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Wer für den Ruhestand spart und sich auch sonst gut vor den Risiken des Alltags absichert, kann seine Steuerlast senken. Das Finanzamt berücksichtigt Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. Diesen Teil der Steuererklärung auszufüllen ist sinnvoll, denn fast jeder Steuerzahler kann Aufwendungen geltend machen - allerdings nicht jeden Euro und Cent.
Als Vorsorgeaufwendungen werden neben den Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen auch die Kosten für viele andere Policen akzeptiert. Sie sind im Mantelbogen der Steuererklärung ab Zeile 61 einzutragen. Dabei wird zwischen der Altersvorsorge und sonstigen Vorsorgeleistungen unterschieden.
Die Berechnung der Vorsorge-Sonderausgaben ist einigermaßen kompliziert. "Es genügt, die Angaben zur Sozialversicherung von der Lohnsteuerkarte abzuschreiben und die Beiträge aus den Versicherungsverträgen im Einkommensteuerformular einzutragen", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.
Rentenversicherung absetzen
Wer für den Ruhestand spart, kann in der Einkommensteuererklärung 2008 genau 66 Prozent seiner Aufwendungen geltend machen, höchstens aber 13.200 Euro bei Ledigen und 26.200 Euro bei Verheirateten. Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, für die berufsständische Versorgung und etwaige ergänzende Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Außerdem gehören dazu bestimmte kapitalgedeckte Lebensversicherungen wie die Rürup-Rente, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer einen Riester-Vertrag bespart, sollte das unbedingt angeben. Die Riester-Förderung kann nämlich alternativ zu der direkt gezahlten staatlichen Zulage auch als Steuererleichterung erfolgen. Das Finanzamt rechnet aus, welche Variante günstiger ist. "Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, sinkt das zu versteuernde Einkommen in der Erklärung 2008 um bis zu 2100 Euro", erklärt Stephanie Zipp von der Stiftung Warentest. Dass ein Vertrag besteht, wird im Mantelbogen in Zeile 76 vermerkt, alle weitere Angaben in der Anlage AV in den Zeilen 4 bis 19.
Nicht nur Altersvorsorge zählt
Für die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten andere Höchstbeträge. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern sind 1500 Euro und 3000 für Eheleute abzugsfähig. Selbstständige oder andere Antragsteller, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung komplett alleine tragen, können bis zu 2400 Euro absetzen, plus 1500 oder 2400 Euro je nach Situation des Ehepartners.
Anerkannt werden Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, außerdem gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherungen, Unfall- und Haftpflichtpolicen sowie Beiträge zu Kapitallebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden. Sie sind in den Zeilen 67 bis 74 im Mantelbogen zu vermerken.
Finanzamt denkt mit
Falls man einmal vergisst, die Sozialabgaben in den Sonderausgaben anzusetzen, ist der Steuervorteil nicht automatisch verloren. Denn Vorsorgeaufwendungen werden bereits beim Lohnsteuerabzugsverfahren mittels einer Vorsorgepauschale berücksichtigt und die Lohnsteuerkarte wird inzwischen elektronisch übermittelt. "Daher können Antragsteller davon ausgehen, dass die Finanzämter die verfügbaren Angaben in der Regel nutzen oder zumindest Rückfragen stellen", erklärt Oliver Heyder-Rentsch, Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
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