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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sind für alle Beteiligten und selbst für eingefleischte Juristen etwas Besonderes. Die Sitzungen unterscheiden sich grundsätzlich von den Verfahren erster oder zweiter Instanz: BGH-Verhandlungen werden als sogenanntes gepflegtes Rechtsgespräch geführt und dienen dem Austausch juristischer Argumente. Die Parteien können also keine neuen Tatsachen mehr vorbringen oder Beweise einreichen, auch Zeugen werden nicht zum Termin geladen.
Tag der Entscheidung: Der Bundesgerichtshof entscheidet zu Gutscheinen von Apotheken. Foto: Elke Hinkelbein
Im Normalfall entscheidet der BGH relativ schnell, oft sogar noch am
selben Tag. Die schriftliche Begründung des Urteils folgt dann mit
Verzögerung. Ob die Richter allerdings morgen schon eine Entscheidung zu
Rezeptgutscheinen von Apotheken verkünden werden, ist angesichts des
Verfahrensumfangs fraglich.
Die Verhandlung ist auf 12 Uhr angesetzt. Die Beteiligten rechnen aber
nicht damit, dass es pünktlich losgeht, weil zuvor noch die Sache eines
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG verhandelt wird, der
gegen seine Verurteilung wegen Bankrotts klagt.
Das Verfahren um die Rx-Boni selbst dürfte sich hinziehen, da sich jede
Partei noch einmal äußern darf. Ob die Vertreterin der
Wettbewerbszentrale, die in drei der sechs Fälle geklagt hatte,
allerdings mehrmals sprechen darf oder will, hängt von ihr und dem
Vorsitzenden Richter ab.
Beim Ersten Zivilsenat des BGH ist dies Professor Dr. Joachim Bornkamm,
dessen Kommentierung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
unter Juristen als die „Bibel der Wettbewerbsrechtler" gilt. Sein
Stellvertreter ist Dr. Alfred Bergmann. Beisitzende Mitglieder sind die
BGH-Richter Professor Dr. Wolfgang Büscher, Dr. Wolfgang Kirchhoff, Dr.
Thomas Koch, Günther Pokrant und Dr. Wolfgang Schaffert.
Alexander Müller, Mittwoch, 14. April 2010, 20:13 Uhr
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