• 10.02.2010 - Bayer verliert Patentstreit in Indien

    PANORAMA – NEXAVAR Berlin - Der Pharmakonzern Bayer musste erneut eine Niederlage im Patenstreit um sein Krebsmedikament Nexavar (Sorafenib) in Indien hinnehmen.

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NEXAVAR

Bayer verliert Patentstreit in Indien

 

Berlin  -  Der Pharmakonzern Bayer musste erneut eine Niederlage im Patenstreit um sein Krebsmedikament Nexavar (Sorafenib) in Indien hinnehmen. Ein Gericht in Neu Delhi habe eine Berufungsklage des Konzerns verworfen, so eine Sprecherin. Bayer prüfe nun seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten. Falls der Konzern Einspruch einlegt, würde das Verfahren in die nächste Instanz gehen.

Das indische Generikaunternehmen Cipla hatte die Zulassung eines Sorafenib-Generikums beantragt, obwohl der Patentschutz von Nexavar noch bis zum Jahr 2020 besteht. Bayer hatte im vergangenen Jahr erfolglos dagegen geklagt und hat nun auch die Berufungsklage verloren.

(apotheke adhoc), Mittwoch, 10. Februar 2010, 14:39 Uhr

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HIV-PRÄPARATE

Indien lehnt Patentanträge ab

 

Berlin  -  Die indische Regierung hat mehrere Patentanträge des Herstellers Gilead für HIV-Medikamente mit dem Wirkstoff Tenofovir abgelehnt. Darauf weist das „Aktionsbündnis gegen AIDS" hin. Betroffen sind das Produg Tenofovirdisoproxil, dessen Salz Tenofovirdisoproxilfumarat sowie zwei Kombinationsarzneimittel mit dem Virostatikum.

Erfolg für HIV-Patienten: Die indische Regierung hat mehrere Patentanträge von Herstellern von HIV-Präparaten abgelehnt. Foto: Elke Hinkelbein

Erfolg für HIV-Patienten: Die indische Regierung hat mehrere Patentanträge von Herstellern von HIV-Präparaten abgelehnt. Foto: Elke Hinkelbein

Die Ablehnung erfolge unter Berufung auf einen Absatz des indischen Patentrechts, der eine Patentierung von Wirkstoffen verhindert, die nur geringfügig verändert wurden. Tenofovir wurde bereits 1995 entwickelt und ist damit trotz der Variation als Ester und Salz in Indien nicht patentierbar.

Tenofovir wird von der Weltgesundheitsorganisation als Aids-Medikament der ersten Wahl empfohlen. Wegen der hohen Kosten wird es in Entwicklungsländern allerdings häufig erst eingesetzt, wenn die Nebenwirkungen anderer Arzneimittel zu stark werden oder Resistenzen auftreten.

Die Ablehnung des Patents öffnet nun den Markt für Generika. Das Aktionsbündnis gegen Aids hatte Gilead bereits im Mai vergangenen Jahres aufgefordert, seinen Patentantrag in Indien freiwillig zurückzuziehen - ohne Erfolg.

Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen" teilte zudem mit, dass die indische Regierung auch einen Patentantrag der Firma Tibotec für Darunavir abgelehnt hat. Das Präparat zählt zu den neueren und damit teuren HIV-Medikamenten. „Dies ist ein bedeutender Tag für HIV-Patienten in Entwicklungsländern", sagte ein Sprecher.

Über die Patentanträge der Firmen Abbott und Bristol Myers-Squibb für Lopinavir und Atasanavir wurde bislang nicht entschieden. Auch ihnen war vom Aktionsbündnis gegen Aids ein freiwilliger Rückzug nahe gelegt worden.

Désirée Kietzmann, Donnerstag, 03. September 2009, 17:50 Uhr

 

 

PATENTSCHUTZ

Niederlage für Novartis in Indien

 

Berlin  -  Das Leukämie-Medikament Glivec (Imatinib) erhält in Indien weiterhin keinen Patentschutz. Das hat das indische Intellectual Property Appellate Board (Ipab) nach dreijährigem Streit zwischen dem Schweizer Pharmakonzern Novartis und den indischen Behörden entschieden.

Niederlage für den Riesen: Novartis hat in Indien keinen Patentschutz für das Zytostatikum Glivec erhalten. Foto: Novartis

Niederlage für den Riesen: Novartis hat in Indien keinen Patentschutz für das Zytostatikum Glivec erhalten. Foto: Novartis

Das Zytostatikum als kristalline Form sei keine Innovation und die Behandlungskosten von 120.000 Rupien (1779 Euro) pro Patient und Monat seien zu hoch für den Durchschnittsbürger, begründet die Behörde die Entscheidung. Patente, die solch hohe Monopolpreise unterstützen, würden gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, so das Ipab.

