• 01.04.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Risiko beim Autokauf - Wenn der Händler pleite geht

    Viele Neuwagenhändler haben dank der Abwrackprämie zuletzt ganz ordentliche Geschäfte gemacht. Von Krisenstimmung und Umsatzeinbrüchen war von ihnen in den vergangenen Wochen ka ...

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ApoRisk® News Sicherheit:

Risiko beim Autokauf

Wenn der Händler pleite geht


Viele Neuwagenhändler haben dank der Abwrackprämie zuletzt ganz ordentliche Geschäfte gemacht. Von Krisenstimmung und Umsatzeinbrüchen war von ihnen in den vergangenen Wochen kaum noch etwas zu hören. Doch nun warnen Branchenexperten und der ADAC vor "herben Verlusten", die vielen Händler bevorstünden. Zahlreiche Insolvenzen könnten die Folge ein. Das dürfte Konsequenzen für viele Autokäufer haben.

Hintergrund der brisanten Lage sind dem ADAC zufolge falsche Berechnungen bei Leasing-Geschäften. Jahrelang hätten viele Händler beim Kilometer-Leasing mit überhöhten Fahrzeugrestwerten gearbeitet. Nur so hätten sie die Leasing-Raten für die Fahrzeuge kundenfreundlich niedrig halten können.

Beim Kilometer-Leasing wird der Restwert vertraglich vereinbart - "das Risiko trägt der Händler", erläutert Nick Margetts. Je nachdem, wie risikofreudig die Händler den Restwert kalkuliert haben, gerieten sie bei Rücknahme des Autos finanziell aufs Glatteis, erklärt der Geschäftsführer des Marktbeobachters Jato Dynamics: "Sie müssen den vereinbarten Restwert honorieren und stehen dann mit einem zu teuer "eingekauften" Leasing-Rückläufer da."

Risiken in den Büchern

Laut ADAC hat der Preisverfall insbesondere bei großen Premiumkarossen mit hohem Verbrauch zu sinkenden Restwerten geführt. Einfluss darauf hatten sicher die Klimadiskussion und die steigenden Spritpreise. "Jedes zurückkommende Fahrzeug, das nicht zum kalkulierten Preis weiterverkauft werden kann, bringt einen Verlust. Und es kommen viele Fahrzeuge zurück", heißt es. Immerhin sei ein Drittel aller Autos in Deutschland geleast.

"Da steht einiges an Risiken in den Büchern", ist sich auch Bernhard Ebel, Automobilexperte des Beratungsunternehmens Simon-Kucher & Partners, sicher. Das sei ein Faktor, der das Insolvenzrisiko vieler Händler erhöht. Betroffen seien mehr oder weniger alle Unternehmen, die Leasing-Verträge abgeschlossen haben. Auch der ADAC befürchtet, dass aufgrund der Fehlkalkulationen in den kommenden Monaten zahlreiche Händler pleitegehen könnten.

Haftungsfragen

Eine Händler-Pleite hätte für Autokäufer weitaus schlimmere Folgen als die Insolvenz eines Herstellers, über die im Zusammenhang mit General Motors und Opel auch schon spekuliert worden ist. Bei der Insolvenz des Händlers fällt der Ansprechpartner für den Autokäufer bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung weg. Geht dagegen der Hersteller pleite, hat das für Verbraucher weniger Auswirkungen, weil sie sich mit Ansprüchen immer noch an den Händler wenden können.

Zwar springt nach einer Händler-Insolvenz bei Fahrzeugmängeln in der Regel die Neuwagengarantie des Herstellers ein. Der Käufer kann sich also an eine beliebige andere Markenwerkstatt wenden. Möchte der Käufer aber nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen den Wagen zurückgeben und vom Kauf zurücktreten, ist er aufgeschmissen. "Wenn es um den Rücktritt geht, hat er ein Problem", bestätigt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. Schließlich existiert bei einer Insolvenz kein Vertragspartner mehr, der den Wagen zurücknehmen und dem Kunden das Geld erstatten könnte.

Bestellt und nicht geliefert

Ähnlich misslich ist dran, wer einen Neuwagen bestellt und bereits eine Anzahlung geleistet, das Auto aber noch nicht geliefert bekommen hat. "Die Anzahlung fällt bei einer Insolvenz in die Insolvenzmasse", erläutert Schattenkirchner. Betroffene müssen dann wie alle anderen Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Die Frage sei dann, ob für eine Rückzahlung des Geldes noch genügend Mittel da sind - im schlimmsten Fall ist die Anzahlung futsch. Deshalb beherzigen Kunden besser den Rat, den Kaufpreis erst bei der Fahrzeugübergabe zu zahlen.

Aber selbst wer bei Abschluss des Kaufvertrags keine Anzahlung geleistet hat und auf den Neuwagen wartet, ist noch nicht aus der Nummer raus. So hat bei einer Insolvenz des Händlers der Kaufvertrag zunächst weiter Bestand. Über einen möglichen Rücktritt muss der Insolvenzverwalter entscheiden.

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