• 12.02.2010 - Abdata liefert weitere Preise

    APOTHEKENPRAXIS – PARENTERALE REZEPTUREN Berlin - Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, können nach und nach ihre Zubereitungen abrechnen: Die Abdata liefert ...

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PARENTERALE REZEPTUREN

Abdata liefert weitere Preise

 

Berlin  -  Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, können nach und nach ihre Zubereitungen abrechnen: Die Abdata lieferte Mitte der Woche die Milligramm-Preise für Antibiotika, Virustatika und Schmerzmittel. Da seit Jahresbeginn bereits drei Preisänderungsrunden verstrichen sind, gibt es jeweils eine Liste für den 1. und 15. Januar sowie eine Übersicht mit den seit 1. Februar geltenden Preisen.

Weiter auf die Preise für die Abrechnung warten müssen Apotheken, die parenterale Ernährungslösungen, Injektionslösungen mit den Wirkstoffen Deferoxamin oder Aldesleukin sowie parenterale Zubereitungen mit fettlöslichen Vitaminen herstellen. Wann die Daten geliefert werden, ist offen.

Wegen der kurzfristigen Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) konnte die Abdata die Milligramm-Preise eigenen Angaben zufolge nur sukzessive bereitstellen. Seit Ende Januar sind die Daten für Zytostatika und monoklonale Antikörper verfügbar, seit Anfang dieser Woche die Preise für Calciumfolinatlösungen.

Désirée Kietzmann, Freitag, 12. Februar 2010, 12:14 Uhr

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PARENTERALE REZEPTUREN

Apotheken warten auf Preisvorgaben

 

Berlin  -  Die Geduld von Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Zwar hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kurz vor Jahresende auf neue Vergütungsmodalitäten verständigt. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Preise stehen jedoch noch immer nicht im vollen Umfang zur Verfügung.

Warten auf Daten: Die Preise für die Abrechnung parenteraler Rezepturen stehen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Foto: Elke Hinkelbein

Warten auf Daten: Die Preise für die Abrechnung parenteraler Rezepturen stehen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Foto: Elke Hinkelbein

Nach den neuen Vorgaben müssen die Apotheken die verarbeiteten Stoffe milligrammgenau abrechnen. Wieviel Cent pro Milligramm taxiert werden darf, soll die Apotheke aus Übersichten, die die ABDA-Tochter Abdata erstellt, entnehmen. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters konnten die Daten jedoch nicht zum Start der neuen Hilfstaxe zur Verfügung gestellt werden.

Die ersten Daten gingen bei den Softwarehäusern erst am 29. Januar ein: die Milligramm-Preise für Zytostatika, monoklonale Antikörper sowie Trägerlösungen. Anfang dieser Woche wurden die Preise für Calciumfolinatlösungen übermittelt. Die Preise für Antibiotika, Virustatika, Schmerzmittel sowie Stoffe für parenterale Ernährungslösungen stehen damit noch aus. Die Abdata will die Daten eigenen Angaben zufolge sukzessive bereitstellen. Konkrete Terminzusagen gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Softwareherstellers Lauer-Fischer gegenüber apotheke adhoc.

„Theoretisch bräuchten wir alle zwei Wochen neue Daten, da diese ja durch den Preisänderungsdienst beeinflusst werden", so der Sprecher. Die Abdata will den Softwarehäusern eigenen Angaben zufolge ab März routinemäßig die Preise pro Milligramm zeitlich synchron zu den zweiwöchentlichen Preisänderungen zur Verfügung stellen.

Beim DAV schätzt man den aktuellen Zustand offenbar als unvermeidbar ein: „Wie immer, wenn auf eine neue Abrechnungssystematik und neue Techniken umgestellt wird, ist dies mit hohem Aufwand und auch Anfangsschwierigkeiten verbunden", sagte ein DAV-Sprecher. Man arbeite allerdings mit Nachdruck daran, den zytostatikaherstellenden Apotheken die Abrechnung ihrer Leistungen für den Monat Januar zu den neuen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Kassen haben den Apotheken dafür einen Monat mehr als üblich gewährt.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 10. Februar 2010, 09:11 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

AOK schreibt Apotheken-Verträge aus

 

Berlin  -  Die Druckerschwärze der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe ist noch nicht getrocknet, da zeichnet sich in Berlin eine komplett neue Regelung für die Vergütung parenteraler Zubereitungen ab: Die AOK Berlin-Brandenburg will mit Apotheken Einzelverträge für Rezepturen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie schließen. Insgesamt 13 Gebietslose sind in der Hauptstadt ausgeschrieben.

Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale Rezepturen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale Rezepturen. Foto: apotheke adhoc

Die auf ein Jahr befristeten Verträge sollen laut Ausschreibung am 1. April starten. Die Angebote der Apotheken müssen bis Anfang März bei der Kasse eingegangen sein. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Bewerben können sich nur Apotheken. Sie können allerdings Herstellungsbetriebe als Unterauftragnehmer einbinden.

Der jeweilige Ausschreibungsgewinner muss die Versorgung der in seinem Gebietslos ambulant behandelnden Ärzte sicherstellen. Ausgenommen sind Ärzte, die durch eine der drei Krankenhausapotheken versorgt werden, mit denen die AOK Berlin-Brandenburg ebenfalls Verträge geschlossen hat.

Jede Apotheke kann sich allerdings nur um eines der 13 Gebietslose, die sich im wesentlichen an den Berliner Verwaltungsbezirken orientieren, bewerben. „Durch diese Regelung wollten wir monopolistische Strukturen bewusst ausschließen", sagte ein Sprecher der AOK Berlin-Brandenburg gegenüber apotheke adhoc.

Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) reagierte enttäuscht auf die Ausschreibung: „Es ist wirklich bedauerlich, dass die erst vor wenigen Tagen geschlossene Vereinbarung jetzt durch diese Ausschreibung wieder torpediert und ausgehebelt wird", sagte BAV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Wagner gegenüber apotheke adhoc. Erst kurz vor Jahresende hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf eine neue Hilfstaxe verständigt.

Der Verband kritisiert zudem, dass qualitative Aspekte bei der Ausschreibung unberücksichtigt bleiben: „Wenn der niedrigstmögliche Preis zum alles bestimmenden Auswahlkriterium wird, kann sich dies nur zu Lasten der Versorgungsqualität auswirken", so Wagner.

Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin stellen derzeit 29 Apotheken in Berlin onkologische Rezepturen her. Durch die Beschränkung auf einen Anbieter pro Los wird mehr als jede zweite Apotheke infolge der Ausschreibung aus der Versorgung gedrängt.

Für eine Reihe von Apotheken steht laut Wagner daher zu befürchten, dass die Herstellung parenteraler Zytostatika bei einem Wegfall der AOK-Patienten wirtschaftlich nicht mehr zu bewerkstelligen ist. „Das hätte auch negative Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten anderer Kassen."

Bislang hatte die AOK Berlin-Brandenburg die Möglichkeit von Einzelverträgen nicht genutzt. Ihr jetziges Engagement begründet die Kasse mit den verbesserten Ausschreibebedingungen seit der AMG-Novelle: „Die Preisbindung für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen wurde aufgehoben. Außerdem erstreckt sich die gesetzliche Regelung nunmehr auf alle parenterale Rezepturen in der Onkologie", sagte der AOK-Sprecher.

Bis Juli vergangenen Jahres hatte das Sozialgesetzbuch nur Verträge über Zytostatika-Rezepturen erlaubt. Durch die Erweiterung sind nun auch hochpreisige biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie Antikörper eingeschlossen.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 19. Januar 2010, 15:21 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Schonfrist für Apotheken

 

Berlin  -  Für Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, hat das neue Jahr einige Veränderungen gebracht. Erst kurz vor Weihnachten hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die neuen Vergütungsmodalitäten verständigt. Angesichts der kurzfristigen Umstellungen hatte der DAV eine Friedenspflicht vorgeschlagen - mit Erfolg, wie es scheint.

Ein Monat Schonfrist: Apotheken können im Januar hergestellte parenterale Rezepturen offenbar noch im Februar abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein

Ein Monat Schonfrist: Apotheken können im Januar hergestellte parenterale Rezepturen offenbar noch im Februar abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein

Wie eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte, ist den Apotheken bei der Abrechnung im Januar hergestellter Rezepturen ein Spielraum von einem Monat zugestanden worden: Apotheken, die technisch noch nicht in der Lage seien, die neu geforderten Datensätze zu übermitteln, könnten ihre Rezepturen auch noch im Februar abrechnen. Seit 1. Januar sind die Apotheken verpflichtet, detaillierte Informationen über die verarbeiteten Fertigarzneimittel zu übermitteln.

