• 12.02.2010 - AOK mit Apotheken-Boni zufrieden

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ApoRisk® Branchennews:


RABATTVERTRÄGE

AOK mit Apotheken-Boni zufrieden

 

Berlin  -  Für den Zusatzaufwand bei der Umsetzung der Rabattverträge hatten im vergangenen Jahr mehrere Ortskrankenkassen mit den jeweiligen Landesapothekerverbänden Bonus-Zahlungen vereinbart. Bilanz: Die Umsetzungsquote liegt in diesen Bundesländern über dem Durchschnitt der AOK bundesweit, und die Kosten für die Kassen halten sich in Grenzen. 

Bonus-System erfolgreich: Einige AOKen honorieren Apotheken für die Umsetzung der Rabattverträge. Foto: Elke Hinkelbein

Bonus-System erfolgreich: Einige AOKen honorieren Apotheken für die Umsetzung der Rabattverträge. Foto: Elke Hinkelbein

Die AOK Bayern bewertet die Patientenberatung im Rahmen der Rabattverträge als „großen Erfolg". Die Umsetzungsquote lag schon kurz nach dem Start der Verträge bei rund 65 Prozent. Bundesweit erreicht die AOK diesen Wert trotz deutlicher Steigerungsraten noch heute nicht ganz.

Für den ersten Bonuszeitraum Juni bis September erhielten die knapp 3500 bayerischen Apotheken insgesamt 2,8 Millionen Euro, das sind 200 Euro pro Apotheke und Monat. Zwischen Oktober und Dezember folgte eine zweite Bonusrunde zu gleichen Konditionen, die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Sachsen wurden die Apotheken pauschal vergütet: Pro Monat gab es 100, 125 oder 150 Euro, wenn Quoten von 40, 60 oder 80 Prozent erreicht wurden. Im Schnitt lag die Quote bei 66 Prozent. Insgesamt haben die rund 1000 sächsischen Apotheken dafür 500.000 Euro von der AOK Plus erhalten, also im Schnitt 125 Euro pro Apotheke und Monat.

Dafür bieten viele Apotheken noch einen zusätzlichen Service: Ausgetauschte Rabattarzneimittel werden mit einem Etikett der AOK beklebt, auf dem die Apotheken den Namen des gewohnten Präparats eintragen. Das soll den Patienten die Umstellung erleichtern. Obwohl die Vereinbarung in Sachsen nur für vier Monate ab Juni galt, bieten viele Apotheken diese Hilfe weiterhin an.

Im Saarland hatte die AOK mit dem Apothekerverein für den Startmonat eine Pauschale von 50 Cent pro abgegebener Packung vereinbart. Ab Juli mussten die Apotheken dann eine Quote von mindestens 60 Prozent erfüllen, um den Bonus zu erhalten. Die Wirkung blieb nicht aus: Bereits im Juli erreichten die saarländischen Apotheker eine Quote von 58,1 Prozent; nach Angaben der Kasse damals ein Spitzenwert unter den Bundesländern.

Der bundesweite Durchschnitt lag zu dieser Zeit bei 51,9 Prozent. Allerdings verschrieben die Ärzte im Saarland auch etwas öfter Rabattarzneimittel. Insgesamt zahlte die AOK Saarland für die vier Testmonate 120.000 Euro an die Apotheken, das sind knapp 90 Euro pro Apotheke und Monat.

Die AOK Baden-Württemberg hatte dagegen keine entsprechende Vereinbarung getroffen. Mit Folgen: Im Juni lag die Umsetzungsquote nach Angaben der AOK Baden-Württemberg bei lediglich 43,2 Prozent, bis Oktober stieg sie auf 54,9 Prozent. Trotzdem will die bei den Rabattverträgen federführende AOK auch künftig auf Vereinbarungen verzichten.

Dabei dürften sich die Vergütungsmodelle vor allem für die Krankenkasse rechnen: Bei einem prognostizierten Einsparvolumen von 500 Millionen Euro jährlich bringt jeder Prozentpunkt mehr ein Plus von 5 Millionen Euro.

Alexander Müller, Freitag, 12. Februar 2010, 15:28 Uhr

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AOK-RABATTVERTRäGE

Vergütung regional unterschiedlich

 

Berlin  -  In weiten Teilen Deutschlands werden die Apotheker inzwischen von der AOK für den Mehraufwand durch die neuen Rabattverträge vergütet. Neben Bayern, Hamburg, Nordrhein, Sachsen und Thüringen haben auch die Verbände in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und im Saarland entsprechende Verträge geschlossen. Die Konditionen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Und nicht überall sind die Apotheker mit den getroffenen Vereinbarungen zufrieden.

Quote oder Pauschale: Die Vergütung für den Mehraufwand durch die AOK-Rabattverträge ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Foto: Elke Hinkelbein

Quote oder Pauschale: Die Vergütung für den Mehraufwand durch die AOK-Rabattverträge ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Foto: Elke Hinkelbein

In Sachsen-Anhalt erhalten die Apotheken zweimalig eine Zahlung von jeweils 250 Euro. Die erste Vergütung erfolgt einem Sprecher des Apothekerverbands Sachsen-Anhalts zufolge direkt nach dem Beitritt zum Vertrag, die zweite nach Ablauf der viermonatigen Umstellungsphase im Oktober. Der Bonus werde als Pauschale geleistet und sei unabhängig von Quoten. Jede Apotheke profitiert damit in gleichem Ausmaß von der Vereinbarung, unabhängig davon, wie viele Rabattarzneimittel abgegeben werden.

Anders sieht die Lage in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aus: Dort ermitteln die jeweiligen AOKen, wie viele rabattierte Arzneimittel pro Apotheke abgegeben wurden. Pro Packung erhält die Apotheke eine garantierte Vergütung von 25 Cent. Liegt die Erfüllungsquote der Apotheke am Ende der Laufzeit bei mindestens 60 Prozent, erhöht sich der Betrag auf 40 Cent. Die Umstellungsphase ist in Brandenburg auf drei Monate begrenzt, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Frage der Laufzeit noch nicht abschließend geklärt.

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Vergütungsbetrag damit wie auch in Sachsen, Thüringen und Bayern davon abhängig, wie viele Rezepte mit AOK-Rabattarzneimitteln in der jeweiligen Apotheke eingelöst werden und wie oft der verordnende Arzt den Austausch zulässt. Dies empfinden einzelne Verhandlungspartner als ungerecht: „Die Apotheke hat keinen Einfluss darauf, ob der Arzt ein Kreuz setzt oder nicht", hieß es. Zudem würden große Apotheken stärker profitierten als kleinere mit weniger Rezepten.

Auch in Niedersachsen und im Saarland gibt es Vereinbarungen über Zusatzvergütungen; über die Konditionen haben die Parteien allerdings Stillschweigen vereinbart. Keine Verträge gibt es bislang in Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Westfalen-Lippe und Bremen. Die meisten Verbände befinden sich jedoch noch in Verhandlungen mit den jeweiligen AOKen.

Désirée Kietzmann, Montag, 15. Juni 2009, 11:58 Uhr

 

 

KOMMENTAR

Taschengeld der Kassen

 

Berlin  -  Die AOK-Rabattverträge haben Deutschlands Apotheker und ihre Verbände in ein Dilemma geführt. Zwar versprachen sich AOK und DAV konstruktive Zusammenarbeit. Doch das Thema Zusatzvergütung ist ein zweischneidiges Schwert. Während die AOK Patienten und Apotheker durch eine minimale Beteiligung an den Einsparungen bei der Stange halten will, ist in der öffentlichen Debatte eine Aufwandsentschädigung für die Apotheken nur schwer zu vermitteln.

Zwar ist der Mehraufwand unbestritten. Doch bislang konnten die Apotheker mit ihren Kunden gemeinsam über die Rabattverträge schimpfen. Das fällt mit der Sondervergütung weg. Von außen betrachtet wird der Apotheker zum verlängerten Arm der Kasse. Medien und Generikahersteller - zum Teil immerhin AOK-Vertragspartner - zerrissen die ersten befristeten Vereinbarungen.

Den Kassen kommt die Diskussion vielleicht nicht ungelegen, solange das Thema Kassenabschlag nach wie vor ungeklärt ist. Die Position der Apotheker wird nach den neuen Vereinbarungen geschwächt: Mehrbelastungen durch die Rabattverträge waren eines der Argumente für die anvisierte Absenkung des Zwangsrabatts.

Nun ist der Mehraufwand vermeintlich abgegolten. Zwar wird der Kassenabschlag turnusgemäß und unabhängig von den Rabattverträgen verhandelt. Doch wenn die Apotheker Pech haben, sticht genau diese Karte in den Verhandlungen. Dann profitieren alle Kassen von der Marktmacht der AOK.

Für die Pharmazeuten dürfte es in den Gesprächen übrigens kaum Alternativen gegeben haben: Das AOK-Angebot für eine Sondervergütung ließ sich ebenso wenig ausschlagen wie annehmen. Ein sehr effektives Taschengeld aus Sicht der Kassen.

Désirée Kietzmann, Montag, 15. Juni 2009, 13:39 Uhr

 

 

AOK RHEINLAND-HAMBURG

1000 Euro pro Apotheke

 

Berlin  -  Nach ihren Kollegen in Bayern und Sachsen/Thüringen sollen nun auch die Apotheker in Nordrhein und Hamburg eine Ausgleichszahlung für den Mehraufwand bei der Umsetzung der AOK-Rabattverträge erhalten. Wer einer entsprechenden Rahmenvereinbarung der beiden Apothekerverbände mit der AOK Rheinland-Hamburg beitritt, erhält zum Jahresende eine Einmalzahlung von 1000 Euro plus Mehrwertsteuer. Apotheken, die die Vereinbarung erst ab Juli unterzeichnen, werden anteilig vergütet. Noch in dieser Woche sollen die Apotheker die Vereinbarung zur Unterzeichnung erhalten.

Zusätzliche Leistung: Die Apotheken in Nordrhein und Hamburg werden für ihre Zusatzleistungen im Zusammenhang mit den AOK-Rabattverträgen honoriert. Foto: Elke Hinkelbein

Zusätzliche Leistung: Die Apotheken in Nordrhein und Hamburg werden für ihre Zusatzleistungen im Zusammenhang mit den AOK-Rabattverträgen honoriert. Foto: Elke Hinkelbein

Die Apotheken verpflichten sich, die Patienten intensiv bei der Umstellung zu begleiten. Dazu gehört neben der umfassenden Arzneimittelberatung auch die Dokumentation von Schwierigkeiten und Verbesserungspotenzialen im Zusammenhang mit den Rabattverträgen. Auf der Grundlage der Vereinbarung sammeln die Verbände Informationen über Anwendungsprobleme, Lieferproblemen oder pharmazeutischen Bedenken. Die Abschlussberichte sollen dann gemeinsam mit der AOK ausgewertet werden.

Laut Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, sind die Rabattverträge nicht der Grund, sondern nur der Anlass für die Vereinbarung. „Wir bieten eine zusätzliche Leistung, die Grundlage für eine Verbesserung der Versorgung sein kann", so Preis gegenüber apotheke adhoc. „Die Abgabe der Rabattarzneimittel ist unsere originäre Aufgabe", ergänzt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins. „Wir haben einen Vertrag über ein Versorgungsmanagement für die Versicherten geschlossen. Das heißt, dass wir Meldungen zur Akzeptanz und zur Lieferfähigkeit an die AOK weitergeben." Entsprechend solle das Konzept nach Ablauf der Vereinbarung verlängert oder auf ein anderes Thema übertragen werden.

Mit der Vereinbarung erhält gleichzeitig das Versorgungskonzept Vigo der AOK Rheinland-Hamburg neuen Aufwind. Alle Apotheken, die im Zusammenhang mit den Rabattverträgen die Prämie beantragen, treten automatisch dem Vertrag bei, der einen Schwerpunkt im OTC-Bereich hat. Versicherte, die in der Apotheke eine Vigo-Karte vorlegen, bekommen außerdem einen Rabatt auf Produkte des Nebensortiments. Seit vergangenem Jahr sind rund 1400 der 2500 Apotheken in Nordrhein sowie die Hälfte der 500 Apotheken in Hamburg dem Vigo-Rahmenvertrag beigetreten.

