHOC

Der weit überwiegende Teil der Ende Januar verschickten Retaxtationen sei fehlerfrei, erklärte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE AHDOC. Bei etwa 10 Prozent der Anschreiben könnte ein Fehler unterlaufen sein, betroffen sei vermutlich eine „niedrige dreistellige Zahl" an Apotheken.

Wie bei der Retax-Panne der AOK Ende 2009 sind auch bei der TK Rezeptdaten der niederländischen Versandapotheke DocMorris von der Verwechslung betroffen. Der TK-Sprecher stellte aber klar, dass nicht ausschließlich Rezepte der Celesio-Tochter falsch verschickt worden seien. Von der Panne seien Apotheken „querbeet" betroffen.

Die Rezeptprüfung nimmt die TK - anders als viele andere Kassen - selbst vor: „Wir prüfen bewusst im Haus, damit wir immer unsere Finger darauf haben. Die Qualität wird in mehreren Instanzen geprüft, trotzdem ist es in diesen Fällen zu einem Fehler beim Druck und Versand gekommen", sagte der Sprecher.

Anfang der Woche hat die TK die Apotheken schriftlich auf die Panne hingewiesen. „Sollten Sie zwei Taxbeanstandungen erhalten haben, kann eines der Schreiben in der Anlage Verordnungen einer anderen Apotheke enthalten." Die Apotheken werden gebeten, diesen Brief umgehend zu vernichten. Eine Entschuldigung für die Panne enthält das Schreiben nicht, dafür einen Hinweis auf das Verwertungsverbot der Daten gemäß Sozialgesetzbuch.

(apotheke adhoc)

 

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