• 26.01.2010 - Berufsgenossenschaften fusionieren

    Der Gesetzgeber hat die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften 2010 begrenzt. Dadurch ändern sich für viele Branchen die zuständigen Ansprechpartner der gesetzlichen Unf ...

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Berufsgenossenschaften fusionieren

 

Der Gesetzgeber hat die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften 2010 begrenzt. Dadurch ändern sich für viele Branchen die zuständigen Ansprechpartner der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung (UVMG) wurde bereits 2008 beschlossen, dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis 2010 auf neun reduziert werden soll. Daher haben sich bereits einige Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen oder sind gerade dabei.

In Paragraf 222 bis 224 UVMG hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis Anfang 2010 auf neun reduziert werden soll. Im Bereich der öffentlichen Hand soll es außerdem möglichst nur eine Unfallkasse pro Bundesland und eine Unfallkasse auf Bundesebene geben.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungs-Systems. Sie soll unter anderem Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Präventionsmaßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger sind unter anderem das Erstellen von Vorschriften und Regeln sowie die Überprüfung, ob diese in den Betrieben eingehalten werden. Zudem werden Personen geschult, die beispielsweise für die Arbeitssicherheit eines Betriebes zuständig sind.

Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sollen die Unfallversicherungs-Träger zudem die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit geeigneten Mitteln wiederherstellen. Dazu werden medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- beziehungsweise. Entschädigungs-Leistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente zur Verfügung gestellt.

Die derzeit zwölf gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungs-Träger der öffentlichen Hand teilen sich in diverse Unfallkassen und Gemeindeunfall-Versicherungsverbände auf.

Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den Unfallversicherungs-Trägern der öffentlichen Hand sind Fusionen vereinbart beziehungsweise beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern wird.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind in Paragraf 114 SGB VII aufgelistet und für unterschiedliche Personengruppen zuständig. Die Unfallkasse des Bundes ist beispielsweise Ansprechpartner für die Arbeitnehmer des Bundes, aber auch für besondere Personengruppen wie ehrenamtliche Helfer beim Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk und für Entwicklungshelfer.

In den Unfallkassen der Länder und Unfallversicherungs-Verbände der Gemeinden sind unter anderem die Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten versichert.

Unternehmen und deren Beschäftigte gehören je nach Branche zu den entsprechenden gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Zudem gibt es noch Feuerwehr-Unfallkassen, eine Eisenbahn-Unfallkasse und eine Unfallkasse Post und Telekom, die für die Mitarbeiter oder Angehörige dieser Unternehmen und Organisationen zuständig sind.

Nähere Informationen gibt es direkt beim zuständigen Unfallträger oder bei deren Spitzenverband, der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), beispielsweise unter der Telefonnummer 0800/6050404.

Erledigte Fusionen

Vor Kurzem haben sich beispielsweise in Leipzig der Vorstand und die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) konstituiert. Damit wird die zum Jahreswechsel vollzogene Fusion der BG Druck und Papierverarbeitung (BGDP) mit der BG Energie Textil Elektro vollendet.

In dem neuen Unfallversicherungsträger sind rund 3,7 Millionen Beschäftigte aus 237.000 Betrieben versichert. Hauptsitz der neuen BG ist Köln. Zudem gibt es zwei Branchenverwaltungen - für die Druck und Papierverarbeitung in Wiesbaden und für die Energie- und Wasserwirtschaft in Düsseldorf.

Am 1. Januar 2010 haben sich die Berufsgenossenschaften Bergbau, chemische Industrie, Papiermacher, Lederindustrie, Steinbruch und Zucker zur Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) vereinigt. Sitz der neuen Berufsgenossenschaft ist Heidelberg. Die BG RCI ist für 35 000 Unternehmen der jeweiligen Branchen mit rund 1,3 Millionen Versicherten zuständig.

Ebenfalls seit Jahresanfang gibt es die neue Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr). Sie entstand aus der Fusion der BG für Fahrzeughaltungen und der See-Berufsgenossenschaft. Als gesetzliche Unfallversicherung ist die neue BG Verkehr nach eigenen Aussagen zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.

Anstehende Zusammenschlüsse

Die Vertreterversammlungen der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft sowie der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) haben Ende 2009 beschlossen, mit der Holz-Berufsgenossenschaft zum 1. Juli 2010 zu fusionieren.

Die neue Berufsgenossenschaft wird den Namen „Berufsgenossenschaft Holz und Metall" tragen. Eine Adressliste aller aktuell bestehenden Berufsgenossenschaften gibt es im Internetauftritt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV). (verpd)

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