Patrick Hollstein, Dienstag, 02. Juni 2009, 13:26 Uhr

 

 

AOK-RABATTVERTRÄGE

150 Euro Bonus pro Apotheke

 

Berlin  -  Apotheker in Sachsen und Thüringen werden für die Umsetzung der AOK-Rabattverträge belohnt. Der Sächsische Apothekerverband und der Thüringer Apothekerverband haben mit der AOK Plus für die Umstellungsphase eine Sondervergütung vereinbart. Wenn sich die Apotheker an die Rabattverträge halten, bekommen sie - je nach Quote - einen Bonus.

Sondervergütung vereinbart: Die Apotheken in Sachsen und Thüringen erhalten für die Übergangsfrist bei den Rabattverträgen eine Aufwandsentschädigung. Foto: Elke Hinkelbein

Sondervergütung vereinbart: Die Apotheken in Sachsen und Thüringen erhalten für die Übergangsfrist bei den Rabattverträgen eine Aufwandsentschädigung. Foto: Elke Hinkelbein

Von Juni bis September erhalten Apotheker bei einer Abgabequote von 40 Prozent 100 Euro im Monat. Setzt die Apotheke die Rabattverträge zu 60 Prozent um, kassiert sie 125 Euro, bei 80 Prozent sogar 150 Euro, jeweils plus Mehrwertsteuer. Die Abgabequote bezieht sich allerdings auf die tatsächlich abgegebenen Rabattarzneimittel. Schließt der Arzt aut idem zu oft aus, verhagelt es dem Apotheker die Quote.

Die Kooperation könnte die AOK Plus bis zu 950.000 Euro kosten, wenn sich die rund 1600 Apotheken ausnahmslos an die Rabattverträge halten. Gemessen an den Einsparungen der Kasse aus den Verträgen ist das kein Vermögen, aber die Apotheker dürften sich auch über eine symbolische Anerkennung ihres Mehraufwandes freuen.

Der AOK dürfte es vor allem darum gehen, bei der Abgabe der Rabattarzneimittel eine positive Atmosphäre zu schaffen. Schließlich sollen die Versicherten nicht aus Frust über die Umstellung die Kasse wechseln.

Eine ähnliches Modell haben der Bayerischer Apothekerverein (BAV) und die AOK Bayern vereinbart. In Bayern erhalten die Apotheker einen „Compliancebonus" in Höhe von 65 Cent bis zu einem Euro pro gewechseltem Präparat. Die genaue Höhe hängt ebenfalls von der Umsetzungsquote der Rabattverträge ab.

Die Generikaindustrie ärgert sich über solche Abmachungen; schließlich finanzieren die Hersteller letztlich solche Prämien. Der Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Peter Schmidt, hatte vor kurzem vor einem Vertrauensverlust beim Patienten gewarnt, wenn Apotheker dafür bezahlt werden, ein bestimmtes Medikament abzugeben. Außerdem äußerte Schmidt rechtliche Bedenken mit Blick auf das Heilmittelwerbegesetz.

Alexander Müller, Donnerstag, 28. Mai 2009, 18:34 Uhr

 

 

RABATTVERTRÄGE

Pro Generika kritisiert Apotheken-Bonus

 

Berlin  -  Deutschlands Generikahersteller kritisieren den zwischen Bayerischem Apothekerverein (BAV) und der AOK Bayern ausgehandelten „Compliancebonus": „Damit verstoßen die Beteiligten unserer Meinung nach gegen das Heilmittelwerbegesetz", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Peter Schmidt. Das Gesetz verbiete die Gewährung und die Annahme von Zuwendungen für die Abgabe eines bestimmten Arzneimittels ausdrücklich.

