Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Dachmarke als Leistungsversprechen - für Apothekenkooperationen ist es nicht leicht, einen Gruppen-Claim zu finden, mit dem sich alle Mitglieder identifizieren können. Ein noch junges Konzept bekam jetzt Probleme aus ganz anderer Richtung: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wollte einem Apotheker die Firmierung unter der Dachmarke „Preis-Gut Apotheke" verbieten. Die Systemzentrale trat die Flucht nach vorne an und schickte der Kammer verwegen eine Abmahnung.
Streit um Peggy: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat Bedenken gegen den Namen "Preis-Gut Apotheke". Foto: Preis-Gut
„Preis-Gut" ist ein Joint-Venture des Apothekeneinrichters Erich Koch
und des Apothekenberaters Jörg Keil. Der ehemalige Phoenix-Mitarbeiter
verhandelt eigenen Angaben zufolge für 250 Apotheken aus ganz
Deutschland Konditionen mit Großhändlern, Herstellern und
Dienstleistern. Bei der Einkaufsgemeinschaft mit dem Namen
„ApoKonzept24" werden die Apotheken zu regionalen Gruppen gepoolt und
mit potenziellen Partnern zusammengebracht.
Wer eine Dachmarke wünscht und sich als Discountapotheke profilieren
möchte, kann seit knapp einem Jahr den Claim „Preis-Gut" samt
Sparschwein „Peggy" lizenzieren. „Peggy" kündigt Sonderangebote von mehr
als 20 Prozent an; in der Sichtwahl dominieren Produkte der
Industriepartner. Auf der Expopharm in München wurde das Konzept
erstmals einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt; eine erste „Preis-Gut
Apotheke" gibt es bereits in Lohfelden bei Kassel.
Doch „Peggy" kommt nicht überall gut an. Die Apothekerkammer
Westfalen-Lippe machte vor kurzem gegenüber einem Apotheker aus Bad
Salzuflen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Dachmarke geltend. In
Münster fand man, dass das „Vortäuschen eines insgesamt günstigeren
Produktsortiments" den Verbraucher unangemessen beeinflusse und damit
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die
Berufsordnung verstoße.
Bei „Preis-Gut" hielt man gegen: Es sei nicht gesetzliche Aufgabe der
Kammern, „das negative Image der sprichwörtlichen 'Apothekerpreise'
durch Bedenken gegen ein Werben mit guten/fairen Preisen aufrecht zu
erhalten", so die Anwälte des Konzeptbetreibers in ihrem Schreiben.
Günstige Preise stünden in keinem Zusammenhang mit unseriösen
Geschäftspraktiken, vielmehr seien Discounter mittlerweile auch im
Apothekenbereich etabliert.
"Sprichtwörtliche Apothekerpreise": Preis-Gut verteidigt Discountkonzepte im Apothekenmarkt. Foto: Preis-Gut
Weil das Konzept rechtlich nicht zu beanstanden sei, ein ähnliches
Vorgehen aber auch gegenüber weiteren Partnerapotheken befürchtet werden
müsse, forderte „Preis-Gut" die Kammer kurzerhand zur Abgabe einer
rechtsverbindlichen Erklärung auf: Die Berufsvertretung sollte es
unterlassen, Unterlassungserklärungen von Apothekern in Bezug auf die
Verwendung der Dachmarke „Preis-Gut" einzufordern.
Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt: Am kommenden Wochenende wird
in Bad Salzuflen die zweite „Preis-Gut Apotheke" eröffnen - als
„Apotheke im Hoffmannspark". „Uns geht es um das Erscheinungsbild der
Apotheke und darum, dass das Konzept funktioniert", begründet Keil die
Kehrtwende. „Der Name ist heute zweitrangig und keinen Streit mit der
Kammer wert." Bei künftigen Neueröffnungen will Keil aber trotzdem
versuchen, „Preis-Gut" als prägnante Dachmarke durchzusetzen - dann
allerdings in vorheriger Absprache mit der jeweiligen Apothekerkammer.
Patrick Hollstein, Dienstag, 20. April 2010, 09:42 Uhr
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