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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTELBEWERTUNG
Berlin - Die Erkenntnis, dass Gesetzestexte gelegentlich aus der Feder von Lobbyisten stammen, ist nicht neu. Dass die Pharmaindustrie detaillierte Vorschläge machen darf, wie die Nutzen-Bewertung von neuen Arzneimitteln auszusehen hat, schon. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dementiert zwar, für einen Änderungsantrag beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) abgeschrieben zu haben. Doch das könnte noch kommen.
Abgeschrieben oder kopiert? Das BMG weist Vorwürfe, aus
VFA-Vorschlägen Änderungsanträge zu machen, zurück. Foto: Elke
Hinkelbein
Seitdem das BMG im vergangenen Jahr mit einem Urteil des
Bundessozialgerichts die Fachaufsicht über den Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) verloren hat, macht man sich in den Partei- und
Konzernzentralen Gedanken, wie die Entscheidungen des Gremiums von
Ärzten und Krankenkassen besser kontrolliert werden können. Denn in
Zukunft soll der G-BA entscheiden, ob neue Arzneimittel einen echten
Zusatznutzen haben oder ins bestehende Preisgefüge eingegliedert werden.
Laut Kabinettsbeschluss sollte sich der G-BA eine Verfahrensordnung
geben, laut Änderungsantrag soll das BMG nun per Rechtsverordnung die
wichtigsten Vorgaben machen. Man könne es einem Gremium in solchen
wichtigen Fragen nicht überlassen, den Rahmen für die eigenen
Tätigkeiten zu stecken, heißt es aus Unionskreisen.
Nachdem Süddeutsche Zeitung und Berliner Zeitung den Wortlaut eines
VFA-Papiers mit dem des Änderungsantrags verglichen hatten, konterte
das BMG, die Hersteller hätten ihrerseits aus dem Kabinettsentwurf
zitiert.
Doch es geht nicht nur um den Antrag: Mit dem Vorschlag, eine
Rechtsverordnung zu erlassen, hatte der VFA Ende August gleich sieben
Paragraphen vorformuliert, mit denen die Details zur Arbeit des G-BA
bei der Nutzenbewertung geregelt werden könnten. Es geht um Fristen und
Methoden, um Parameter und Protokolle.
Ungewöhnlich findet man das Vorgehen in der Berliner Lobby-Szene nicht.
Und tatsächlich: Abgesehen vom VFA haben dem Vernehmen nach auch der
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und einzelne
Hersteller Vorschläge in die Friedrichstraße geschickt. Auf die
Rechtsverordnung darf man gespannt sein.
Patrick Hollstein, Freitag, 10. September 2010, 12:48 Uhr
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