Die Taxation muss jedoch in jedem Fall nach der seit Jahresbeginn geltenden Anlage 3 der Hilfstaxe erfolgen. Die neuen Berechnungsgrundlagen hatten die Softwarehäuser erst am 11. Januar vom DAV zur Verfügung gestellt bekommen. Übergangslösungen waren deshalb gefragt: „Unsere Kunden konnten parenterale Rezepturen seit 1. Januar nach den neuen Vorgaben erfassen, die fehlenden Daten konnten dann per Hand nachgetragen werden", sagte ein Sprecher des Apothekensoftware-Anbieters Asys gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bis Ende Februar haben sie nun dafür Zeit.

Beim DAV wollte man sich zu der Vereinbarung mit den Kassen nicht äußern. Man werde die Apotheken direkt über die Einzelheiten einer etwaigen Übergangsregelung informieren, hieß es. Dies sei schließlich der Dienstleistungsauftrag von DAV und Landesapothekerverbänden gegenüber ihren Mitgliedern.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 12. Januar 2010, 14:57 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Neue Hilfstaxe steht

Berlin  -  Nachdem der GKV-Spitzenverband vor wenigen Wochen die Anlage 3 zur Hilfstaxe zum Jahresende gekündigt hatte, ist es nun doch noch zu einer Einigung zwischen Kassen und Deutschem Apothekerverband (DAV) gekommen. Wochenlang hatten GKV und DAV über neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen verhandelt. Nun stehen die Eckpunkte.

Neue Abrechnungsregeln: DAV und GKV haben sich auf eine neue Preisbildung für parenterale Lösungen geeinigt. Foto: Elke Hinkelbein

Neue Abrechnungsregeln: DAV und GKV haben sich auf eine neue Preisbildung für parenterale Lösungen geeinigt. Foto: Elke Hinkelbein

Der Apothekenabgabepreis ergibt sich demnach aus der Summe der Einkaufspreise aller für die Rezeptur verwendeten Substanzen zuzüglich des Preises für das Primärpackmittel und des Arbeitspreises. Dieser liegt für Zytostatika-Lösungen bei 69 Euro, für Lösungen mit monoklonalen Antikörpern bei 67 Euro, für Ernährungslösungen bei 64 Euro sowie für Lösungen mit Schmerzmitteln, Antibiotika, Virustatika oder Calciumfolat bei 39 Euro. Lösungen bis 20 Milliliter sind zum Teil nach Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen.

Die Substanzen müssen die Apotheken grundsätzlich in den „wirtschaftlichsten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen" einkaufen, wobei der jeweilige Bedarf, der zum Zeitpunkt der Herstellung zu erwarten ist, zugrunde zu legen ist. Können Anbrüche aufgrund der Haltbarkeit nicht weiterverarbeitet werden, ist der Verwurf abrechnungsfähig.

Werden für die Herstellung Fertigarzneimittel verwendet, so müssen die Pharmazentralnummern auf der Abrechnung angeben werden und die Teilmengen exakt nach Milligramm, Milliliter oder internationaler Einheit abgerechnet werden. Bei Generika ist der zweitgünstigte Einkaufspreis abzüglich eines Abschlags von 10 Prozent abzurechnen. Bei patentgeschützten Arzneimitteln gilt der günstigste Preis abzüglich 1 Prozent; bei Calciumfolinatlösungen gilt ein Abschlag von 35 Prozent. Importarzneimittel sind dabei nicht zu berücksichtigen, es sei denn sie werden eingesetzt.

Für Primärpackmittel gilt ein Aufschlag auf den Einkaufspreis von 15 Prozent. Die einzelnen Indikationen sind als Unterkapitel der Anlage separat kündbar. Theoretisch gilt die neue Regelung ab dem Jahreswechsel; wegen der Umstellung hat der DAV für Januar eine Friedenspflicht vorgeschlagen.

Patrick Hollstein, Mittwoch, 23. Dezember 2009, 12:40 Uhr

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