Novartis hatte 2001 in Indien die Zulassung für das Arzneimittel erhalten, seit 2002 wird Glivec auf dem Subkontinent vermarktet. Eineinhalb Jahre später hatte der Konzern das exklusive Marketingrecht erhalten. Das wurde allerdings im Jahr 2006 durch die Neuerung des indischen Patentrechts wieder entzogen. Im Abschnitt 3(d) des Patentrechts wurde eine Hürde für die Patentierbarkeit von bereits existierenden Wirkstoffen in abgewandelter Form eingeführt. Demnach müssen Arzneistoffe eine verbesserte Wirksamkeit aufweisen.

Indien gilt als „Apotheke der Armen", viele Entwicklungsländer beziehen ihre Generika aus dem Land. Die Hilfsorganisation medico international begrüßt die Entscheidung des Ipab als „Etappensieg für die Medikamentenversorgung in Entwicklungsländern". Die Entscheidung könne die Rettung für Millionen von Menschen bedeuten, die sich teure Markenmedikamente nicht leisten könnten, so die Organisation.

(apotheke adhoc), Montag, 06. Juli 2009, 15:30 Uhr

 

 

PATENTRECHT

Indien will Patente achten

 

Berlin  -  Die indische Arzneimittelaufsicht hat angekündigt, die Durchsetzung von Patentrechten in der Pharmaindustrie zu stärken. Bei patentgeschützten Präparaten würden künftig keine Generikaversionen mehr zugelassen, kündigte der „Drug Controller General of India" (DCGI), Surinder Singh, an. Zudem soll ein Experte bei der Behörde künftig die Patentrechte des Originals überprüfen. Forschende Pharmahersteller begrüßten das klare Bekenntnis des DCGI. Die indische Industrie kritisierte, Singhs Forderung sei gesetzlich nicht begründbar.

Hintergrund ist ein aktueller Patentrechtsstreit zwischen dem schweizerischen Hersteller Roche und dem indischen Generikaproduzenten Cipla um das Präparate Tarceva (Erlotinib). Cipla hatte das Krebsmedikament als Generikum auf den Markt gebracht, obwohl Roche auch in Indien die Patentrechte hält. Cipla bestreitet dies: Tarceva sei nur die simple Kopie eines älteren Medikaments aus dem Jahr 1995. Da Indien zu diesem Zeitpunkt das TRIPS-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums noch nicht unterzeichnet habe, bestehe für Tarceva kein Patentschutz. Ein indisches Gericht hatte die Klage von Roche zunächst abgewiesen, doch der schweizerische Konzern ging in Berufung.

APOTHEKE ADHOC, Freitag, 02. Mai 2008, 12:19 Uhr

 

 

ERFOLG FüR BAYER

Leberkrebsmittel zugelassen

 

Leverkusen  -  Das europaweit erste Medikament gegen Leberkrebs hat nach Angaben des Pharmakonzerns Bayer die EU-Zulassung erhalten. Der bereits gegen Nierenkrebs eingesetzte Wirkstoff Sorafenib habe die mittlere Überlebenszeit von Leberkrebspatienten in einer internationalen Studie von 7,9 auf 10,7 Monate verlängert, teilte das Unternehmen mit. Bislang gab es nach Medizinerangaben keine etablierte Therapie für das fortgeschrittene hepatozelluläre Karzinom (HCC). Als Mittel der Wahl gilt die operative Entfernung des Tumors, sofern möglich.

Das hepatozelluläre Karzinom ist Bayer zufolge die häufigste Form von Leberkrebs und macht bei Erwachsenen etwa 90 Prozent der primären bösartigen Lebertumore aus. Weltweit ist es demnach die sechsthäufigste Krebsart und die dritthäufigste Krebstodesursache. Mehr als 600.000 neue Fälle würden weltweit jedes Jahr diagnostiziert, davon 54.000 in Europa.

Sorafenib (Handelsname: Nexavar) greift nach Herstellerangaben sowohl die Krebszellen als auch die Blutversorgung des Tumors an. Das Mittel behindert dazu zwei Protein-Klassen, die am Zell- und Gefäßwachstum beteiligt sind. Es werde bereits in mehr als 50 Ländern zur Behandlung von Nierenkrebs eingesetzt, auch in den EU-Staaten.

(dpa), Mittwoch, 31. Oktober 2007, 09:50 Uhr

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