Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht eine wissenschaftliche Studie als Wirksamkeitsnachweis für kosmetische Produkte, um mit dessen Ergebnissen zu werben. Der Kosmetikhersteller Dr. Kurt Wolff hatte für sein koffeinhaltiges Shampoo Alpecin mit Slogan wie „Glatze? Vorbeugen mit Coffein!" und „Dermatologen der Universität Jena bestätigen: Coffein stimuliert geschwächte Haarwurzeln" geworben. Dagegen hatte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb wegen irreführender Werbung geklagt.
"Glatze? Vorbeugen mit Coffein!": Wegen irreführender Werbung hatte der Verband Sozialer Wettbewerb den Kosmetikhersteller Dr. Kurt Wolff verklagt. Foto: Dr. Kurt Wolff
Mit ihrem Urteil wendeten sich die Karslruher Richter gegen die
Entscheidungen der Vorinstanzen. Nach Auffassung des Landgerichts
Bielefeld und des Oberlandesgerichts Hamm hatte Dr. Kurt Wolff in
seinen Anzeigen für Alpecin mit Wirkungen geworben, die
wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert seien. Die in der Anzeige
zitierte, aber bis dato unveröffentlichte Studie wurde vom
Haarforschungslabor an der Universität Jena durchgeführt. Sie sei aber
zum Zeitpunkt der Werbung noch nicht Gegenstand wissenschaftlicher
Diskussionen gewesen, so das OLG Hamm.
Nach Ansicht des BGH reicht allerdings eine einzelne wissenschaftliche
Studie als Wirksamkeitsnachweis aus, sofern sie auf überzeugenden
Methoden und Feststellungen beruht. Zudem dürfen keine ablehnenden
wissenschaftlichen Stellungnahmen unabhängiger Wissenschaftler sowie
Anhaltspunkte für gesundheitsschädliche Wirkungen über das Produkt
vorliegen. Nun muss das OLG den Sachverhalt erneut prüfen.
Zwar sei das Urteil noch nicht endgültig, der BGH habe aber Dr. Wolff
Recht gegeben, dass bestimmte Werbeaussagen für Alpecin getroffen
werden dürfen, so eine Unternehmenssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Die Studie der Universität Jena sei zudem mittlerweile veröffentlicht
worden. Für den Verband Sozialer Wettbewerb kam das BGH-Urteil
vollkommen überraschend: „Wir waren von unseren Argumenten überzeugt",
sagte Geschäftsführerin Angelika Lange gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der
Verband werde nun erst einmal die Verhandlung beim OLG Hamm abwarten.
Yvette Meißner, Donnerstag, 11. März 2010, 15:01 Uhr
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