• 14.03.2010 – Kein Geld für fiktiven Schaden

    APOTHEKE – NUTZUNGSAUSFALL Nach einem Kfz-Unfall kann der Geschädigte in der Regel für die Reparaturdauer eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend machen. Doch wie verhä ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:


NUTZUNGSAUSFALL

Kein Geld für fiktiven Schaden

 

Nach einem Kfz-Unfall kann der Geschädigte in der Regel für die Reparaturdauer eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend machen. Doch wie verhält es sich, wenn ihm seine Werkstatt kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung stellt oder er einen Zweitwagen hat?

Ein Unfallopfer hat keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung, wenn ihm für die Zeit der Reparaturdauer oder Ersatzteilbeschaffung von einem Dritten kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Kosten des Leihwagens theoretisch in Rechnung gestellt werden könnten, so das Oberlandesgericht Thüringen in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (Az.: 1 U 761/08).

Ein Autofahrer war unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Nachdem sich herausstellte, dass die Ersatzteilbeschaffung ungewöhnlich lange dauern wird, stellte ihm die Werkstatt auf Kosten des Fahrzeugherstellers einen Leihwagen zur Verfügung.

Mit dem Argument, dass es einen Schädiger letztlich nichts angeht, wenn einem Geschädigten eine kostenlose Leistung zur Verfügung gestellt wird, forderte das Unfallopfer auch für die Zeit der Nutzung des Leihwagens vom Versicherer des Unfallverursachers die Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung.

Fühlbare Gebrauchsentbehrung

Zu Unrecht, befand das Thüringer Oberlandesgericht. Es wies die Klage des Unfallgeschädigten als ungerechtfertigt zurück. Begründung: Eine Nutzungsausfall-Entschädigung soll einen bestimmten Vermögensnachteil kompensieren. Und zwar denjenigen, dass dem Geschädigten Wirtschaftsgüter von allgemeiner zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung entzogen werden, auf deren ständige Verfügbarkeit er angewiesen ist.

Dies setzt jedoch voraus, dass der Geschädigte die Fühlbarkeit der Gebrauchsentbehrung nachweisen kann. Eine fühlbare Beeinträchtigung liegt aber zum Beispiel dann nicht vor, wenn ein Geschädigter über einen Zweitwagen verfügt, den er während einer unfallbedingten Reparatur nutzen kann.

Nach Auffassung des Gerichts verhält es sich nicht anders, wenn ein Dritter einem Geschädigten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt, ohne dessen Nutzung in Rechnung zu stellen.

Keine Revision zugelassen

Dazu heißt es in dem Urteil: „Wird dem Geschädigten somit für einen bestimmten Zeitraum während der Dauer der Reparatur eines Unfallwagens von der Werkstatt oder dem Hersteller ein Mietwagen kostenfrei zur Verfügung gestellt, kann er für den fraglichen Zeitraum keine abstrakte Nutzungsausfall-Entschädigung geltend machen.

Ob sich der Dritte, der die Kosten der Leistung eines Ersatzwagens trägt, Ansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger auf Ersatz von Mietwagenkosten abtreten lässt und/oder tatsächlich geltend macht, ist dabei ohne Bedeutung für die Versagung der abstrakten Nutzungsausfall-Entschädigung. In beiden Fällen mangelt es gleichermaßen an einer fühlbaren Beeinträchtigung der Nutzung eines Pkw auf Seiten des Geschädigten."

Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

(verpd) (ApoRisk)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner