Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Für die Einen ist es eine Innovation, für die Anderen die schleichende Abschaffung des Apothekers: Kunden können außerhalb der Öffnungszeiten zur Apotheke gehen und per Videokonferenz ihre Rezepte einlösen. Der Apotheker wird von einem Kollegen im Call-Center vertreten, die Rezepte werden gescannt, ein Kommissionierautomat transportiert die Arzneimittel zur Abholklappe. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) muss in letzter Instanz klären, ob das Abgabeterminal Visavia des Automatenherstellers Rowa gegen arzneimittel- oder apothekenrechtliche Auflagen verstößt.
Beratung per Video: Rowa kämpft sich für Visavia durch die Instanzen. Foto: Elke Hinkelbein
Die Behörden und Gerichte tun sich mit einer Bewertung schwer - die
Rechtssprechung ist nicht einheitlich. Zwei der insgesamt sieben
Verfahren haben es vor das BVerwG geschafft. Solange ruhen die übrigen
Rechtssachen, und die Konkurrenz lässt Nachahmerprojekte vorerst in der
Schublade.
Umstritten ist, wie streng die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung
(ApBetrO) anzuwenden sind, denn mit Abgabeterminals für Arzneimittel hat
sich der Gesetzgeber noch nicht befasst. Andererseits wurden die Regeln
für den Versandhandel bereits vor Jahren gelockert. In den Verfahren
geht es neben technischen Details um die Frage, ob das „Leitbild des
Apothekers in seiner Apotheke" durch Visavia nachhaltig gestört wird.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat kein Problem mit
einer „Modifikation" dieser Vorstellung von einem persönlichen Kontakt
zwischen Apotheker und Kunde. Schließlich müssten Kunden die Apotheke
beim Versandhandel auch nicht mehr betreten. Dagegen liegt der
„entpersonalisierte Betrieb eines Terminals" laut Oberverwaltungsgericht
(OVG) Rheinland-Pfalz „außerhalb der gesetzlichen Wertvorstellung".
Beide Gerichte hatten wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage
Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Laut VGH bleibt die besondere Bedeutung der Apotheke bestehen, solange
Visavia nur als Ergänzung zum Normalbetrieb verwendet wird. Aus dem
gleichen Grund hatte der VGH keine Einwände gegen das leicht
eingeschränkte Sortiment oder die Abstriche bei der Beratungsqualität
via Videokonferenz. Dass die Apotheker im Call-Center bei der
Visavia-Service GmbH angestellt sind, verstößt aus Sicht des VGH nicht
gegen das Fremdbesitzverbot. Der Apothekeninhaber sei vertraglich
gegenüber den Call-Center-Apothekern uneinschränkt weisungsberechtigt.
Zudem seien die erzielbaren Umsätze zwischen den normalen Öffnungszeiten
überschaubar.
Letzte Instanz: Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird über die Arzneimittelabgabe per Terminal entscheiden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die VGH-Richter erlaubten deshalb den Einsatz des Terminals -
allerdings nur für OTC-Arzneimittel und freiverkäufliche Präparate. Denn
bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss der Apotheker laut
ApBetrO jede Änderung direkt auf dem Rezept vermerken und die Verordnung
bei der Abgabe des Medikaments unterschreiben. Zwar könnte Rowa einen
Drucker nachrüsten, das Problem mit der Unterschrift bleibt aber: Diese
müsse laut VGH immer handschriftlich erfolgen - und zwar von dem
Apotheker, der die Abgabe verantwortet hat.
Das OVG hatte mit derselben Begründung die Abgabe von Rx-Arzneimitteln
verboten. Doch das Simultangebot und das Prinzip der Urkundeneinheit
ließen sich mit Visavia nicht in Einklang bringen, so das OVG. Mit der
Differenzierung zwischen OTC- und Rx-Arzneimitteln hatten sich die
Richter in Koblenz dagegen nicht befasst. Sie bemängelten aber, dass die
Arzneimittelabgabe trotz voller Kontrolle eines Apothekers „technisch
verfremdet bzw. entpersönlicht" sei.
Rowa-Geschäftsführer Markus Willems ist trotzdem zuversichtlich, dass
man in Leipzig in seinem Sinne entscheidet. Sein Unternehmen unterstützt
die Apotheker in den Verfahren. Die Bedenken teilt Willems nicht:
Visavia sei ein Terminal und kein Automat, und die Arzneimittelabgabe
sei deutlich sicherer als beim Versandhandel.
Für Rowa hängt viel von dem Urteil der Leipziger Richter ab, denn die
Entwicklungskosten für den High-Tech-Automaten sind noch längst nicht
eingespielt: 35 Apotheker haben bislang einen Visavia installiert. Wegen
der rechtlichen Unsicherheit stagniert das Geschäft derzeit allerdings.
Trotzdem ist man bei Rowa sicher, dass es Visavia auch nach der
Entscheidung geben wird - in welcher Form und für welche Produkte auch
immer. Auch im Ausland gibt es nach Unternehmensangaben Absatzmärkte für
das Terminal.
Je nach Entscheidung der Vorinstanz oder Bescheid des zuständigen
Regierungspräsidiums sind die Automaten unterschiedlich in Betrieb.
Während einige Apotheker ihren Visavia bis zu einer endgültigen
Entscheidung komplett nutzen dürfen, geben andere derzeit nur
OTC-Arzneimittel oder freiverkäufliche Präparate ab. Einen Termin für
die Verhandlung gibt es noch nicht.
Alexander Müller, Montag, 29. März 2010, 16:23 Uhr
Lesen Sie auch
Video-Interview Rowa/Visavia: „Keine Selbstbedienung für Arzneimittel"
Arzneimittel-Abgabeterminal: Visavia vor dem BVerwG
Verwaltungsgerichtshof: Rowa-Automat für OTC zulässig
Arzneimittel-Automat: Visavia zur Ikea-Kommode
» APOTHEKE ADHOC - Newsletter kostenlos abonnieren
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de