Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Zu Wirkstoffen in der neuen AOK-Rabattrunde zählen auch die inhalativ anzuwendenden Beta-2-Sympathomimetika Formoterol und Salbutamol sowie das Glucocorticoid Beclometason. Apotheker werden ab April deshalb häufiger in die Situation geraten, dass sie verordnete Asthmapräparate gegen rabattierte Arzneimittel austauschen müssen. Bei pharmazeutischen Bedenken können sie sich auf die nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma berufen.
Aut idem nutzen: Die nationale Versorgungsleitlinie Asthma empfiehlt, Inhalationssysteme nicht auszutauschen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Leitlinie empfiehlt, dass der Arzt über das Inhalationssystem
entscheidet und „aut idem" ankreuzt, wenn er keine Änderungen durch den
Apotheker wünscht. Fehlt das Kreuz, soll die Abgabe laut Empfehlung
nicht ohne „eine Rücksprache des Apothekers mit dem Arzt erfolgen".
Inhalativa zählten zu den kritischen Applikationsformen, da die
eingesetzten Systeme, wie Dosieraerosole und Pulverinhalatoren, sich zum
Teil erheblich in ihrer Anwendung unterscheiden, schreiben die Autoren
in ihrer Begründung zur Empfehlung: „Der Austausch eines
rabattbegünstigten Inhalationssystems mit abweichender
Inhalationstechnik vom Vorgängerpräparat kann problematisch sein und
sowohl den Therapieerfolg als auch die Arzneimittelsicherheit gefährden
und zu einer schlechteren Adhärenz führen", heißt es weiter.
Die Autoren weisen darauf hin, dass der Apotheker von seiner
Substitutionspflicht abweichen kann. Pharmazeutische Bedenken bestehen
demnach, wenn durch den Präparateaustausch trotz zusätzlicher Beratung
des Patienten der Therapieerfolg oder die Arzneimittelsicherheit
gefährdet ist. Von ihrer Freiheit des Substitutionsausschlusses sollen
laut Leitlinie „sowohl Ärzte als auch Apotheker" Gebrauch machen.
NVLs gibt es bislang für die Behandlung von Patienten mit Asthma,
unipolaren Depressionen, Typ-2-Diabetes und koronarer Herzkrankheit.
Versorgungsleitlinien sollen Ärzten dabei helfen, evidenzbasierte
Therapie-Entscheidungen zu treffen. Sie werden gemeinsam von der
Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften entwickelt.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 31. März 2010, 18:29 Uhr
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