„Etikettenschwindel

„Etikettenschwindel": Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt hat den „Compliancebonus" für die Umsetzung der Rabattverträge kritisiert. Foto: Elke Hinkelbein

Laut Kooperationsvereinbarung erhalten die Apotheken in Bayern Zusatzvergütungen in Höhe von bis zu einem Euro pro abgegebenem rabattierten Arzneimittel. Es gebe keinen Zweifel daran, dass Rabattverträge ohne das Engagement der Apothekerschaft nicht umgesetzt werden können. „Ich verstehe, dass sie eine gewisse finanzielle Kompensation für ihren Mehraufwand suchen", so Schmidt. Der eingeschlagene Weg sei jedoch nicht nur rechtlich ein Irrweg.

Die Bezeichnung „Compliancebonus" ist für Pro Generika ein „Etikettenschwindel". Der AOK gehe es einzig und allein um die zügige Realisierung von Einsparungen aus den Rabattverträgen. Therapietreu seien Patienten nur dann, wenn sie dem Arzneimittel sowie ihrem Arzt und Apotheker vertrauten. „Dieses Vertrauen wird empfindlich gestört, wenn der Patient davon ausgehen muss, dass ihm sein Apotheker primär deshalb ein neues Arzneimittel gibt, weil er dafür zusätzliches Geld erhält."

Pro Generika befürchtet, die Vergütung könne Anreize zur Beeinflussung von Ärzten schaffen: „Offenkundig erwartet die AOK, dass die bayerischen Apotheken vor dem Hintergrund zu erwartender Boni noch stärker auf die Ärzte einwirken sollen, ihrerseits nur noch Rabattvertragsmedikamente zu verordnen", so Schmidt. Ein Bonus, der pekuniären Erwägungen Vorrang vor medizinischen Aspekten einräume, schaffe kein Vertrauen, er gefährde es vielmehr. „Ich hoffe, dass das schlechte bayerische Beispiel nicht Schule macht", sagte Schmidt.

Mit dem Vertrag gestehe die AOK Bayern ein, dass ihren Versicherten die neuen Rabattarzneimittel „schmackhaft" gemacht werden müssten. „Die Kasse geht also selbst davon aus, dass ihre Versicherten die von ihr kontrahierten Arzneimittel nicht ohne weiteres akzeptieren", sagte Schmidt. Die AOK Bayern instrumentalisiere die 3.000 bayerischen Apotheken. „Hier wird mit viel Geld ein offensichtlich stotterndes System auf Kosten des AOK-Versicherten geschmiert", sagte Schmidt.

apotheke adhoc, Montag, 25. Mai 2009, 15:03 Uhr

 

 

BAYERN

Apotheker-Bonus für Rabattverträge

 

Berlin  -  Während der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch über einen Ausgleich für den Mehraufwand im Zusammenhang mit den Rabattverträgen streiten, haben Bayerischer Apothekerverein (BAV) und die AOK Bayern einen Kooperationsvertrag über eine Zusatzvergütung geschlossen. Im Freistaat werden die Apotheker demnach künftig dafür entlohnt, dass sie Patienten auf ein neues Rabattarzneimittel der AOK umstellen. 

Ein Euro pro Arzneimittel: In Bayern erhalten Apotheker einen Compliance-Bonus, wenn sie Patienten auf Rabatt-Arzneimittel umstellen. Foto: Elke Hinkelbein

Ein Euro pro Arzneimittel: In Bayern erhalten Apotheker einen Compliance-Bonus, wenn sie Patienten auf Rabatt-Arzneimittel umstellen. Foto: Elke Hinkelbein

Die Apotheken erhalten einen so genannten „Compliancebonus" in Höhe von 65 Cent bis zu einem Euro pro gewechseltem Präparat. Die genaue Höhe hängt von der allgemeinen Umsetzungsquote der Rabattverträge ab.

Der Bonus ist als Ausgleich für den besonderen Beratungsaufwand vorgesehen, der durch die Rabattverträge der AOK entsteht. Zusätzlich zur Information über das Arzneimittel sollen die Apotheker auch die Funktion der Rabattverträge erklären. Der Vertrag läuft bis Ende des Jahres. Bis dahin sollen nach Erwartung der Vertragspartner alle Patienten umgestellt sein.

apotheke adhoc, Montag, 18. Mai 2009, 11:33 Uhr

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