• 29.12.2009 - GROßBRITANNIEN - Beschränkungen für Analgetika

    In Großbritannien sollen künftig nicht mehr als zwei Analgetika-Packungen auf einmal abgegeben werden.

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GROßBRITANNIEN

Beschränkungen für Analgetika

 

Berlin  -  In Großbritannien sollen künftig nicht mehr als zwei Analgetika-Packungen auf einmal abgegeben werden. Auch die Werbung für die entsprechenden Arzneimittel soll nicht mehr mit Angeboten wie „buy one, get one free" zu Mehrfach-Käufen animieren. Darauf haben sich die Arzneimittelbehörde, Apotheker, Einzelhändler und die pharmazeutische Industrie in einer neuen Richtlinie verständigt.
Keine Hamsterkäufe: In Großbritannien sollen künftig maximal zwei Packungen mit Analgetika abgegeben werden. Foto: Elke Hinkelbein Keine Hamsterkäufe: In Großbritannien sollen künftig maximal zwei Packungen mit Analgetika abgegeben werden. Foto: Elke Hinkelbein

Die freiwillige Begrenzung soll Hamsterkäufe sowie den Miss- und Fehlgebrauch von Analgetika minimieren. Die Arzneimittelbehörde hofft eigenen Angaben zufolge, durch die Limitierungen die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle durch versehentliche sowie absichtliche Überdosierungen senken zu können.

Bei den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure und Paracetamol ist es bereits heute illegal, mehr als 100 Tabletten oder Kapseln in einem Kaufvorgang abzugeben. Je nach Verkaufsort kann der Patient nach dieser Regelung aber drei bis sechs Packungen erwerben. Laut Gesetz dürfen in Großbritannien Schmerzmittel in Packungsgrößen von maximal 16 Tabletten oder Kapseln im Einzelhandel verkauft werden. Apotheken dürfen Analgetika mit einer maximalen Stückzahl von 32 Einzeldosen abgeben. (apotheke adhoc)

 

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