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KOSTEN-NUTZEN-BEWERTUNG
Berlin - Schwarz-Gelb will künftig wieder stärker bestimmen, wie Entscheidungsprozesse beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zustande kommen. Mit der Einführung der Kosten-Nutzen-Bewertung sollen die Verfahrenswege gesetzlich festgelegt werden. Bislang ist im AMNOG vorgesehen, dass der G-BA sich selbst eine Verfahrensordnung gibt. Dies soll nun konkretisiert werden.
Feste Regeln: Das BMG soll künftig Verfahrensvorschriften für den G-BA erlassen. Foto: Elke Hinkelbein
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BGS) vom Mai vergangenen
Jahres durfte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht mehr gegen
fachliche Entscheidungen des G-BA vorgehen. Seit das Ministerium die
Fachaufsicht verloren hat, nehmen es die Beamten mit der Rechtsaufsicht
umso genauer: Zuletzt hatte das BMG bei den Beschlüssen zum
Erstattungsausschluss der Glinide und Glitazone interveniert und
nachträglich Erklärungen gefordert.
Künftig sollen daher bereits im Vorfeld die Einzelheiten festgelegt
werden. Am Wochenende einigten sich die Gesundheitsexperten auf
gesetzliche Vorgaben. Noch wird diskutiert, ob das BMG über einen
Änderungsantrag zum AMNOG ermächtigt wird, eine eigene Rechtsverordnung
für den G-BA zu erlassen, oder ob Details direkt im Gesetz verankert
werden.
Bestimmte Arzneimittel sollen übrigens komplett von der
Kosten-Nutzen-Bewertung ausgenommen werden, etwa wenn ihre
wirtschaftliche Bedeutung gering oder eine Erstattung durch die Kassen
unwahrscheinlich ist. In der kommenden Woche sollen die
Änderungsanträgen ausgearbeitet sein, auf die sich die Expertenrunde am
Sonntag geeinigt hat.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 08. September 2010, 11:47 Uhr
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